Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit der vierten legitimen Methode der islamischen Rechtsfindung, dem Analogieschluss (Arab.: qiyās). Sie gilt nach Koran, Sunna und ijmaʼ (Konsens) als die vierte anerkannte Rechtsquelle. Der Analogieschluss wird zunächst nur für singuläre Rechtsfindungsfragen genutzt und gilt nicht als verallgemeinerbare Basis weiterer rechtlicher Argumentation, da es dazu keine direkte Textbasis in Koran oder Sunna gibt. Im islamischen Recht ermöglicht er jedoch eine möglichst große Flexibilität des Rechts.