Die fünf Säulen des Islam

Artikel 10.08.2016 Redaktionsteam

Die fünf Säulen (arkān) des Islam, auf denen der Islam ruht, bringen die wesentlichen Glaubensinhalte zum Ausdruck und fassen die religiösen Grundpflichten einer Muslimin/eines Muslims gegenüber Gott und seinen Mitmenschen zusammen. Die erste und damit die zentrale Säule ist das Glaubensbekenntnis, gefolgt von Gebet, Fasten, Pflichtabgabe sowie Pilgerfahrt nach Mekka, die nachfolgend kurz beschrieben werden.


Das Glaubensbekenntnis (aš-šahāda)

Das Glaubensbekenntnis ist eine Zusammenfassung der Glaubensgrundsätze. Mit der Aussprache des Glaubensbekenntnisses bekennen sich MuslimInnen zu dem einen einzigen Gott, zu seinen Engeln, zu seinen offenbarten Bücher, zu seinen Gesandten, zum Tag des Jüngsten Gerichtes und zur Vorsehung.1

Das tägliche Gebet (as-ṣalāt)

Das Gebet ist eine Grundsäule des Islam. Jede Muslimin/ jeder Muslim, die/der als Verpflichtete/r (mukallaf) gilt, ist verpflichtet, das Gebet fünfmal am Tag zu verrichten. Das Gebet kann sowohl individuell als auch in Gemeinschaft ausgeführt werden. Das Freitagsgebet und die Festgebote können jedoch nur in Gemeinschaft verrichtet werden. Die Gebetszeiten werden nach dem Sonnenstand festgelegt.2

Das Fasten im Ramadan (as-ṣiyām)

Das Fasten bedeutet: Die Enthaltung von Essen, Trinken, Rauchen und auch von ehelichen Geschlechtsbeziehungen an bestimmten Tagen vor der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang zum Wohlgefallen Gottes. Dieses Fasten beschränkt sich auf den Monat Ramadan, der nach dem Mondkalender errechnet wird. Nur wer das Fasten ohne gesundheitlichen Schaden durchführen kann, ist zu diesem Gebot verpflichtet. Deshalb sind Kranke, Altersschwache, Schwangere, stillende Mütter, Frauen in der Menstruation und ähnliche Personengruppen von dieser Pflicht ausgenommen.3 Im Koran heißt das: "Er ist es, der euch erwählt hat (seine Botschaft zu tragen) und euch keine Härte in (irgendetwas bezüglich) der Religion auferlegt."4

Die Pflichtabgabe (az-zakāh)

Die Pflichtabgabe (az-zakāh) gehört zu den materiellen Gottesdiensten. In der islamischen Lehre bedeutet dieser Gottesdienst Folgendes: Einen bestimmten Teil von Hab und Gut, nämlich ein Vierzigstel, armen und bedürftigen Menschen zu spenden, um einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit zu leisten.5

Die Pilgerfahrt nach Mekka (al-Ḥaǧǧ)

Die fünfte Säule des Islam beinhaltet die Reise nach Mekka, um die bei der Pilgerfahrt vorgesehenen Rituale rund um die Kaaba und ihre Umgebung zu erfüllen. Jede Muslimin/jeder Muslim, der materiell in der Lage ist, sich diese Reise zu leisten, ist verpflichtet, einmal in ihrem/seinem Leben die Kaaba zu besuchen und die vorgesehenen Rituale (iḥrām, wuqūf, ṭawāf usw.) durchzuführen.6

1 Vgl. Heinz Halm: Der Islam. Geschichte und Gegenwart (= C.H.Beck Wissen in der Beck'schen Reihe, Band 2145), München: Verlag C.H.Beck 2000, S. 60f.

2 Vgl. ebd., S. 61-65.

3 Vgl. ebd., S. 65ff.

4 Koran, 22:28.

5 Vgl. ebd., S. 67-70.

6 Vgl. ebd., S. 70-74.

Eine Videodokumentation von ZDF heute+ über Fastenmonat Ramadan: www.facebook.com/heuteplus/videos/1039190586093189/ vom 17.06.2015

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