Durch das Islamgesetz von 1912 wurde den Musliminnen und Muslimen in Österreich eine rechtliche Grundlage gegeben, ihre Religion frei auszuüben und eine Religionsgemeinschaft zu gründen, die ihre Interessen in Österreich nach außen vertritt. Zu dieser rechtlichen Gleichstellung mit anderen Religionsgemeinschaften gehört auch die Erteilung des islamischen Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen. Als wichtige Schnittstelle zwischen der Religionsgemeinschaft und dem Staat genießt der Religionsunterricht eine besondere Bedeutung. Dieser Beitrag blickt aus verschiedenen Perspektiven auf den islamischen Religionsunterricht.