FAQs - Fragen und Antworten

Die Palette der Fragen, die sich heutzutage in Bezug auf den Islam stellen, ist sehr breit. Bei Themen wie Was ist Scharia? Wie stehen Muslime zu den Andersgläubigen? Was sagt der Islam zu Apostasie? kommen viele Fragen auf, die auf dieser Plattform behandelt werden. Kurz und prägnant soll unsere Arbeit auf Fragen antworten, zum rationalen Denken ermutigen und gleichzeitig die vielen Facetten des Islams aufzeigen. Vor allem an die Ambiguität innerhalb des Islams, die oft durch den Fokus auf das Bild der Gewaltreligion in Vergessenheit gerät, wird erinnert. Dadurch sollen sowohl Interesse geweckt als auch der Zugang zu Literatur erleichtert werden, um tiefer und gezielter in die Themen eintauchen zu können.

1) Glaubensquellen

Der Islam kennt vier primäre Quellen, die von allen vier sunnitischen Rechtsschulen anerkannt sind. Diese sind (hierarchisch geordnet):

  • der Koran (al-qurʾān): das Wort Gottes, hinabgesandt an den Propheten Muhammad. Der Koran als göttliche Offenbarung mit einer einheitlichen Botschaft gilt als Wegweiser und enthält Prinzipien, die in verschiedenen Epochen gemäß ihrem Kontext verstanden und umgesetzt werden können.
  • die Sunna / Tradition des Propheten (sunna): zur Sunna gehören die Lehraussagen, die vorbildhaften Taten und die Billigungen des Propheten Muhammad im Bereich der religiösen Lehre.
  • der Konsens der islamischen Rechtsgelehrten (iǧmāʿ): iǧmāʿ steht für Übereinkunft bzw. Übereinstimmung der muslimischen Rechtsgelehrten im Urteil zu einem bestimmten Thema.
  • der Analogieschluss (al-qiyās): wird angewandt, wenn weder eine Aussage im Koran oder in der Sunna existiert, noch ein Gelehrtenkonsens vorhanden ist. Demzufolge können sich MuslimInnen, wenn es um Antworten der Religion auf neue Fragestellungen geht, an den Meinungen der Gelehrtenkollegien in den traditionsreichen Gelehrtenstätten der islamischen Welt orientieren.

Neben diesen primären Quellen gibt es noch weitere sekundäre Rechtsquellen, wie beispielsweise das Gemeinwohl (al-maṣlaḥa al-mursala), das Fürgutbefinden (al-istiḥsān), sowie das Gewohnheitsrecht (al-ʿurf).

Das Wort Islam bedeutet Hingabe an Gott. Islam geht im Arabischen auf die Wurzel s-l-m zurück und kann je nach Ableitung verschiedene Bedeutungen wiedergeben. Mit dem arabischen Verbum aslama (Heinz Halm, Der Islam, 2000) ist "übergeben, sich ergeben, sich hingeben" gemeint. Weiters werden die Formen silm und salam abgeleitet. Nach einer Übersetzung von Yaşar Nuri Öztürk (400 Fragen zum Islam, 20009) bedeutet silm Ergebung, Frieden und Vertrauen, während salam Glück, Wohlbefinden und Vertrauen heißt. Im Koran heißt es dazu: "Wer sich Gott ergibt (aslama) und dabei rechtschaffen ist, dem steht bei seinem Herrn ein Lohn zu." (2:112). Ebenso liest man in Sure 10, Vers 25: "Gott ruft zur Wohnstätte des Friedens."

Das Wort Islam beinhaltet im Kern also den Glauben an die Existenz und die Einheit Gottes, die Hingabe an Gott, den Frieden, das Vertrauen, das Glück und das Wohlbefinden.

Unter Sunna versteht man zum einen die Aussagen und Handlungen des Gesandten Muhammad, zum anderen seine Zustimmung zu bzw. Billigung von Handlungen und Verhaltensweisen anderer. Allgemein formuliert handelt es sich um die Lebensweise des Gesandten Muhammad.  Man unterscheidet hierbei drei Arten: die Sunna, welche die praktische Umsetzung für koranische Gebote bietet, die Sunna, die koranische Verse näher erläutert und die Sunna, die neue religiöse Normen aufstellt, die nicht im Koran zu finden sind.

Unter dem Begriff "Hadith" sind alle Überlieferungen subsumiert, die dem Propheten Mohammed zugeschrieben werden. Dabei handelt es sich um Berichte über Aussprüche, Taten, schweigsame Billigungen, physische Merkmale und Charakteristiken sowie um biographische Daten des Propheten. Es ist wichtig, zu erwähnen, dass die Sunna (Tradition) des Propheten, die in Hadithen überliefert worden ist, als die zweitwichtigste Quelle des Islam gilt. Über die Niederschrift der Hadithe gibt es widersprüchliche Informationen. Sicher ist jedoch, dass es zur Sammlung und Systematisierung der Hadithe erst ca. 150 Jahre nach dem Ableben des Propheten gekommen ist. In der islamischen Theologie haben sich seit der Kanonisierung der Hadithe sechs Hadithsammlungen (al-kutub al-sitta) durchgesetzt, die als authentisch eingestuft werden:

  • Al-Bukharis (gest. 870) Sammlung der authentischen Hadithe (al-dschami al-sahih)
  • Muslims (gest. 875) Sammlung der authentischen Hadithe
  • Ibn Madschas (gest. 887) Die authentischen Hadithe (al-sahih)
  • Abu Dawuds (gest. 888) Die Praxis des Propheten (al-sunan)
  • Al-Tirmidhis (gest. 892) Die Praxis des Propheten (al-sunan)
  • Al-Nasais (gest. 915) Die Praxis des Propheten (al-sunan)

Gegenwärtig herrscht eine innerislamische Debatte über die Authentizität und den angemessenen hermeneutischen Zugang und zur Verbindlichkeit dieser Aussagen, die dem Propheten Mohammed zugeschrieben werden. Betrachtet man die einzelnen Überlieferungen, so wird klar, dass ein kritischer Umgang mit den Texten unabdingbar ist.

Die Authentizität eines Hadiths wird mittels einer sorgfältigen Überprüfung seiner Überlieferungskette (isnād) und seines Inhalts (matn) festgestellt. Ein Hadith gilt als authentisch, wenn sowohl die Kette der Überliefernden als auch der Inhalt des Hadiths bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese Kriterien sind wie folgt:

1. Überlieferungskette:

  • Kontinuität der Überlieferungskette: Die Überlieferungskette darf weder Unterbrechungen noch Lücken aufweisen.
  • Integrität der Tradierenden: Die Überliefernden müssen als glaubwürdig und zuverlässig bekannt sein.
  • Genauigkeit der Überliefernden: Dies bedeutet, dass die Tradierenden als präzise und akkurat gelten.

2. Inhalt des Hadiths:

  • Konformität mit dem Koran: Der Inhalt des Hadiths darf nicht im Widerspruch zum Koran stehen.
  • Logische Beschaffenheit: Der Inhalt sollte logisch und vernünftig sein, ohne offensichtliche Fehler, Mängel, Abweichungen oder gar Widersprüche.
  • Überprüfung durch andere Hadithgelehrte: Der Inhalt des Hadiths wurde von mehreren Hadithgelehrten tiefgründig hinsichtliche eventueller Mängel analysiert.

Durch die Anwendung dieser Kriterien lassen sich Hadithe entsprechend dem Grad ihrer Authentizität in verschiedene Kategorien einteilen: ṣaḥīḥ (glaubwürdig/authentisch), ḥasan (gut/schön), ḍaʿīf (schwach) und mauḍūʻ (gefälscht). Die ṣaḥīḥ-Hadithe gelten grundsätzlich als die verlässlichsten Überlieferungen und haben einen hohen Stellenwert in der islamischen Rechtssprechung und im religiösen Leben der muslimischen Gläubigen.

Mehr zu Hadithen und Hadithwissenschaft: https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/entstehung-der-hadithwissenschaften und https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/kritik-an-der-klassischen-hadithforschung

Nein, nicht alle Hadithe werden als gleichwertig angesehen. Es gibt Hadithe, die als zuverlässiger gelten und dementsprechend eine höhere Autorität besitzen als andere. Die Authentizität, Überlieferungskette und Glaubwürdigkeit eines Hadiths spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung seiner Aussagekraft und Anwendbarkeit. Diese Differenzierungen werden von qualifizierten Hadithgelehrten bestimmt und hängen im Allgemeinen von der Art der Überlieferungskette (isnād) und dem Inhalt des Hadiths (matn) ab. Hadithe, die als äußerst zuverlässig und authentisch eingestuft werden, werden als ṣaḥīḥ (glaubwürdig) bezeichnet. Sie verfügen sowohl über eine ununterbrochene, bis zum Gesandten Muhammad zurückreichende Überlieferungskette als auch einen mit den wichtigsten religiösen Grundprinzipen des Islams übereinstimmenden Inhalt. Folglich genießen die ṣaḥīḥ-Hadithe einen äußerst hohen Stellenwert in der islamischen Tradition. In einer weiteren Hauptkategorie werden Hadithe als ḥasan (gut) eingestuft. Ihre Überlieferungskette ist sicher, jedoch weniger stark als jene der ṣaḥīḥ-Hadithe. Dennoch enthalten sie wertvolle Lehren und Anweisungen für die muslimischen Gläubigen. Ein weiterer Typ von Hadithen sind die sogenannten schwachen (ḍaʿīf) Hadithe. Deren Überlieferungskette ist entweder unterbrochen oder den Überliefernden wird mangelnde Genauigkeit und Vertrauenswürdigkeit zuerkannt. Die ḍaʿīf-Hadithe werden aufgrund ihrer zweifelhaften Authentizität als weniger zuverlässig angesehen und werden nicht als Grundlage für religiöse Lehren, Praktiken oder Rituale verwendet, sie können jedoch wertvolle historische oder kulturelle Informationen enthalten. Eine weitere Gruppe von Hadithen wird als gefälscht (mauḍūʻ) klassifiziert und fälschlicherweise dem Gesandten Muhammad zugeschrieben. Die mauḍūʻ-Hadithe werden von den Hadithgelehrten als glaubwürdige Quelle für religiöse Lehren und Praktiken abgelehnt. Die Hadithwissenschaft hat innerhalb dieser Hauptkategorien verschiedene Unterkategorien entwickelt, welche auf vielfältigen Kriterien basieren, wie beispielsweise die mutawātir-Hadithe, die mašhūr-Hadithe und die āhād-Hadithe. Die gewichtigste Rubrik davon ist ein ḥadīṯ mutawātir, auf Deutsch allgemein verbreitete Überlieferung, welcher als ṣaḥīḥ eingestuft wird und zugleich mehrere glaubwürdige Überlieferungsketten vorweisen kann.

Mehr zu Hadithen und Hadithwissenschaft: https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/entstehung-der-hadithwissenschaften und https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/kritik-an-der-klassischen-hadithforschung

Der Prophet des Islam wurde 570 n. Chr. in Mekka, in einer angesehenen Familie des Stammes der Quraiš, als Muhammad, Sohn von Abdullah geboren. Als Waise wuchs er zunächst bei seinem Großvater, später bei seinem Onkel auf. Der Prophet begleitete als kleines Kind seinen Onkel auf dessen Handelsreisen und widmete sich später dem Handel. Als Karawanenbegleiter reiste er durch die arabische Halbinsel und machte sich einen Namen aufgrund seiner Fähigkeiten, seiner Aufrichtigkeit, seines edlen Charakters und seiner Vertrauenswürdigkeit. Dies brachte ihm den Beinamen "al-Amin", "der Vertrauenswürdige" ein. Mit 25 Jahren bot ihm die wohlhabende, verwitwete Kauffrau Ḫadīǧa die Ehe an. Er lebte mit ihr in einer glücklichen, monogamen Ehe, aus der vier Töchter und ein oder zwei Söhne hervorgingen, letztere verstarben jedoch früh. Mohammed beteiligte sich nie am herrschenden Vielgötterkult der Mekkaner und zog sich zeitweise zur Meditation in eine Höhle am Berg Hira zurück.

Mit 40 Jahren erhielt er durch den Engel Gabriel die Offenbarung, die 23 Jahre lang andauern sollte und zu verschiedenen Anlässen herabgesandt wurde. Anfangs ging es um den Aufruf zum Glauben an den einen und einzigen Gott, doch er fand wenig Anhänger und war den Verfolgungen und Misshandlungen der Mekkaner ausgesetzt. 622 wanderte er schließlich nach Medina aus, von wo aus er die neue Gemeinde aufbaute. 630 nahm der Prophet Mohammed die Stadt Mekka friedlich ein, 632 vollzog er die letzte Pilgerfahrt, die als "Abschiedswallfahrt" in die islamische Geschichte einging. Wenig später verstarb er im Alter von 62 Jahren und wurde in Medina beigesetzt.

Im Koran gibt es drei Verse, die als Grundlage für das Kopftuch herangezogen werden. Diese befinden sich an den Stellen 24:30-31, 33:53 und 33:59 und werden von MuslimInnen verschieden interpretiert.

"Sag den gläubigen Männern, dass sie ihren Blick senken und auf ihre Keuschheit achten sollen: dies wird für ihre Reinheit am förderlichsten sein - (und) wahrlich, Gott ist all dessen gewahr, was sie tun. Und sag den gläubigen Frauen, ihren Blick zu senken und auf ihre Keuschheit zu achten, und nicht ihre Reize (in der Öffentlichkeit) über das hinaus zu zeigen, was davon (schicklicherweise) sichtbar sein mag; darum sollen sie ihre Kopfbedeckungen über ihre Busen ziehen" (24:30-31).

Im arabischen Original wird hier das Wort ḫimar verwendet. Dieses war die damals übliche Kopfbedeckung der arabischen Frauen auch vor der Ankunft des Islam. Aus dem Koran geht nicht eindeutig hervor, wie die Form der Kleidung auszusehen hat und welche Körperteile unbedingt wie verhüllt werden müssen. Daher haben sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Arten muslimischer Kleidung gebildet, je nach Region, vorherrschender religiöser Meinung und lokaler Traditionen. Die Interpretationen umfassen ein Spektrum von nur das Dekolleté zu bedecken ohne Kopftuch zu tragen, bis hin zum Gesichtsschleier und Ganzkörperverschleierung. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der MuslimInnen die betreffende Stelle so versteht, dass das Tragen des Kopftuches eine religiöse Verpflichtung ist. In diesem Zusammenhang sei jedoch betont, dass die Kopfbedeckung oder Verhüllung trotz dieser Tatsache weder aufgezwungen werden noch dazu führen darf, dass Frauen, die keine Kopfbedeckung tragen als unmoralische Menschen betrachtet werden. Die Ausübung einer religiösen Vorschrift ist eine persönliche Interpretation und Entscheidung des einzelnen Menschen. Das oberste Gebot des Islam lautet auch diesbezüglich: "Es soll keinen Zwang geben in Sachen des Glaubens" (2:256).

Es kommen ungefähr vierundzwanzig weibliche Personen im Koran vor, dabei widmet der Koran drei Frauen eine detailliertere Erwähnung: der Königin von Saba, der Frau des ägyptischen Pharaos und Maria. Lediglich Maria (arab. Maryam) wird namentlich erwähnt. Nach ihr ist sogar eine ganze Koransure benannt (Sure 19). Dies ist insofern eine Besonderheit, da nur fünf weitere Suren im Koran Personennamen tragen. Maria wird zusätzlich in mindestens siebzig Versen erwähnt, wobei ihr Name in vierunddreißig Versen ausdrücklich genannt wird. Im Koran wird Maria sogar weitaus öfter genannt als im Neuen Testament. Asiya (arab. Āsiya), die Frau des Pharaos, tritt in mehreren Versen (28:9, 66:11) in Erscheinung, insbesondere in Verbindung mit der Geschichte des Propheten Moses (arab. Mūsā). Der Koran beschreibt Asiya als eine gläubige Frau, die dem Glauben an den einen Gott ergeben war und sich vom Götzendienst ihres Ehemanns distanzierte. Asiya wird für ihren aufrichtigen Glauben und ihre Tapferkeit in der Ablehnung der Unterdrückung des Pharaos als Vorbild betrachtet. Die Königin von Saba, im islamischen Kulturkreis auch unter dem Namen Bilkis bzw. Balkis (arab. Bilqīs) bekannt, kommt im Koran in Koran 27:22 – 44 vor. Sie gilt als einflussreiche und intelligente und scharfsinnige Persönlichkeit. Weitere Frauen im Koran sind die Ehefrauen der Propheten Noah (arab. Nūḥ), Lot (arab. Lūṭ), Abraham (arab. Ibrāhīm) und Musa sowie die Ehefrauen und Töchter des Gesandten Muhammad (arab. Muḥammad). Weniger ausführlich werden noch andere Frauen im Koran erwähnt. Die Darstellung von Frauen im Koran ist äußerst vielfältig und enthält sowohl positive als auch negative Beispiele.

Mehr zu im Koran erwähnten Frauen: https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/weibliche-persoenlichkeiten-im-koran und https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/die-jungfrau-maria-die-mutter-jesu-aus-muslimischer-perspektive

Die Bemühungen, den Koran aus dem arabischen Original in andere Sprachen zu übertragen, nahmen bereits mit den Übersetzungen ins Byzantinisch-Griechische im neunten Jahrhundert ihren Anfang. In den vergangenen Jahrhunderten wurde der Koran mehrfach auch ins Deutsche übersetzt. Allerdings geben nach islamischem Verständnis Übersetzungen lediglich eine annähernde Bedeutung des koranischen Textes wider und beinhalten zugleich bereits eine gewisse Interpretation.

Für wissenschaftliche Zwecke wird hinsichtlich deutscher Koranübersetzungen insbesondere jene des Islamwissenschaftlers Rudi Paret (gest. 1983) aus dem Jahr 1966 empfohlen. Der Text erhebt den Anspruch, sich so eng wie möglich an der arabischen Bedeutung zu orientieren. Dies führt dazu, dass er sehr sachlich geschrieben und durch mehrere Kommentare ergänzt ist. Ähnlich empfohlen werden auch die Koranübersetzungen des altösterreichischen Gelehrten Muhammad Asad (gest. 1922) und jene des Islamwissenschaftlers Adel Theodor Khoury. Auch die Koranübersetzung des deutschen Dichters Friedrich Rückert (gest. 1866) ist sehr bekannt; sie unterscheidet sich jedoch stark von den zuvor genannten, weil sie die sprachliche Ästhetik des Korans, allen voran die Reimprosa, dezidiert in den Text zu integrieren versucht.

2) Glaubenslehre

Der Islam stützt sich auf fünf Säulen (arkān), die die wesentlichen Glaubensinhalte der Religion widerspiegeln und das Leben einer gläubigen Muslimin/eines gläubigen Muslims entscheidend prägen. Die erste und damit die zentrale Säule ist das Glaubensbekenntnis (aš-šahāda): "Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist." Damit bekennt man sich zum Islam. Das rituelle Gebet (as-ṣalāh) ist die zweite Säule des Islam. Sie schreibt den MuslimInnen das Verrichten des fünfmaligen Gebetes am Tag - morgens, mittags, nachmittags, abends und nachts - vor. Die dritte Säule beinhaltet das Fasten im Monat Ramadan (as-ṣiyām), gefolgt von der jährlichen Pflichtabgabe (az-zakāh) und der Pilgerfahrt nach Mekka (al-Ḥaǧǧ) für jeden, der dazu materiell in der Lage ist.

Die sechs Glaubensgrundsätze (ʿaqīda) bringen die zentralen Inhalte der islamischen Glaubenslehre zum Ausdruck, an die MuslimInnen glauben müssen, um als solche gelten zu können. Der erste und zentrale Glaubensgrundsatz ist der Glaube an die Einheit und Einzigkeit Gottes, gefolgt von dem Glauben an die Engel, an die offenbarten Bücher, an die Gesandten Gottes, an den Jüngsten Tag sowie an die Vorsehung.

Ja, die erste Säule des Islam ist das Glaubensbekenntnis (aš-šahāda) und lautet wie folgt: "Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Mohammed sein Diener und Gesandter ist" (Ashhadu an lā ilāha illā ʾllāh wa Ashhadu anna Muḥammadan 'abduhu wa rasūluh).
Das Aussprechen dieses Glaubensbekenntnisses vor Zeugen ist die erste Voraussetzung, um Muslimin/Muslim zu werden. Mit dieser zweiteiligen Formel bekennt sich die Muslimin/der Muslim zur absoluten Einheit und Einzigkeit Gottes und bezeugt die Gesandtschaft des Propheten Muhammad.

Wenn man von der Einheit und Einzigkeit Gottes überzeugt ist, die Absicht zum Übertritt hat und die Glaubensgrundsätze akzeptiert, wird man durch das Aussprechen des islamischen Glaubensbekenntnisses vor Zeugen zur Muslimin/zum Muslim: "Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Mohammed sein Diener und Gesandter ist" (Ashhadu an lā ilāha illā ʾllāh wa Ashhadu anna Muḥammadan 'abduhu wa rasūluh).

Der Begriff Scharia bezeichnet ein System von Normen (aḥkām) bzw. das islamische Normensystem. Dieses Normensystem wird in drei Normkategorien unterteilt - Glaubensnormen, Ethiknormen und Handlungsnormen. Vielerorts wird die Scharia mit dem islamischen Recht gleichgesetzt, obwohl letzteres lediglich ein Teilaspekt der Scharia ist. Zwar basiert das islamische Recht auf der Scharia, jedoch nicht alles, was in der Scharia vorkommt, hängt unmittelbar mit dem islamischen Recht zusammen. Sogar im Koran lässt sich der Begriff Scharia in keinem juristischen Zusammenhang finden. Er kommt in Sure 45:18 mit der ursprünglichen Bedeutung "der Weg, der zur Quelle führt" bzw. "der von Gott gebahnte Weg" vor. Auch die Beurteilungen sind nicht einfach im Koran oder den Überlieferungen zu finden, wie in der gegenwärtigen Zeit häufig von fundamentalistischen Positionen behauptet wird. Vielmehr haben die muslimischen Gelehrten im Laufe der Zeit eine eigenständige wissenschaftliche Disziplin entwickelt. Diese Rechtsmethodologie (uṣūl al-fiqh) zielt darauf ab, sowohl unter Berücksichtigung der muslimischen Quellen als auch des Kontextes und des Allgemeinwohls, Verhaltensregeln aufzustellen.

Das Wort Halal bedeutet "rein, erlaubt" und bezeichnet alle Handlungen und Dinge, die religiös erlaubt sind und für die es keinerlei Einschränkungen gibt. Haram, das religiös Verbotene, bezeichnet diejenigen Dinge, die in islamischen Quellen eindeutig verboten sind. Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt und wird als halal bezeichnet. So sind alle Dinge als erlaubt zu betrachten, bis sie ausdrücklich untersagt werden. Daher ist auch verständlich, dass die Anzahl der Einschränkungen deutlich geringer ist als die der erlaubten Handlungen.

Allāhu Akbar bedeutet im Arabischen "Allah ist größer" bzw. "Allah ist am größten". Diese Formel ist als Takbir bekannt, wird im muslimischen Alltag bei verschiedenen Gelegenheiten ausgesprochen und weist auf die Einzigartigkeit Gottes hin. Der Gebetsruf der Muslime (aḏān) beginnt mit den Worten "Allāhu akbar, allāhu akbar", das Gebet wird mit diesem Takbir angefangen, während der Pilgerfahrt wird das Takbir ausgesprochen wie auch bei anderen Riten des Islam.

Durch die Terroranschläge und die undifferenzierte mediale Berichterstattung entwickelte sich leider der Begriff immer mehr zum Symbol der radikalislamischen Szene. Es ist aber eine ganz gewöhnliche, gekürzte Version der Bekundung des Glaubensbekenntnisses, die die MuslimInnen sehr oft benutzen.

Aus islamischer Perspektive betrachtet ist Gott der Erhabene der alleinige Besitzer der Schöpfung. Demzufolge können Geschöpfe, wie es der Mensch ist, im wirklichen Sinne nichts besitzen. Alles was uns zur Verfügung steht, ist lediglich ein für bestimmte Zeit Anvertrautes. Der Umgang mit dem Anvertrauten ist die wahre Prüfung im Diesseits. Daher sind alle vermögenden Menschen angehalten sich stets an diese Tatsache zu erinnern und die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel mit anderen Menschen zu teilen und somit einen Beitrag für mehr Gerechtigkeit und den sozialen Frieden zu leisten. Um dem gerecht zu werden, aber auch die eigene Habgier unter Kontrolle zu halten, ist es eine religiöse Verpflichtung, einen Teil seines Vermögens an die Bedürftigen zu spenden, um diese moralische Reinheit zu erlangen. Diese in der islamischen Terminologie als Zakāt bekannte Pflichtabgabe, die im Deutschen mit Almosensteuer oder verpflichtende Sozialabgabe übersetzt wird und zu den fünf Säulen des Islams gehört, muss jährlich von jeder Muslimin/jedem Muslim, die/der im Jahr einen Mindestsatz (nisāb) an Vermögen (Geld, Kapitalanlagen, Immobilien, Edelmetalle wie Gold und Silber etc.) erreicht, an die Bedürftigen verteilen. Diese Pflichtabgabe wird dadurch erfüllt, in dem man 2,5 % seines Vermögens, das man im Jahr in Besitz gehabt hat, an die Bedürftigen verteilt.

Das Wort ḫalīfa kommt im Koran an mehreren Stellen (2:30, 6:165, 10:73, 27:62, 35:39, 38:26) vor und wird mit "Statthalter", "auf Erden einen Nachfolger einzusetzen" oder "er wird die Erde erben" übersetzt.

Im islamischen Verständnis bezeichnet Gott im Koran mit dem Begriff ḫalīfa alle Menschen gleichermaßen als Statthalter und als Erben der Erde. Da der Mensch mit besonderen Eigenschaften und Fähigkeiten ausgestattet wurde und ein vernunftbegabtes Wesen ist, das zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann, besitzt er eine rechtmäßige Oberhoheit auf Erden.

Von einem Kalifat, wie wir es heute kennen, ist hier nicht die Rede. Erst nach dem Tode des Propheten Muhammad begann man den Begriff einzuschränken und es entwickelte sich eine politische Institution, die von nun an Kalifat hieß. Die späteren Kalifendynastien nutzten den Begriff "Kalifat" als Legitimationsstrategie für die Herrschaft über die arabische und später die islamisch geprägte Welt. Diese Institution ist aber aus gesellschaftlichen und keineswegs aus religiösen Bedürfnissen entstanden. Religiös gesehen wird das Wort ḫalīfa lediglich als Synonym für das Wesen des Menschen verwendet. Leider wurde der Begriff, wie viele andere Begriffe auch, politisiert und im Sinne eigener Interessen umgedeutet.

Das moderne Leben stellt die Menschen vor neue Herausforderungen und Fragen, die beantwortet werden müssen. Zum Beispiel müssen Fragen der Gentechnik, der Organtransplantation oder der religiös motivierten Gewalt behandelt werden. Da der Islam keine kirchenähnlichen Strukturen besitzt und daher auch kein Lehramt hat, wendet man sich bei Bedarf an religiöse Experten, Gelehrte und Würdenträger oder an eine entsprechende Behörde.

Eine Fatwa ist ein religiöses Gutachten eines Experten, das auf den wichtigsten Rechtsquellen basiert. Da das Gutachten nur von einem Experten erstellt werden kann, hat sich in vielen Ländern die Institution des Muftis entwickelt, der für religiöse Fragen zuständig ist. Auch in Österreich gibt es einen Mufti, der berechtigt wäre, religiöse Gutachten zu erstellen. Der österreichische Mufti ist ein Organ der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). Auch wenn es sich bei einer Fatwa in erster Linie um eine Empfehlung bzw. um eine Klarstellung handelt, die keine Rechtsverbindlichkeit hat, ist der Erfolg einer Fatwa mit der Autorität ihres Autors eng verknüpft. Dabei darf nicht vergessen werden, dass jede Fatwa die eigene Interpretation eines Gelehrten ist und nicht als Dogma, geschweige denn als integraler Bestandteil der Religion verstanden werden darf.

Im Islam gilt der Grundsatz: "Es soll keinen Zwang geben in Sachen des Glaubens." (2:256) Wer das Recht hat, zum Islam überzutreten, hat auch das Recht, vom Islam abzufallen. In islamischer Tradition gibt es Strafbestimmungen für eine Konversion, die bis zur Todesstrafe reichen. Solche Maßnahmen sind jedoch auf die Politik sowie bestimmte historische Umstände zurückzuführen und weniger auf die religiöse Logik. Laut koranischer Offenbarung gibt es für diejenigen, die vom Islam abfallen, keine weltliche Strafe, denn die potenzielle Bestrafung obliegt allein Gott.

Der Islam lässt den Menschen in Glaubensfragen die Freiheit, seine Überzeugungen zu wählen. So heißt es im Koran: "Und sag: 'Die Wahrheit (ist nun gekommen) von eurem Erhalter: lasse denn an sie glauben, wer will, und lasse sie verwerfen, wer will.'" (18:29) Auch der Prophet Muhammad hat vom Islam abfallende Personen nicht bestraft. Diese Wahl sollte jeder für sich treffen können, ohne jeglichen Druck verspüren zu müssen. Auch wenn muslimische TheologInnen die Auffassung vertreten, dass ein Abfall vom Glauben ein Fehler sei, so wird dennoch akzeptiert, dass eine Einmischung in diese Angelegenheiten nicht gestattet ist.

In einigen Staaten mit muslimischer Mehrheit werden erwähnte Strafen heute immer noch angewandt. Dies ist, unserer Auffassung nach, eine Instrumentalisierung und ein Missbrauch für politische Zwecke.

Engel, im Arabischen malā’ikagenannt, sind laut islamischer Tradition aus Licht erschaffene Wesen, die im Auftrag Gottes handeln und bestimmte Aufgabenbereiche haben. Sie sind willenlos und wurden bereits vor den Menschen erschaffen. Im Islam zählt der Glaube an die Engel zu den sechs Glaubensgrundsätzen.

Die Engel gelten beispielsweise als Vermittler der Offenbarungen an die Propheten (Engel Gabriel / Ǧibrīl) oder als zuständig für Naturphänomene (Engel Michael / Mika‘il). Beide werden im Koran namentlich erwähnt (Sura 2:98f.). Darüber hinaus gibt es den Todesengel Izra’īl, den Engel Raphael/Isrāfīl, der am Tag des Jüngsten Gerichts zweimal in eine Posaune blasen wird, sowie die Grabesengel Munkar und Nakīr. Die Namen der letztgenannten werden jedoch im Koran nicht erwähnt.

Wie viele Gesandte (Propheten) es genau im Islam gibt, ist unklar. In Koran 10:47 heißt es, dass jede Gemeinschaft ihren Gesandten gehabt haben soll. Im Koran werden 25 Propheten erwähnt, darunter 19, die schon im Alten und Neuen Testament vorkommen, und sechs, die ausschließlich im Koran zu finden sind.

Zu ersteren gehören: Adam (Adam), Nūh (Noah), Ibrāhīm (Abraham), Ismāʿīl (Ismael), Ishāq (Isaak), Lūt (Lot), Yaʿqūb (Jakob), Yūsuf (Josef), Mūsā (Mose), Hārūn (Aaron), Dāwūd (David), Sulaimān (Salomo), Ilyās (Elias), Alyasaʽ (Elisäus / Elischa), Yūnus (Jonas), Aiyūb (Hiob / Job), Zakarīyā (Zacharias), Yahyā (Johannes) und ʿĪsā (Jesus).

Zu letzteren gehören: Idrīs, Hūd, Dhū l-Kifl, Šuʿaib, Sālih und Muhammad.

Der Terminus Ibadah wird aus der arabischen trikonsonanten Wurzel ʿ-b-d gebildet und bedeutet auf Deutsch so viel wie gottesdienstliche Verrichtung. Ibadah (arab. ʿibāda) ist ein zentraler und umfassender Begriff, der sowohl unterschiedliche Aspekte des rituellen Gottesdienstes als auch der persönlichen Hingabe einschließt. Ibadah umfasst in erster Linie die religiösen Pflichten, die im Islam für alle geistig zurechnungsfähigen Muslime und Musliminnen vorgeschrieben sind, wie das Gebet (ṣalāt), das Fasten im Monat Ramadan (ṣaum), die Pilgerfahrt nach Mekka (ḥāǧǧ) und die soziale Pflichtabgabe (zakāt). Diese rituellen Handlungen sind zweifellos wichtige Ausdrucksformen der Ibadah und dienen dazu, Gott zu ehren, spirituelle Reinheit zu erlangen und die Bindung zur Gemeinschaft der Gläubigen zu stärken.

Jedoch umfasst Ibadah auch nicht-rituelle Dimensionen, die moralische und ethische Aspekte des islamischen Glaubens betreffen. Der Islam legt großen Wert auf ein rechtschaffenes Verhalten im alltäglichen Leben, das auf sittlichen Prinzipien wie Ehrlichkeit, Dankbarkeit, Großzügigkeit, Gerechtigkeit, Freundlichkeit und Respekt beruht. Es umfasst zum Beispiel das respektvolle Verhalten gegenüber den Eltern sowie älteren Personen, aber auch die Wahrung der Rechte der Mitmenschen. Darüber hinaus werden auch das Streben nach Wissen und Bildung als ein Akt der Hingabe angesehen. Gläubige werden bestärkt, ihr Wissen über den Islam zu erweitern, die heiligen Schriften zu studieren und die eigenen Fähigkeiten und Begabungen im Dienste Gottes und der Menschheit vernünftig einzusetzen. Insgesamt kann Ibadah als eine ganzheitliche Lebensweise betrachtet werden, die durch rituelle Verehrung, moralische Integrität und Wissenssuche geprägt ist.

Der arabische Begriff bidaʿ wird mit „Neuerung“, „Erneuerung“ oder „Innovation“ ins Deutsche übersetzt. Somit kann die Frage aus etymologischer Hinsicht durchaus bejaht werden. Allerdings gilt es zu hinterfragen, ob mit bid’a ausschließlich negative Entwicklungen bezeichnet werden können, wie es insbesondere in den letzten Jahren häufig zu beobachten war. In der Islamischen Rechtswissenschaft werden fünf Kategorien der religiösen Erneuerung unterschieden: „verpflichtend“ (farḍ, wāǧib), „empfohlen“ (mandūb, mustaḥabb, sunna), „erlaubt“ (mubāḥ, ḥalāl), „verpönt“ (makrūh) und „verboten“ (maḥẓūr, ḥarām). So gehört zu den für die Gemeinschaft obligatorischen Pflichten (farḍ kifāya) das Studium der Grammatik und Rhetorik – um ein besseres Verständnis von Koran und Sunna zu erlangen –, welches allerdings eine Erneuerung ist. Somit ist festzuhalten, dass nichts gegen eine „religiöse Erneuerung“ spricht, sofern diese nicht dem Koran und dem Geiste der Sunna widerspricht.

Es gibt unterschiedliche Überlieferungen darüber, was MuslimInnen nach dem Tod erwartet. Vorab ist anzumerken, dass es sich mehrheitlich um metaphorische Überlieferungen handelt, die im Laufe der Zeit unterschiedlich interpretiert wurden. Ebenso ist anzumerken, dass detaillierte Anschauungen über das Leben nach dem Tod mit Vorsicht zu genießen sind, zumal die authentischen Quellen des Islams dies nicht ausführlich behandeln. Dennoch sind einige Vorstellungen über das Leben nach dem Tod wahrzunehmen, die sich durchgesetzt haben.

Erste Station ist der Aufenthalt im Grab, der bis zum Tag des Jüngsten Gerichtes andauert. Für jene Menschen, die ihr Leben gemäß den Vorschriften des Islams lebten, soll diese Zeit schnell und angenehm vergehen. Diejenigen aber, die kein gottesfürchtiges Leben führten, sollen bereits im Grab unangenehme Gefühle wahrnehmen. Sobald der Tag des Jüngsten Gerichtes eintritt, werden die Taten der Menschen gewogen. Überwiegen die guten Taten, so kommt der / die Gläubige ins Paradies. (Über die Paradiesvorstellungen wurde ein Beitrag auf islamportal.at veröffentlicht.) Überwiegen allerdings die schlechten Taten, so gelangt der / die Gläubige in die Hölle als Ort der Bestrafung. In Bezug auf die Hölle wird allerdings stets die Barmherzigkeit Gottes betont.

3) Glaubenspraxis

Das rituelle Gebet (ṣalāh) ist die zweite Säule des Islam. Sie schreibt MuslimInnen das Verrichten des fünfmaligen Gebetes am Tag vor. So wurden die fünf Gebete nach den Tageszeiten benannt:

  • faǧr (Morgengrauen),
  • ẓuhr (Mittag),
  • 'asr (Nachmittag),
  • maġrib (Abend) und
  • 'ischā (Nacht)

Die Gebetsrichtung ist die Kaaba und vor dem Gebet muss die rituelle Waschung (wudu') vollzogen werden.

Jede Muslimin/jeder Muslim hat die Pflicht, das fünfmalige Gebet zu verrichten. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, dass dieses in der Moschee oder an einem speziellen Ort geschieht. Der Pflicht zum Gebet können gläubige MuslimInnen daher überall nachkommen. Es sollte lediglich darauf geachtet werden, dass der Boden, auf dem er/sie beten will, sauber und nicht verunreinigt ist. Zwischen den einzelnen Gebeten besteht eine gewisse Zeitspanne, innerhalb der das Gebet verrichtet werden darf, d.h. das Mittagsgebet kann man bis kurz vor dem Nachmittagsgebet verrichten. Es gibt auch Rechtsschulen, die das Nachholen eines versäumten Gebetes zu einem späteren Zeitpunkt erlauben, jedoch gibt es dafür bestimmte Kriterien und es wird im islamischen Recht als makrūh (unerwünscht, verhasst) betrachtet. Auch gibt es Möglichkeiten, zwei Gebete zusammenzulegen, dies darf allerdings nicht jeden Tag passieren.

Je nach Arbeitszeiten stellt sich für die meisten MuslimInnen die Frage, wann man das Mittags- und Nachmittagsgebet während des Arbeitsalltages verrichten kann. Da es aber einige wenige Minuten dauern kann, besteht meist die Möglichkeit, in der Pause - sei es zu Mittag oder während einer Kaffeepause - oder in Absprache mit dem Vorgesetzten das Gebet zu verrichten.

MuslimInnen werden in Sure 2 Vers 185 dazu verpflichtet, im Monat Ramadan zu fasten. Im gleichen Vers wird ebenfalls erwähnt: "... Gott will, dass ihr Erleichterung habt, und will nicht, dass ihr Härte erleidet ...". Kranke oder Reisende ebenso wie Schwangere und stillende Mütter sind deshalb vom Fasten befreit und müssen es zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Das Fasten darf nicht als Vorwand für das Fernbleiben von der Arbeit herangezogen werden. Daher ist es selbstverständlich, dass man auch während des Fastenmonats wie gewohnt arbeitet. Falls das Fasten der Person jedoch gesundheitlichen Schaden zufügt, obliegt es ihr selbst, zu bewerten, ob sie dementsprechend weiter fasten soll oder nicht.

Unter dem Hadsch wird die Pilgerfahrt nach Mekka verstanden, die eine der fünf Säulen des Islam abbildet. Jede Muslimin/jeder Muslim, die/der materiell in der Lage ist, sich diese Reise zu leisten, ist verpflichtet, einmal in ihrem/seinem Leben die Kaaba in Mekka zu besuchen, um die Riten der Pilgerfahrt vollziehen zu können. Die Pilgerfahrt findet jedes Jahr im letzten Monat des islamischen Mondjahres vom 7. bis 13. Ḏū l-Ḥiǧǧa statt. Zu den festen Bestandteilen des Hadsch gehören das Anlegen des Pilgergewandes, der Weihezustand (iḥrām), das siebenmalige Umkreisen (ṭawāf) der Kaaba, der siebenmalige Lauf (sa'y) zwischen den Hügeln aṣ-Ṣafā wa-l-Marwa, der Aufenthalt in der Gegend von Muzdalifa, das Verweilen (wuqūf) am Berg Arafat, die symbolische Steinigung des Teufels sowie die Abschiedsumkreisung der Kaaba.

Jedes Jahr nehmen rund zwei Millionen MuslimInnen an der Pilgerfahrt teil und es ist der Höhepunkt des religiösen Lebens einer Muslimin/eines Muslims, Schulter an Schulter mit Tausenden anderen Menschen aus aller Welt zu sein.

Historisch betrachtet entstand die erste Moschee im Hof des Hauses des Propheten Muhammad in Medina und war teilweise mit Palmblättern bedeckt. Dieser Hof war ein Modell für die im Laufe der ersten Jahrhunderte entwickelte offene Hofmoschee. Erst mit der Ausdehnung des Islam entwickelten sich verschiedene architektonische Bauarten von Moscheen, die unter den Osmanen ihren Höhepunkt erreichten.

Zu den charakteristischen Merkmalen islamischer Moscheearchitektur entwickelte sich auch das Minarett (arab. manāra, "Wegweiser", "ein Ort, der Licht gibt"). Das erste Minarett, das als solches erkennbar war, wurde 678 unter der Herrschaft Muʿāwiyas in Kairo/Ägypten erbaut. Es wird vermutet, dass der Kalif Muʿāwiya für den Bau der Minarette die christlichen Türme Ägyptens, Syriens und Iraks als Vorbild nahm.

Auch wenn die Minarette keine religiöse Verpflichtung darstellt, wurde sie ab dem 9. Jahrhundert zum integralen Bestandteil der Moscheearchitektur. Diese Tradition dauert bis zur Gegenwart an. Leider sind die aktuellen Debatten um Moschee- und Minarettbau fernab von jeglicher Sachlichkeit und werden für politische Ziele missbraucht. Unabhängig davon, welche Bedeutung einem Bauteil eines religiösen Objektes beigemessen wird, gehört die Sichtbarkeit der religiösen Objekte zu den Grundelementen einer pluralen Gesellschaft. Sie ist außerdem auch ein Zeichen der Beheimatung für die Zugehörigen der jeweiligen Glaubensgemeinschaft.

Männer und Frauen dürfen sich sehr wohl zur selben Zeit am selben Ort in der Moschee aufhalten, da das Gebet ja zu einer bestimmten Zeit erfolgt. Das bestätigt uns auch die Tradition des Propheten Muhammad. Es gibt sehr viele Beispiele, die deutlich zeigen, dass zu seiner Zeit sowohl Männer als auch Frauen in der Moschee gemeinsam gebetet haben.

Im Verlauf der Geschichte wurden die Frauen leider immer mehr von der Moschee verdrängt und dieses wirkt bis heute nach. Ein Grund dafür könnte darin liegen, dass die Frauen vom Freitagsgebet befreit sind. Größtenteils ist aber die patriarchalische Struktur der Gesellschaften in islamisch geprägten Ländern daran schuld. Außerdem war es sehr schwierig, in den Hinterhofmoscheen Europas geeignete Räume für Frauen zu schaffen, weil die Räume sehr klein und meistens überfüllt waren.

Es muss hier ein Umdenken dahingehend stattfinden, dass Frauen beim Erwerb neuer Räumlichkeiten berücksichtigt und bei der Planung miteinbezogen werden. Nur dadurch kann die Frau ihren Platz in der Moschee zurückerobern.

Nein. Das Tragen eines Schleiers oder die Ganzkörperverschleierung ist der Mehrheit der islamischen Gelehrten zufolge ein Brauch aus der vorislamischen Zeit im arabischen Kulturraum. Diese Kleidungsgewohnheiten wurden auch nach der Einführung des Islam nicht verändert, obwohl es Belege dafür gibt, dass der Prophet Mohammed unpassende Bekleidungsvorlieben sowohl von Männern als auch von Frauen kritisiert hat.

Die Mehrheit der MuslimInnen hat sich auf drei Prinzipien bezüglich der Kleidung geeinigt:

  1. Bedecken des Intimbereiches,
  2. Sauberkeit und Schönheit der Kleidung sowie
  3. Vermeidung von Prunk/Zurschaustellen von Reichtum.

Diese Regeln werden bis heute geachtet, es haben sich aber je nach Kulturraum verschiedene Bekleidungsformen entwickelt.

Nach dem Eintritt des Todesfalles sieht die islamische Tradition bestimmte Handlungen, die durchgeführt werden müssen, vor. Zuerst folgt die Schließung der Augen, danach die Entkleidung, das Binden des Kinns, das Herstellen einer geraden Lage und die Aufbewahrung an einem kalten oder kühlen Ort. Danach muss die rituelle Waschung des Leichnams vorgenommen werden, der Tote wird dabei gewaschen, parfümiert und in ein weißes Tuch, bestehend aus drei Teilen, eingehüllt.

Das Totengebet ist ein Gemeinschaftsgebet, bei dem vor der Gemeinde der Leichnam aufgebahrt steht, hinter ihm der Imam, der das Gebet leitet. Das Gebet wird im Stehen und unter freiem Himmel verrichtet. Danach wird der Leichnam in die Erde gelegt. Dabei wird der Körper ohne Sarg auf seine rechte Seite gedreht, sodass er in Richtung der Kaaba schaut.

Die Waschung, das Totengebet und die Beerdigung sind kollektive Pflichten der islamischen Gemeinde und sollen so rasch erledigt werden, wie es möglich ist. Wer am Morgen stirbt, der soll noch am selben Tag beerdigt werden.

Im Islam unterscheiden wir zwischen Erlaubtem (halal) und Verbotenem (haram). Alles, was nicht ausdrücklich verboten wurde, ist erlaubt. Alkoholkonsum (ḫamr) gehört zu jenen Handlungen, die im Islam verboten sind. Darin sind sich alle sunnitischen Rechtsschulen und die Schi'a einig. Zu den Anfangszeiten der Offenbarung wurde Wein noch konsumiert. Im Nachhinein kam es aber zum stufenweisen (16:67, 2:219; 4:43) Verbot durch den Koran. Der Vers, aus dem sich dieses Verbot ableiten lässt, lautet wie folgt: "O ihr, die ihr Glauben erlangt habt! Berauschende Getränke und Glücksspiele und götzendienerische Praktiken und das Wahrsagen der Zukunft sind nur ein abscheuliches Übel von Satans Werk: meidet es denn, auf dass ihr einen glückseligen Zustand erlangen möget!" (5:90)

Weiters wird ein Verbot auch durch zahlreiche Überlieferungen des Propheten Muhammad unterstützt. Es muss erwähnt werden, dass im Arabischen unter ḫamr nicht nur Wein und Alkohol im Allgemeinen verstanden werden. Vielmehr werden damit alle Getränke oder Substanzen bezeichnet, die den Verstand trüben bzw. berauschen. Daher umfasst dieses Verbot sowohl alle alkoholischen Getränke als auch Drogen.

Im Islam sind alle Lebensmittel erlaubt, die zu den "guten Dingen des Lebens" (5:4) zählen. Es sind nur diejenigen Speisen verboten, die durch den Koran und die Sunna eindeutig bestimmt sind. Dazu zählt unter anderem das Schweinefleisch: "Er hat euch nur Aas verboten und Blut und das Fleisch vom Schwein und das, worüber irgendein anderer Name als Gottes angerufen worden ist; ..." (2:173). Ähnlich kommt es in Sure 16:115 vor. Es wird kein bestimmter Grund für das Verbot angegeben. Obwohl heutzutage Musliminnen und Muslime viele unterschiedliche Erklärungen für das Verbot finden, ändert es nichts an der Tatsache, dass in den islamischen Quellen keine explizite Begründung zu finden ist. Man geht davon aus, dass Gott nur diejenigen Dinge verbietet, die schädlich für den Menschen sind. Damit folgt der Islam mit dem Verbot des Verzehrens von Schweinefleisch der Tradition des Judentums und des Alten Testaments.

Handelt es sich um eine reine Frauengruppe, kann eine Frau, der Mehrheit der sunnitischen und schiitischen Rechtsschulen folgend, das Gebet leiten und als Imamin fungieren. Schwieriger wird es, wenn es sich um eine gemischtgeschlechtliche Gruppe handelt, denn in diesem Fall ist sich die Mehrheit der muslimischen Gelehrten einig, dass eine Frau das Gebet nicht leiten darf und ein solches Gebet nichtig wäre.

Aus theologischer Perspektive betrachtet gibt es jedoch keine Belege im Koran oder den authentischen Überlieferungen des Propheten Muhammad, die es einer Frau verbieten würden, das Gebet zu leiten. Daher hat sich in der islamischen Tradition auch eine Minderheitenmeinung gebildet, die von einzelnen klassischen Gelehrten unterstützt wurde und die eine Frau als Imamin auch vor Männern als zulässig erachten.

Tatsächlich ist in dieser Angelegenheit seit einigen Jahren ein Diskurs im Gange und es gibt bereits Moscheen in den Vereinigten Staaten, in Dänemark oder auch in Deutschland, in denen Frauen das Gebet von gemischten Gruppen leiten.

Nein, es gibt keinen Unterschied zwischen den beiden Begriffen. Allah ist der arabische Begriff für „Gott“ bzw. „der Gott“ und setzt sich aus dem Artikel al-(der, die, das) und ‘ilāh (Gott) zusammen. Daher wird der Begriff Allah auch von arabischen Christen zur Bezeichnung von Gott verwendet. Auch in arabischen Bibelübersetzungen findet sich der Name Allah.   

Beim Imam handelt es sich – zumindest im sunnitischen Kontext – eigentlich zunächst nur um die Person, die beim gemeinsamen Gebet als Vorbeter fungiert. Die Rolle des Vorbeters kann dabei einnehmen, wer das islamische Gebet kennt und seine Bestandteile korrekt für andere wiedergeben kann, d. h. ein Gebet leiten kann. Handelt es sich um eine rein männliche oder gemischtgeschlechtliche Gruppe von Betenden, kann die Funktion des Imams nach klassisch-theologischer Ansicht nur von einem Mann übernommen werden, einer weiblichen Gruppe kann auch eine Frau im Gebet als Imamin vorstehen.

Abgesehen von diesen Einschränkungen ist die Rolle des Imams oder der Imamin traditionell nicht an ein Amt oder eine besondere Ausbildung gebunden, sondern kann situationsabhängig spontan übernommen werden. Mit dieser Funktion gehen auch keine weiteren Privilegien, Rechte oder Pflichten der jeweiligen betenden Gruppe gegenüber einher.

Eine islam-theologische Ausbildung berechtigt dazu, als Imam Freitagspredigten und Predigten an hohen Feiertagen (Eid) zu halten. Weiters bezieht sich die Tätigkeit als Imam auf die Anliegen von Gläubigen, seien es Fragen soziale Probleme betreffend oder auch theologische Fragen.    

Nein, die Pflicht zum Freitagsgebet umfasst laut dem folgenden Koranvers beide Geschlechter: „O ihr, die ihr Glauben erlangt habt! Wenn am Tag der Gemeindeversammlung der Ruf zum Gebet ertönt, eilt zum Gedenken Gottes und laßt allen weltlichen Handel: dies ist zu eurem eigenen Wohl, wenn ihr es nur wüßtet.“ (Koran 62:9)

Dies verdeutlicht die gängige Praxis zu Lebzeiten des Propheten Muhammad und der ersten Generationen von MuslimInnen, d. h. sowohl Männer als auch Frauen haben am Freitagsgebet gleichberechtigt in der Moschee teilgenommen. Erst im Laufe der Zeit wurde diese Verpflichtung zum Freitagsgebet für die Frauen durch einen Hadith abgeschafft, zudem kam es zu einer zunehmenden Verdrängung der Frau aus der Moschee bzw. dem öffentlichen Leben.

Die Position, wonach Frauen von der religiösen Pflicht zum Freitagsgebet befreit sind, muss jedoch überdacht werden, so der bosnische Gelehrte Husein Djozo (gest. 1982). Es darf nicht sein, dass mit diesem Argument Frauen vom Besuch der Moschee zum Freitagsgebet abgeraten wird. Dies entspricht weder der früheren islamischen Tradition, noch beruht es auf echten religiösen Begründungen. Daher sollte die Moschee, besonders an Freitagen, für alle Menschen, die an den Gebeten teilnehmen wollen, frei zugänglich sein.

Als Begründung des Verbots für muslimische Frauen, nichtmuslimische Männer zu heiraten, wird als Grundlage meistens Sure 5:5 herangezogen.

Nach diesem Vers erhalten muslimische Männer die eindeutige Erlaubnis, Jüdinnen und Christinnen zu ehelichen, während der umgekehrte Fall im Koran nicht thematisiert wird. Das daraus resultierende Eheverbot wird schon seit langem mit dem gesellschaftlichen Hintergrund sowie patriarchalischen Vorstellungen begründet; die „ungläubige“ Frau wäre ein Zugewinn für den (dominierenden) Ehemann, während der an den „Ungläubigen“ verheiratete Muslimin oft unterstellt wird, dass sie ihren Glauben in einer Ehe mit einem (selbstverständlich dominierenden) Nicht-Muslim nicht mehr leben könne.

Angesichts heutiger, gewandelter Einstellungen zum Geschlechterverhältnis besteht die Notwendigkeit, die Thematik religionsverschiedener Ehen neu zu interpretieren, da heute nicht mehr davon ausgegangen werden muss, dass ein nichtmuslimischer Ehemann die islamische Religionszugehörigkeit seiner Ehefrau nicht respektiert und akzeptiert. Zudem ist die Abhängigkeit der Frau von einem Ehegatten als Ernährer und Versorger auch kein Faktum mehr. Allerdings vertreten zurzeit noch sehr wenige Gelehrte die Ansicht, dass den gegebenen gesellschaftlichen Umständen entsprechend solche Mischehen zulässig sein sollten.

Scheidung ist im Islam möglich. Sie hängt jedoch mit vielen verschiedenen Faktoren zusammen und weist Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsschulen auf. Eine der häufigsten Scheidungsformen ist jene des ṭalāq, die nur dem Mann zusteht. Hierbei wird zwischen dem widerruflichen und unwiderruflichen ṭalāq unterschieden, wobei letztere Vorgehensweise nicht von allen Rechtsschulen akzeptiert wird. Bei den Schiiten werden strengere Auflagen für die Wirksamkeit der Scheidung vorausgesetzt, wie beispielsweise der innere Wille und Zeugen, was bei den Sunniten nicht der Fall ist. Neben dem ṭalāq hat der Mann noch andere Möglichkeiten, sich von seiner Frau scheiden zu lassen. Dazu gehören īlāʾ, ẓihār und liʾān.

Auch Frauen steht es zu, sich von ihrem Ehemann scheiden zu lassen, beispielsweise wenn dieser sein Scheidungsrecht auf sie überträgt (ṭalāq at-tafwīḍ) oder durch das ḫulʿ (Lösungsrecht). Hierbei hat die Frau bei Nennung eines Grundes das Recht, sich von ihrem Mann scheiden zu lassen. Sie muss allerdings ihre entgegengenommene Brautgabe zurückgeben beziehungsweise auf diese verzichten.

Im Islam ist die Scheidung zwar rechtlich möglich, aber religiös verpönt und es wird empfohlen, an einer gemeinsamen Lösung zur Aufrechterhaltung der Ehe zu arbeiten, bevor man sich von seinem Partner scheiden lässt. Das Scheidungsrecht stellt eine wichtige, aber auch komplizierte Disziplin innerhalb des islamischen Rechts dar, die nicht unabhängig vom jeweiligen Kontext ist.

Eine Moschee hat keine fixe Bauform. Vielmehr variiert ihre Gestalt abhängig von den örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten. Die hier genannten Elemente haben sich über die Jahrhunderte hinweg etabliert, sind aber nicht alle unbedingt verpflichtend.

Zentrales Element einer Moschee ist der Gebetsraum. In den meisten Fällen ist dieser mit einem Teppich ausgestattet, der die Gebetsplätze für die Betenden markiert. Häufig gibt es einen separaten Gebetsraum für Frauen, der entweder auf derselben Etage liegt oder ein Stockwerk höher bzw. in Form einer Empore gebaut ist.

Die Gebetsnische (miḥrāb) im Gebetsraum kennzeichnet die Gebetsrichtung (qibla) gen Mekka. In vielen Fällen bildet der miḥrāb eine halbrunde Nische in der Wand, welche den Vorteil einer akustischen Verstärkung der Stimme des Imams, des Vorbeters, hat.

An der rechten Seite der Gebetsnische befindet sich die Kanzel (minbar). Diese kann nur zwei bis drei Stufen hoch und einfach gebaut sein, aber auch viel höher sein und einen aufwendigen Baustil aufweisen. Die Tradition, dass sich der Prediger beim Predigen auf eine höhere Stufe stellt, geht auf den Propheten Muhammad zurück und soll dazu dienen, dass er auch in einem großen Raum gut hörbar ist.

Außerhalb des Gebetsraumes sind in den meisten Fällen Räume vorhanden, wo man die rituelle Gebetswaschung (wuḍū) vollziehen kann. In großen Moscheen befindet sich zu diesem Zweck häufig ein Brunnen im Hof der Moschee.

Ein Minarett ist ein alternativer Bestandteil einer Moschee, abhängig vom jeweiligen Baustil. Unter Minarett versteht man den Turm, welcher an die Moschee anknüpft. Er dient neben der Sichtbarkeit dem Gebetsruf (aḏān). Im historischen Kontext war dies von größerer Bedeutung, weil es keine Lautsprecher gab, die den Gebetsruf über weite Distanzen hörbar machen konnten.

Nur in einem von vielen Koranversen, bei denen es um Zeugenschaft geht, wird die Zeugenaussage eines Mannes stärker gewichtet als jene einer Frau. Dies ist im sogenannten „Schuldenvers“ der Fall, wo es um eine konkrete Situation geht, nämlich um den Umgang mit Finanzen. Zeitgenössische Korankommentatoren begründen die Tatsache, dass in diesem Fall das Zeugnis einer Frau nur die Hälfte wert ist, damit, dass die deutliche Mehrheit der Frauen im damaligen Kontext keinen Zugang zu finanziellen Geschäften hatte und sie somit diesbezüglich unerfahren waren. Um daraus resultierende Fehler bei der Zeugenschaft zu vermeiden, wurde die Regelung getroffen, dass die Zeugenaussage von zwei Frauen so viel gelte wie jene eines Mannes. Eine Verallgemeinerung und Ausdehnung auf andere Bereiche ist nicht zu begründen. Außerdem ist diese Praxis kontextbezogen zu verstehen, weshalb sie heutzutage in dieser Form nicht mehr anwendbar ist. Nicht das Geschlecht sollte ausschlaggebend sein, sondern die Glaubhaftigkeit der Person und ihre Sachkompetenz.

Laut dem Koran bzw. nach klassisch-islamischem Recht erbt der männliche Nachkomme das Doppelte dessen, was dem weiblichen Nachkommen zusteht. Dies hängt zu einem damit zusammen, dass der Mann allein zum Familienunterhalt verpflichtet ist sowie dazu, für die gemeinsamen Eltern zu sorgen und die Brautgabe zu entrichten. Im Offenbarungskontext des Korans war es nicht üblich, dass Frauen eine Familie finanziell zu versorgen hatten, diese Aufgabe wurde den Männern zugeschrieben. Angesichts dieser Aufteilung erbte ein Mann gemäß dem Gerechtigkeitsprinzip mehr als eine Frau, da er mehr (insbesondere finanzielle) Verpflichtungen gegenüber seiner Familie hatte als diese.

Es ist darüber hinaus zu bedenken, dass die koranischen Bestimmungen überhaupt erst die Möglichkeit eröffneten, dass Frauen zur damaligen Zeit erbberechtigt wurden. Dies stellt einen Fortschritt gegenüber der vorislamischen Zeit dar, wo Frauen sogar selbst zur Erbmasse zählten, also vererbt werden konnten.

Im heutigen Kontext, wo völlig andere gesellschaftliche Verhältnisse herrschen und Frauen sehr wohl in der Lage sind, eine Familie finanziell zu versorgen und dies in vielen Fällen auch tun  oder tun müssen, ist diese Regelung zu hinterfragen beziehungsweise unter dem Aspekt der Gerechtigkeit neu zu deuten. Angesichts der veränderten Umstände sehen viele Gelehrte die Notwendigkeit, das Erbe gleichberechtigt aufzuteilen oder an bestimmte Aufgaben zu koppeln, ohne dabei auf das Geschlecht zu achten.  

Bestimmte Gebiete im Norden der Erdkugel sind bekannt für die sogenannte „Mitternachtssonne“. Damit ist gemeint, dass die Sonne in den nördlichsten Teilen Norwegens, Finnlands und Schwedens in den Sommermonaten nur für kurze Zeit bzw. manchmal gar nicht untergeht. Dies ist für die islamische Fastenzeit eine Herausforderung, wenn der Fastenmonat Ramadan in den Sommer fällt – schließlich wird zu Sonnenuntergang das Fasten gebrochen.

Als Beispiel soll Norwegen näher betrachtet werden: In der Nordhälfte leben knapp 2000 MuslimInnen, die meisten in der Nähe der Kommune Tromsø. Als der Ramadan im Jahr 2013 begann, sahen sich die dort lebenden MuslimInnen gezwungen, eine Lösung für ihr Problem zu finden. Die islamischen Gelehrten aus Mekka haben in diesem Zusammenhang eine Sonderregelung erlassen und drei Optionen zur Verfügung gestellt:

1. Die MuslimInnen richten sich nach der nächstgrößeren Stadt mit einem Sonnenauf- und -untergang, wie beispielsweise Oslo.

2. Sie legen die Zeiten selbst fest.

3. Sie übernehmen die Zeiten von Mekka,

Fast alle Moscheen und Gemeinden in Nordnorwegen haben sich in der Folge darauf verständigt, die Zeiten von Mekka zu befolgen, sofern die Sonne nur kurz bzw. gar nicht untergeht. Fällt der Ramadan hingegen in jene sieben bis acht Monate mit „normalen“ Tages- und Nachtzeiten, gelten die lokalen Bedingungen.

Die Gebetswaschung gilt sowohl als ein physischer, als auch ein spiritueller Akt. Durch sie wird eine bewusste Haltung der Reinheit, Vorbereitung und Hingabe zum Ausdruck gebracht. Bei der Durchführung sind einige Vorschriften zu beachten. So sollte unter anderem jede Körperstelle, die gereinigt werden muss, mit dem Wasser direkt in Berührung kommen, keine Stelle darf dabei ausgelassen werden. Trägt nun eine Person wasserfestes Make-Up, so kann das Wasser nicht bis zur Haut durchdringen und die Gebetswaschung würde somit die oben genannte Vorschrift nicht erfüllen. Handelt es sich allerdings um wasserdurchlässiges Make-Up, bei welchem man davon ausgehen kann, dass das Wasser bis zur Haut gelangt, so spricht technisch betrachtet nichts dagegen. Wie allerdings schon oben angemerkt, besteht die Gebetswaschung nicht aus einer reinen physischen Form. So gilt es hierbei auch die spirituellen Aspekte zu hinterfragen. Auch wenn nicht viele offiziellen Stellungnahmen seitens der muslimischen Gelehrten diesbezüglich zu finden sind, so ist dennoch die Relevanz dieser Fragestellung zu betonen. Denn es ist Tatsache, dass Fragen dieser Art zur Lebenswirklichkeit vieler MuslimInnen gehören.

Zu den Körperteilen, die während der Gebetswaschung unbedingt mit Wasser in Berührung kommen müssen, zählen die Füße. Es kommt allerdings vermehrt die Frage auf, ob die Gebetswaschung so durchgeführt werden kann, dass die Schuhe anstelle der Füße symbolisch mit Wasser bestrichen werden. Diese Frage gewinnt aus dem Grund – insbesondere im europäischen Kontext – an Relevanz, da es MuslimInnen im Alltag nicht immer möglich ist, einen geeigneten Waschraum für die Gebetswaschung zu finden. Meist nehmen öffentliche Toiletten diese Rolle ein. Aus hygienischen Gründen, aber auch aus Rücksicht auf die Mitmenschen, fällt es MuslimInnen somit leichter, sich lediglich die Schuhe mit nassen Händen zu bestreichen. Was den theologischen Standpunkt betrifft, so ist hier keine einheitliche Antwort vorzufinden. Während manche Gelehrte auf den direkten Kontakt des Wassers mit der Haut bestehen, halten andere diese Methode unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig. Zu diesen Voraussetzungen gehört es, dass die Person schon vor dem Anziehen der Schuhe die vollkommene Gebetswaschung vorgenommen und sich dabei auch die Füße gewaschen hat. Anschließend können feste Schuhe (ggf. auch Socken) angezogen werden, die über den Knöchel reichen. Bis zum Ausziehen der Schuhe sei es dann legitim, sich bei der Gebetswaschung über die Schuhe zu streichen. Werden diese aber ausgezogen, so bedarf es erneut einer vollständigen Gebetswaschung. Die Gelehrten geben allerdings an, dass solche Fälle lediglich bei Notwendigkeit zulässig sind und betonen die Relevanz der vollständigen Gebetswaschung. An dieser Stelle sei ein Ausspruch des Gesandten Muhammed anzuführen, bei dem er in Bezug auf die Religion sagte: „Erleichtert es, erschwert es nicht!“

4) Glaubensrichtungen

Der Islam gehört mit seinen 1,6 Mrd. Anhängern zur zweitgrößten Weltreligion und besitzt eine Vielfalt an Denk- und Rechtsschulen. Bereits zu Lebzeiten des Propheten Mohammed gab es unter den MuslimInnen unterschiedliche Meinungen bezüglich einigen Lehren bzw. Interpretationen des Islam. Der Koran als Offenbarung Gottes wird zweifelsohne als unveränderlich angesehen, aber die Auslegung der Offenbarung ist eine Reaktion des menschlichen Geistes und beschränkt sich auf das Zeitliche.

Daher haben sich im Laufe der Jahrhunderte verschiedene Auslegungen der Offenbarung entwickelt, die sich aber alle innerhalb des Islam bewegen und unter MuslimInnen akzeptiert sind. Sie unterscheiden sich in der methodischen Auslegung der Quellen, wodurch es zu unterschiedlichen juristischen Argumentationen kommt. Diese Meinungspluralität führt zu einer Vielfalt der Glaubens-, Denk- und Rechtsschulen. So etablierten sich in der sunnitischen Strömung bislang die vier großen Rechtsschulen - die hanafitische, malikitische, hanbalitische sowie die schafiitische Rechtsschule. Aus der schiitischen Vielfalt konnten sich hingegen die Alawiten, Zaiditen, die Ismaeliten sowie die Zwölferschia konstituieren. Die islamische Mystik bzw. der Sufismus stellt eine weitere Bereicherung der möglichen Auslegungen des Islam dar.

Die Spaltung der muslimischen Gemeinschaft in Sunniten und Schiiten war ursprünglich politisch begründet und findet ihren Ausgangspunkt in der Frage, wer dem Propheten in der Leitung der Gemeinschaft nachfolgen soll. Während sich die Mehrheit der MuslimInnen für Abu Bakr als Nachfolger entschied, vertrat eine kleine Gruppe die Meinung, dass Ali die Nachfolge antreten soll. Er war der Sohn des Onkels des Propheten und zugleich der Schwiegersohn des Propheten Mohammed. Diese Gruppierung nannte sich shi'at Ali, Partei Alis. Daraus leitet sich die Bezeichnung "Schiiten" ab. Infolgedessen gelten für die Schiiten die drei rechtgeleiteten Kalifen - Abū Bakr, ʽUmar, ʽUthmān - als Usurpatoren. ʿAlī b. Abī Ṭālib ist ihrer Auffassung nach der erste gottgewollte Nachfolger des Propheten. Die Sunniten lehnen jedoch diesen Vorwurf ab und akzeptieren ʿewo als den vierten und letzten rechtgeleiteten Kalifen. Daraus kann man schließen, dass der Glaube an ʿAlī und seine Nachfolger, den Imamen, zu den zentralen Bestandteilen der schiitischen Tradition gehört. Aus diesem Grund haben die Schiiten dem islamischen Glaubensbekenntnis den Zusatz "Bekenntnis zum Hause des Propheten" hinzugefügt.

Die beiden Glaubensrichtungen des Islam unterscheiden sich weniger in Glaubensinhalten als in der Religionsausübung. Grund dafür ist auch der unterschiedliche Umgang mit der zweiten Rechtsquelle des Islam, der Sunna des Propheten. Da die Nachfolge Alis, aus schiitischer Sicht, nicht unterstützt wurde, werden auch die Überlieferungen der Gefährten des Propheten als nicht vertrauenswürdig abgestuft und finden daher keinen Einzug in die Praxis.

Eine Übereinstimmung zeigen die beiden Hauptströmungen dagegen bei den folgenden Grundprinzipien des Islam:

  • der Einheit Gottes,
  • dem Prophetentum und
  • dem Glauben an die Auferstehung und den Jüngsten Tag

Der Salafismus gibt vor, die "wahre Religion" und der "echte Islam" zu sein. Dabei ist der Begriff nicht ganz eindeutig. Heute wird meist über die Strömung seit den 1990er Jahren gesprochen, deren Anhänger vorgeben, strenggläubig und fromm zu sein.

Die salafistische Ideologie wird heftig diskutiert, da sie sich gegen die islamischen Rechtsschulen und den Sufismus wendet und eine anti-rationale Einstellung propagiert. Aus dem salafistischen Denken ist eine Tendenz bemerkbar, alle theologischen Überlegungen, die nach den ersten drei Generationen (salaf) entstanden sind, als religiös irrelevant bzw. als verwerfliche Erneuerungen (bid'a) einzustufen. Sie sehen sich nicht als eine der vielen Rechtsschulen im Islam, sondern als DIE Rechtsschule des Propheten, der alle MuslimInnen ausnahmslos folgen müssen. Sie betrachten Vielfalt nicht als Bereicherung, sondern als Störung die beseitigt werden muss. Deshalb sind sie in ihren Ansichten kompromisslos und fest davon überzeugt, dass sie "die Wahrheit" besitzen - eine Haltung, die dazu führt, dass sie als "gefährlich" eingestuft werden. Sie neigen jedoch nicht zwingend zu Gewalt: Zwar sind viele gewaltbereite MuslimInnen Salafisten, jedoch gibt es auch eine große Zahl an Salafisten, die ihre Frömmigkeit im privaten Raum praktizieren. Daher darf nicht jede fromme Muslimin/ jeder fromme Muslim, die/der nach der Sunna strebt, zwangsläufig als fundamentalistische/r SalafistIn abgestempelt werden.

Das Alevitentum ist eine heterogene, sozio-religiöse Glaubensgemeinschaft im Islam. Der Terminus lässt sich aus dem arabischen Adjektiv ‘alawī ableiten, welcher „zu Alī gehörig“ bedeutet. Demnach sehen die Aleviten ʿAlī b. Abī Ṭālib (gest. 661) als den einzig rechtmäßigen Nachfolger Muhammads (gest. 632) an.

Das Alevitentum hat sich aus der islamischen Schia in Anatolien entwickelt, weswegen es auch oft als das anatolische Alevitentum bezeichnet wird. In der alevitischen Glaubenslehre werden, wie bei den Schiiten, die zwölf Imame als heilige Träger des religiösen Wissens angesehen. Im Unterschied zum Schiitentum ist das Alevitentum allerdings auch stark von sufischen sowie altorientalisch-christlichen und anderen Glaubenselementen geprägt.

Zu den wohl bedeutendsten Charakteristika des Alevitentums gehört die Nichtbeachtung der islamischen Normen- und Pflichtenlehre (šarīʿa), weshalb die fünf Säulen des Islams abgelehnt werden. Zudem beten Aleviten nicht in Moscheen, sondern treffen sich zur Gottesandacht (cem) in einem Cem-Haus. Trotz all den Unterschieden zu den anderen islamischen Gemeinschaften glauben Aleviten auch an einen einzigen Gott, sehen den Propheten Muhammad als den Gesandten, jedoch ʿAlī als den von Gott Auserwählten an.

Im Unterschied zu einer Moschee gibt es bei der Gruppe der Aleviten eine Versammlungsstätte, die "Cem Evi" genannt wird. Die Cem-Zeremonie ist der zentrale Gottesdienst der Aleviten und der Ausdruck "Cem-Evi" kommt aus dem Türkischen und bedeutet "Versammlungshaus". Hier kommen die Gläubigen zum Gebet zusammen, gleichberechtigt Männer wie Frauen. Es wird in der jeweiligen Muttersprache gebetet und der Gottesdienst wird von einem sogenannten Pir (Wegweiser, Lehrer) geleitet, der Nachfahre des Propheten ist. Das rituelle Mahl, das Austeilen von Segenswasser, das Erwecken des Lichts sowie Semah, der religiöse Gebetstanz, sind einige der Rituale eines Cem. Ein Cem dient als ein Zentrum für die Mitglieder der Gemeinde.

Die Ahmadiyya (al-Ğamāʿa al-Islāmiyya al-Aḥmadiyya bzw. Ahmadiyya Muslim Jamaat) ist eine organisierte islamische Religionsgemeinschaft, die im späten 19. Jahrhundert in der damaligen Provinz Punjab in Britisch-Indien entstanden ist. Sie wurde von dem britisch-indischen Prediger Mirzā Ġulām Aḥmad (gest. 1908) ins Leben gerufen. Die Anhänger der Ahmadiyya sehen sich als Reformatoren des Islams an. Dabei stützen sie sich auf Koran und Sunna sowie auf den Analogieschluss (qiyās). Auch erkennen sie Grundlagen des sunnitischen und schiitischen Islams an, wie die fünf Säulen und die sechs Glaubensgrundsätze. Worin sich die Ahmadiyya allerdings grundlegend von Sunniten und Schiiten unterscheidet, ist die Gründungsfigur des Mirzā Ġulām Aḥmad. Dieser gilt als angekündigter Mahdi der Endzeit (mahdī), als ein Muhammad nachgeordneter Prophet und verheißener Messias (masīḥ), auf den die Gläubigen der verschiedenen Weltreligionen gewartet hätten. Auch wenn sich die Lehren der Ahmadiyya in diesem Aspekt drastisch vom sunnitischen und schiitischen Islam unterscheidet, sehen sich ihre AnhängerInnen dennoch ihrem Selbstverständnis nach als MuslimInnen.

Auf die Frage, wer die Murği’a waren und in welcher Zeit sie gelebt haben, kann keine eindeutige Antwort gegeben werden. Abgeleitet von dem Verb raǧaʾa bedeutet der Begriff so viel wie „aufschieben“ oder „vertragen“. Dies beschreibt gleichzeitig den Standpunkt der Murği’a, denn zu ihren Charakteristiken gehört es, stets parteilos zu bleiben. In der Praxis bedeutet dies, dass sie den jeweils führenden Herrschenden akzeptieren und sich in Fällen von Auseinandersetzungen zurückziehen und keine Position ergriffen. Somit gab es diese parteilose Gruppierung an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen Zeiten. Zu den bekannteren Murği’a zählt die parteilose Gruppierung während des Konfliktes zwischen den Schiiten und Ḫāriǧiten in der frühislamischen Zeit.

5) Spiritualität / Mystik

Der Sufismus, auch Sufik (arab. taṣawwuf) genannt, bezeichnet die mystische Dimension des Islam mit ihren unterschiedlichen Facetten. Das Wort leitet sich ursprünglich von "ṣūf" (arab. "Wolle") ab, was für das Wollgewand der Asketen steht, die einer religiösen Strömung angehören, welche die Hingabe an Gott und religiöse Ergriffenheit in den Mittelpunkt stellt.

Sufismus bedeutet, aktiv einem spirituellen Weg zu folgen, der auf dem Koran und der Sunna basiert. Dabei begeben sich die Sufis auf eine Reise hin zu Gott und vollziehen damit die nächtliche Himmelsreise des Propheten zu Gott nach. Der Weg, auf den sich der Suchende begibt, wird Pfad (ṭarīqa) genannt und führt ihn durch mehrere Stationen (maqāmāt) bis er am Ende sein höchstes Ziel erreicht. Das Göttliche wird oft als Meer symbolisiert, in dem das individuelle Selbst aufgeht wie ein Tropfen. Dabei gibt es keinen feststehenden Weg, da mystische Erfahrungen als Gottes Gnade angesehen werden. Es gibt aber verschiedenen Stufen des Aufstieges, die unterschiedlich kombiniert werden können. Dazu gehören Reue, das Abwenden von der Welt und irdischen Begierden, Gottvertrauen, die Hingabe an Gott, Geduld und vieles mehr. Auf dieser Reise ist ein spiritueller Führer (muršid, pīr oder šaiḫ genannt) von essentieller Bedeutung, weil dieser den Weg schon gegangen ist und deshalb davon ausgegangen wird, dass er den Schüler (murīd) begleiten und anleiten kein auf seinem Weg.

Das Wissen der Sufis beruht auf Erfahrung, was bedeutet, dass es nur bedingt über Bücher weitergegeben werden kann. Der Schüler braucht ein Vorbild, einen Lehrer, der ihn auf dem Sufi-Pfad begleitet und anleitet. Die Funktion des Lehrers ist es daher, den Geist des Schülers zu öffnen, damit er seinen Weg zu Gott finden und beschreiten kann.

Es gibt eine Reihe von verschiedenen Orden innerhalb der islamischen Mystik. Bei den Orden handelt es sich Gruppierungen, in denen sich die Ordensmitglieder einem Meister, genannt scheich oder pir, anschließen, um von ihm unterwiesen zu werden und seine Ideale zu verwirklichen. Daher leb(t)en viele Mitglieder im Konvent (tekke), um von der Lebensweise des Meisters so viel wie möglich lernen zu können.

Ab dem zwölften Jahrhundert entwickelten sich die bis dahin noch kleinen Versammlungen zu Ordenswesen und strukturierten Organisationen (ta´ifa). Einige größere und heute meist noch aktive Orden sind die folgenden:

  • Qadiriyya: Dieser Orden beruft sich auf die Lehren von ʿAbd al-Qādir al-Ǧīlānī (gest. 1166) und verbreitete sich von Südindien bis hin nach Westafrika. Die Anhänger der Qadiriyya legen großen Wert auf Frömmigkeit und kennen keine Extreme in der Religion.
  • Rifāʿiyya: Ordensgründer ist Aḥmad al-Rifāʿī (gest. 1182); der Orden breitete sich vor allem vom Irak aus und blieb mehrheitlich nur dort aktiv. Rifaʿis bezeichnen sich auch als die „heulenden Derwische“, da sie ein lautes Gottesgedenken (ḏikr) üben.
  • Mevleviyya: benannt nach Ǧalāl ad-Dīn Muḥammad Rūmī (gest. 1273); er selbst hinterließ keine Organisation, jedoch sein Sohn Sultan Walad (gest. 1312). Bei den Mevlevis steigt der Jünger nur langsam zu höheren Ämtern auf. Er wird in die Lektüre und Interpretation ihrer sufischen Werke eingeführt und lernt die schwierige Technik des Sich-Drehens. Die Mevleviyya ist bis heute auf dem Gebiet des früheren Osmanischen Reiches, Syriens und Ägyptens verbreitet.
  • Chalvatiyya / Halveti: ihr Gründer ist Pir Umar Halveti (gest. 748), der prominenteste Vertreter dieses Ordens war aber der Dichter Niyazi Misri (gest. 1694). Die Halvetis kamen aus der heutigen Türkei nach Ägypten und sind heute noch in diesen Gebieten beheimatet.
  • Bektaschiyya: dieser Orden geht auf den wahrscheinlich 1337 verstorbenen Hacci Bektasch zurück. Der Orden zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass auch Frauen daran teilnehmen dürfen. Die Bektaschis haben viele schiitische Elemente aufgenommen, wurden zu den geistigen Beratern der Elitetruppen des Osmanischen Reiches und der Janitscharen und verbreiteten sich vom Osmanischen Reich aus in den Balkan, vor allem nach Albanien.
  • Naqschbandiyya: Ordensgründer ist Bahāʾ ad-Dīn Naqšband (gest. 1389). Die Naqschbandis plädieren dafür, dass der Gläubige sich ständig im Gebet aufhalten soll – auch wenn er scheinbar irdische Werke tut. Er soll die „Einsamkeit in der Versammlung“ üben, also auch im täglichen Leben immer mit Gott sein. Der Orden verbreitete sich von Malaysia bis in den Kaukasus nach Europa und hat es geschafft, aufgrund seines stillen ikrs und Auftretens, von der sowjetischen Regierung unerkannt zu bleiben. Auch in Großbritannien und Deutschland sind Naqschbandis aktiv.

In der islamischen Mystik, dem Sufismus, gibt es verschiedene Strömungen, welche unterschiedliche Zugänge repräsentieren. Oft gibt es dabei Überlappungen, sodass die Strömungen nicht immer einfach zu trennen sind, da sie auch alle das gemeinsame Ziel der spirituellen Annäherung an Gott teilen. Nichtsdestotrotz unterscheiden sie sich in einigen Merkmalen.

Die bekanntesten sufischen Strömungen sind:

  • Orden und Bruderschaften (arab. tarīqa): Jede Tarīqa hat ihre eigenen Rituale, Lehrmethoden und spirituellen Übungen. Zu den geläufigsten zählen die Qadiriyya, Naqshbandiyya, und Suhrawardiyya.
  • Die Malāmatiyya: Diese Strömung betont vor allem die Idee der Selbstverleugnung und ermahnt hinsichtlich der eigenen egoistischen Neigungen.
  • Die Ishraqiyya: Diese Strömung ist stark von der Philosophie beeinflusst. Im Fokus steht das Licht bzw. die Vereinigung mit dem göttlichen Licht.
  • Die Chishtiyya: Diese Strömung legt insbesondere Wert auf die Hingabe zu Gott und die guten Taten an anderen Menschen. Im Fokus stehen Liebe, Toleranz und Gleichheit aller Menschen.
  • Die Derwische (wie die Rifa'iyya oder der Mevlevi-Orden): Diese Strömung ist bekannt für die tanzenden Derwische. Diese Praxis verkörpert die Hingabe zu Gott durch körperliche Bewegungen und steht für spirituelle Ekstase.

6) Kunst, Kultur und Wissenschaft

Nein, der Koran widerspricht nicht dem Konzept einer Evolution. Eher bleibt die Antwort offen. Im Koran findet sich keine zusammenhängende Schöpfungsgeschichte. Einerseits ist das Wasser als Ursprung allen Lebens erwähnt, ebenso die stetige Ausdehnung des Universums, was wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Die Erschaffung des Menschen betreffend ist von Stufen die Rede, an anderer Stelle von einem Blutstropfen. Es ist jedoch gar nicht Sinn und Zweck des Korans, uns genaue wissenschaftliche Erkenntnisse zu liefern. Zu deren Erlangung hat der Mensch seine Vernunft erhalten. Dass Wissenschaft und Glaube einander nicht ausschließen, davon zeugen viele Wissenschaftler, die sich als „evolutionäre Theisten“ verstehen. Während Anhänger des „Intelligent Design“ davon ausgehen, Gott müsse in den Evolutionsprozess eingreifen, was schlussendlich bedeutet, dass Gott ein nicht perfekt funktionierendes Universum erschaffen habe, glauben evolutionäre Theisten nicht an die Notwendigkeit Gottes, sich selbst korrigieren zu müssen und forschen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen mit dem Ziel, zu einem besseren Verständnis der Schöpfung zu gelangen. Dies stets in dem Bewusstsein, dass „Gott größer ist: Größer als Raum und Zeit und als alle Vorstellungen, die wir uns von Ihm machen können.“

Das Thema Musik sorgt seit der Frühzeit des Islams bis in die Gegenwart für Kontroversen, ohne dass die Gelehrten je zu einem abschließenden Ergebnis in Form eines Konsenses gelangt wären. Dies, weil aus den religiösen Quellen kein allgemeingültiger Standpunkt in Form eines Verbots ableitbar ist. Und so reicht das muslimische Spektrum von strikter Ablehnung jeder Form von Musik durch konservative Gruppierungen bis hin zu musikalischen Aktivitäten, wobei die MuslimInnen mehrheitlich wohl irgendwo in der Mitte einzuordnen sind und in Bezug auf Kontext und Inhalt differenzieren. In der Praxis war Musik immer Bestandteil der islamischen Welt. Sie bildet eine Form von Unterhaltung, deren religiöse Unterstützung dort endet, wo sie zu unmoralischem oder verbotenem Verhalten führt bzw. dazu aufruft. Wollte man Musik verbieten allein aufgrund der Möglichkeit, durch sie vom rechten Weg abgelenkt zu werden, müsste man heute auch Fernsehen, Internet und den Gebrauch der allgegenwärtigen Smartphones verdammen. Doch Absicht, individuelle Verantwortung und das rechte Maß zu halten, bilden in der islamischen Lebensweise wichtige Größen und müssen auch in Bezug auf Musik gelten. Der einst erfolgreiche Popstar Cat Stevens, der vor Jahrzenten zu Yusuf Islam wurde und seit einiger Zeit wieder auf die Bühne zurückgekehrt ist, sieht Musik als eine Form von menschlicher Sprache, als Kommunikation zwischen Menschen, die viel zum Verständnis und Frieden beitragen kann. Angesichts der Gegenwart mit all dem Terror und Verderben, die trotz der Unvereinbarkeit mit islamischen Werten doch mit dem Islam assoziiert werden, sollte dieses menschenverbindende Potential von Musik genutzt werden.

Das Leben des Menschen wird in der islamischen Tradition als heilig betrachtet. Daher hat der Schutz des Lebens oberste Priorität. In diesem Zusammenhang ist die Abtreibung generell nicht erwünscht. Eine Ausnahme bilden jedoch Fälle, in denen soziale und medizinische Indikationen für die Abtreibung vorliegen. Die islamischen Gelehrten gingen in der Geschichte immer schon sehr flexibel an das Thema Schwangerschaftsabbruch heran. Ausgehend von ihrem eigenen Konzept konnten die Gelehrten unterschiedlicher Rechtsschulen zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen gelangen. Allen gemeinsam war und ist stets der Gedanke, dass der Fetus mit zunehmendem Alter ein zunehmendes Schutzrecht genießt. Unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Umstände wurde und wird die Entscheidung bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs letztendlich immer für den Einzelfall getroffen.

Zu den gängigsten Methoden der künstlichen Befruchtung zählen die Intrauterine Insemination (IUI) und die In-Vitro-Fertilisation (IVF). Bei der Ersten werden die Samenzellen mithilfe eines Katheters direkt in die Gebärmutter übertragen und somit wird der Weg der Samenzellen lediglich mechanisch verkürzt. Bei der Zweiten erfolgt die Befruchtung der Eizelle im Labor. Zwecks Erhöhung der Chance auf eine Schwangerschaft werden nach erfolgter Hormonbehandlung der Frau mehrere Eizellen entnommen, befruchtet und eine bis drei davon in die Gebärmutter übertragen. Beide Verfahren sind islamrechtskonform, solange sie innerhalb einer aufrechten Ehe zur Behandlung unerfüllten Kinderwunsches erfolgen. Bedingung ist, dass sowohl Ei- als auch Samenzellen von den Ehepartnern stammen müssen. Samenspende, Eizellenspende sowie Leihmutterschaft sind nicht erlaubt.

Organtransplantationen können Menschenleben retten. Daher ist eine Organtransplantation grundsätzlich mit den Regeln der islamischen Religion vereinbar und wird, abgesehen von einigen Gegenstimmen, befürwortet. Es gibt jedoch im Falle einer postmortalen Organtransplantation einige Kriterien, die für die Feststellung des Todes des Spenders wichtig sind und auf die man achten sollte. Diese sind ein irreversibler und ärztlich festgestellter Herz- und Atemstillstand und ein ärztlich festgestellter Hirntod. Sofern diese eingehalten werden, ist die postmortale Organtransplantation auch zulässig. 

Die Transplantation von Tierorganen im Islam betrifft eine Thematik, die äußerst kontroverse Meinungen und Anschauungen in muslimischen Gelehrtenkreisen hervorgebracht hat. Die islamische Rechtswissenschaft kennt dazu keine allgemeingültige, einheitliche Position. Ein Großteil der renommierten Gelehrten argumentiert, dass die Transplantation von Tierorganen unter der Bedingung erlaubt sei, dass zuvor alle anderen Behandlungsmethoden ausgeschöpft worden sind und somit die einzige Möglichkeit, das Leben des Patienten bzw. der Patientin zu retten, in einer solchen Transplantation bestehe. Des Weiteren muss das Tier, welches für eine Transplantation in Betracht gezogen wird, auf islamisch zulässige Weise geschächtet werden und zudem das Tierorgan in seiner Beschaffenheit entsprechend angepasst und modifiziert werden um sicherzustellen, dass es dem Empfänger bzw. der Empfängerin keinen weiteren Schaden zufügen kann. Die Befürworter dieser Anschauung stützen sich vor allem auf den 32. Koranvers der Sure al-Māʾida: „[…] Und wenn einer jemanden (w. ihn) am Leben erhält (w. lebendig macht) soll es so sein, als ob er die Menschen alle am Leben erhalten (w. lebendig gemacht) hätte. […]“

Andere Gelehrte lehnen die Transplantation von Tierorganen im Islam als grundsätzlich verboten ab. Ein Hauptargument besteht darin, dass die Transplantation von Tierorganen dazu führen könnte, die Grenzen zwischen Tier- und Menschenwelt zu verwischen, was als nicht akzeptabel gilt. Außerdem wird die Meinung vertreten, dass der menschliche Körper ehrwürdig und einzigartig ist und die Verwendung von Tierorganen eine Verletzung dieser gottgegebenen Würde darstellen würde.

Es empfiehlt sich für betroffene Individuen, eine individuelle Antwort entsprechend den persönlichen Umständen in Form eines persönlichen Rechtsgutachtens (fatwā) von einem qualifizierten Gelehrten einzuholen. Dieser kann eine wissenschaftlich fundierte Antwort gemäß den Prinzipien des islamischen Rechts und der medizinischen Ethik geben.

Mehr zu Transplantation von Tierorganen: https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/transplantation-von-tierorganen-im-islam-ein-tierherz-fuer-menschen

Das Bilderverbot, das heute generell als islamisch angesehen wird, wurde mit dem Islam nicht neu eingeführt, sondern bildete eine etablierte Praxis im Rahmen aller abrahamitischen Religionen. Obwohl sich aus dem Koran selbst kein explizites Bilderverbot ableiten lässt, ist in den Hadithen eine starke Tendenz zu einem Abbildungsverbot erkennbar. Dessen Ursprung liegt in der früheren Götzenverehrung der Araber, weil diese eine Bedrohung für den Monotheismus darstellte. Es wurden nicht die Bilder an sich verurteilt, sondern die Praxis, daraus einen Kult zu entwickeln.

Darüber hinaus besteht (bis heute) die Befürchtung, bildliche Darstellungen könnten eine ablenkende Wirkung auf Betende haben. Die muslimischen Gelehrten haben sich darauf geeinigt, dass Abbildungen von Menschen und Tieren als Wandschmuck in jeder Form (Gemälde, Mosaike, Wandteppiche, Vorhänge…) verboten sind. Hingegen wurden Darstellungen von Lebewesen auf Bodenteppichen und (Sitz-)Kissen im nichtsakralen Bereich akzeptiert, weil hier die Gefahr der kultischen Verehrung nicht gegeben war.

Aufgrund dieser Haltung, dass es – abgesehen von Kultpraktiken – zwar kein generelles Verbot von Abbildungen gäbe, diese aber eine ablenkende Wirkung im Gebet hätten, sowie mit der zusätzlichen Begründung, dass Bilder und Statuen als Luxusgegenstände im Widerspruch zum Ideal der Bescheidenheit stünden, entwickelte sich die noch heute gängige Praxis, Abbildungen und Statuen aus allen Gebäuden zu verbannen, die religiösen Handlungen dienen. Infolgedessen haben sich im islamischen Kulturkreis die Kalligrafie und die Ornamentik als Ersatz für bildliche Darstellungen etabliert und sind zu besonders ausgereifter Blüte gelangt. Im privaten und säkularen Bereich hingegen werden Abbildungen akzeptiert. Abgesehen davon bringen es die technischen Entwicklungen unserer Zeit mit sich, dass es praktisch unmöglich ist, sich Bildern zu entziehen.

Die islamische Zeitrechnung beginnt mit der Emigration des Gesandten Muhammad von Mekka nach Medina im Jahr 622 n. Chr. Im Gegensatz zur christlichen Zeitrechnung, die sich nach dem gregorianischen Kalender richtet, orientiert sich die islamische Zeitrechnung am Mondkalender. Sie soll während der Regierungszeit des zweiten Kalifen ʿUmar eingeführt worden sein.

Den Monatsbeginn markiert die Sichtung des Neumondes, welche je nach geografischer Lage an unterschiedlichen Orten an verschiedenen Tagen erfolgen kann. Ein Jahr besteht aus 12 Monaten und ein Monat variiert zwischen 29 und 30 Tagen. Aus diesem Grund ist ein Jahr nach dem Lunarkalender um zehn bis 12 Tage kürzer als ein Jahr nach dem Solarkalender. Das ist der Grund dafür, warum beispielsweise der Monat Ramadan jedes Jahr um etwa elf Tage früher beginnt.

Die Frage, ob die Evolutionstheorie mit dem Islam vereinbar sei, wird unterschiedlich beantwortet. Nach traditionalistischen Gelehrten ist die Evolutionstheorie mit der Schöpfungslehre des Islams nicht vereinbar. Ihrer Auffassung nach glaubt man entweder an Gott als den Schöpfer des Universums und somit auch des Menschen, wie es ihrer Meinung nach im Koran beschrieben ist, oder an die Evolutionstheorie. Beides könne nicht Hand in Hand gehen, weswegen die Evolutionstheorie meist als eine atheistische Theorie betrachtet wird.

Für viele andere, zeitgenössische muslimische Gelehrte hingegen bilden die Theorie der göttlichen Schöpfung und die Evolutionstheorie keinen Widerspruch zueinander, sondern zwei Seiten ein und derselben Medaille.

Mehr zur Evolutionstheorie im Islam: https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/mensch-und-schoepfung-zwischen-koran-und-evolutionstheorien

7) Soziale Aspekte

Allgemein ist anzumerken, dass zu dieser Thematik unterschiedliche zumeist gegensätzliche wissenschaftliche Ergebnisse vorhanden sind. Einerseits werden einige medizinische Vorteile des Fastens bestätigt, andererseits wird auf die Gefahren, besonders des Flüssigkeitsmangels, hingewiesen. Grundsätzlich werden dem Fasten positive Effekte (Reinigung und Entgiftung des Stoffwechsels) für den Körper zugeschrieben. Zu den unerwünschten Nebenwirkungen, die auftreten können, zählen der Abfall des Blutdrucks und des Blutzuckerspiegels, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl etc. Aus diesen Gründen gilt im Islam die goldene Regel: Das Fasten ist nur dann erlaubt, wenn keine gesundheitlichen Schäden zu befürchten sind. Wichtig in diesem Zusammenhang ist das Individuum. Daher empfiehlt sich das Gespräch mit dem Arzt, der diesbezüglich das letzte Wort haben sollte. Bei nachgewiesenen gesundheitlichen Schäden ist aus theologischer Perspektive das Fasten nicht erlaubt.

Ja, es ist auch während der Fastenzeit im Monat Ramadan möglich, die Corona-Schutzimpfung, so wie andere Impfungen auch, zu sich zu nehmen, da die Impfstoffe keinen Nährwert enthalten und intramuskulär verabreicht werden. Mit der Vereinbarkeit des Fastens mit der Impfung gegen das Coronavirus hat sich auch der theologische Beratungsrat der IGGÖ (Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich) beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Erhalt des Impfstoffes das Fasten nicht bricht. Diese Meinung wird von den zeitgenössischen muslimischen Rechtsgelehrten auf der ganzen Welt geteilt, denn die Impfung stellt eine medizinische Notwendigkeit dar und nur wer sich impfen lässt, kann sich selbst, die Familie und die Gesellschaft am besten schützen.

Laut einem Koranvers dürfen acht Gruppen von Menschen die verpflichtende Sozialabgabe erhalten: die Armen; die Bedürftigen; diejenigen, die sie einsammeln; jene, deren Herzen gewonnen werden sollen; Sklaven, die befreit werden sollen; die Verschuldeten; die Menschen, die Ausgaben für die Anstrengung für Gottes Sache haben und die Reisenden. (Siehe dazu Koran, Sure 9, Vers 60).

Der Islam legt viel Wert auf eine gesunde Lebensweise des Menschen. Es gibt viele Aussagen des Propheten Muhammad, in denen er MuslimInnen dazu auffordert, Sport zu treiben und dieses den Kindern beizubringen. Speziell werden das Schwimmen und das Reiten namentlich erwähnt. Es gibt also keinen Grund, diese Möglichkeit zu verwehren, jedoch sollte auf die Bedürfnisse der SchülerInnen Rücksicht genommen werden, wenn sie aus religiösen Gründen bestimmte Körperteile bedecken wollen.

Nach dem islamischen Verständnis ist die Erde den Menschen anvertraut worden. Daher tragen wir die Verantwortung für sie. Dieses anvertraute Gut (amāna) zu wahren und zu schützen ist eine wichtige Aufgabe des Menschen für die er sich am Jüngsten Tag verantworten muss. Nicht "sich die Erde zum Untertan machen" lautet die Devise im Islam, sondern in bester Weise Nutzen aus ihr ziehen und Gott dafür dankbar sein. Diese Haltung soll den Menschen zur Demut und nicht zur Überheblichkeit leiten. Es gibt eine Reihe von islamischen Verhaltensvorgaben, die hinsichtlich einer Umweltethik nennenswert sind. Dazu gehören Sparsamkeit im Umgang mit den Ressourcen, Sauberkeit, Nachhaltigkeit, Bewahrung des Ökosystems, sowie die Barmherzigkeit gegenüber allen Geschöpfen.

Mit dem Thema Umweltschutz hat sich 2010 auch die 3. Konferenz europäischer Imame und SeelsorgerInnen in Wien beschäftigt und dazu aufgerufen, MuslimInnen religiös begründet zum verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung und aktivem Engagement gegen Umweltzerstörung anzuregen. 2015 haben in Istanbul WissenschaftlerInnen aus 20 Ländern im Rahmen des Internationalen Islamischen Klimawandelsymposiums die „Islamische Deklaration zum Klimawandel“ verabschiedet.

Aus islamischer Perspektive betrachtet ist der Mensch für seine Umwelt verantwortlich, da diese ihm zur Verfügung gestellt worden ist. Dazu gehören vor allem die Tiere. In diesem Zusammenhang ist es dem Menschen erlaubt Nutztiere zu halten, sie zum Transport zu nutzen und manche Arten auch zu verzehren. Bei den Haustieren gilt die Katze als rituell rein und ist generell erlaubt. Ebenso ihr Speichel. Bezüglich der Hunde hingegen gibt es unter den muslimischen Rechtsschulen verschiedene Meinungen, was seine rituelle Reinheit betrifft. Auch wenn die Mehrheit der Gelehrten die Hunde an sich als rituell rein betrachtet, wird sein Speichel als rituell unrein betrachtet, was für die Verrichtung der Gebete von Bedeutung ist.

Durch diese Betrachtungsweise der Gelehrten ist leider bei vielen Muslime eine unbegründete Aversion gegenüber Hunden entstanden, die weit über das Gebet hinausgeht. Dazu tragen leider auch einige Aussagen des Propheten Mohammed (Hadithe) bei, wenn sie nach dem Wortlaut und nicht im Kontext verstanden werden.

Es gibt im islamischen Jahr, das sich nach dem Mondkalender richtet, zwei Feste, die ihren Ursprung im Koran finden und von allen MuslimInnen weltweit gefeiert werden, diese sind das „Fest des Fastenbrechens“ und das „Opferfest“.

Das dreitägige "Fest des Fastenbrechens" (ʿīd al-Fiṭr), auch "Zuckerfest" oder das "kleine Fest" genannt, wird am ersten Šawwāl, dem zehnten Monat des islamischen Jahres, gefeiert und beginnt mit einem Festgebet. Es wird das Ende der einmonatigen Fastenzeit, des Ramaḍān, zelebriert.

Das "Opferfest" ('īd al-aḍḥā), auch "das große Fest" genannt, ist der heiligste Feiertag der MuslimInnen. Er findet am zehnten Tag des zwölften Monats (Ḏū al-ḥiǧǧa) im islamischen Kalender statt und dauert vier Tage an. Gefeiert wird der rituelle Höhepunkt der Pilgerfahrt (Ḥaǧǧ). An diesem Tag verlassen die Pilger das Tal ʿArafāt und brechen auf in Richtung Mekka. Das Fest erinnert an die Bereitschaft Abrahams, Gott seinen Sohn zu opfern. Im Andenken an dieses Ereignis sollen MuslimInnen, die über die Mittel verfügen, einen Schafbock opfern. In manchen Kulturen werden stattdessen auch Ziegen, Rinder oder Kamele verwendet. Anstelle eines Opfertieres kann im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auch eine Geldspende geleistet werden.

Für die schiitischen MuslimInnen stellt der zehnte Tag des ersten Monats (Muḥarram) den höchsten Feiertag, dar. An diesem Tag, genannt Aschura (ʿāšūrāʾ), gedenken sie des Märtyrertodes von Ḥusain, dem Enkel des Propheten. Die Feierlichkeiten erstrecken sich über mehrere Tage. An diesen Tagen fasten die Schiiten und die Aleviten und zum Teil auch die Sunniten.

Neben diesen Festen gibt es „besondere Nächte“ wie die „Nacht der Geburt des Propheten“, die „Nacht der Himmelfahrt“, die „Nacht der Befreiung“ oder die „Nacht der Bestimmung“, an die sich die MuslimInnen erinnern.

Im Islam liegt die Waisenfürsorge (arab. kafālat al-yatīm) in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft. Die Unterstützung der Waisen erfolgt aus freiwilligen Spendengeldern, den sog. ṣadaqāt. Es mag vielleicht überraschen, dass Waisen, wie aus Koran 9:60 ersichtlich, nicht zur Gruppe der Anspruchsberechtigten für die Pflichtabgabe Zakat (arab. zakāh) zählen. Doch auch etwa die eigenen Eltern oder Kinder erhalten keine Zakat, weil zu deren Versorgung MuslimInnen ohnehin verpflichtet sind. Ein naheliegender Schluss wäre, dass die Fürsorge für die Waisen eine ebensolche Pflicht darstellt wie jene für die eigene Familie, was sich sowohl auf die materiellen als auch nichtmateriellen Bedürfnisse erstreckt. 

Zur Waisenfürsorge gibt es nach islamischem Recht drei Möglichkeiten: die Vormundschaft (arab. al-wilāya), die Pflegschaft (al-hadāna) und die Patenschaft (al-kafāla).In der islamischen Welt gab es zum Zweck der Waisenunterstützung häufig eigene Stiftungen. In neuerer Zeit gründete man wohltätige Vereine nach europäischem Vorbild. Finanziert werden diese Vereine teilweise durch Stiftungen, hauptsächlich aber mithilfe privater Spenden.

Im Islam ist ribā, (Wucher-)Zins, verboten, was bedeutet, dass bei einem Darlehen derselbe Betrag zurückgezahlt werden muss, welcher vom Darlehensgeber gewährt wurde. Ribā stand wohl vor allem aufgrund der vorislamischen Praxis in der Kritik, als vom Darlehensgeber nach einer gewissen Frist sehr hohe Rückforderungen verlangt wurden, die den ursprünglichen Kredit oft um das Doppelte bis sogar Dreifache überstieg, wodurch vor allem notleidende arme Leute ausgebeutet wurden.

Ein Gewinn ist aus Sicht der meisten muslimischen Ökonomen im Rahmen eines Handelsgeschäftes nur dann gestattet, wenn der Kapitalgeber sich auf das Risiko einer Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung einlässt. In solch einem Fall überlässt der Investor dem Kapitalnehmer die Verwaltung des Gutes und erhält bei einem Umsatz einen entsprechenden Anteil des Gewinnes. Falls der Kapitalnehmer jedoch ein Verlustgeschäft machen sollte, muss der Investor ebenfalls für einen entsprechend vereinbarten Teil des Verlustes aufkommen. Neben der Vereinbarung einer Gewinn-/Verlustbeteiligung und diversen Partnerschaftsverträgen stellen Kauf- und Mietverträge mit festen Aufschlägen eine weitere Finanzierungsmöglichkeit dar. Diese Form der Finanzierung ist bei den meisten islamischen Banken beliebter, weil das Risiko geringer ist und der Betrag des Aufschlags von vornherein festgelegt wird, was bei Finanzierungsverträgen mit Verlust- und Gewinnbeteiligung nicht der Fall ist.

Generell wird aber der Begriff ribā im Koran nicht näher erläutert, wodurch eine strikte Einhaltung des Verbots (gerade in der immer komplexer werdenden modernen Finanzwelt) stets eine Herausforderung ist. Hierbei sind die Bemühungen und Argumente der Rechtsgelehrten gefragt, um der Intention Gottes näher zu kommen und gerecht zu werden.

Für MuslimInnen haben die Städte Mekka, Medina und Jerusalem aufgrund religiöser Riten und historischer Gegebenheiten eine besondere Bedeutung.

So befindet sich in Mekka die Große Moschee (al-masǧid al-ḥarām), die als erstes Haus Gottes auf Erden angesehen wird. In ihrem Innenhof befindet sich die Kaaba, die der Tradition gemäß vom Propheten Abraham und seinem Sohn Ismael wiedererbaut wurde und zugleich die Gebetsrichtung aller MuslimInnen darstellt. In Medina befinden sich die Prophetenmoschee (al-masǧid an-nabawī) und das Grab des Propheten Muhammad. Beide Städte werden im Zuge der jährlichen Pilgerfahrt (ḥaǧǧ), die zu den fünf Säulen des Islams gehört, von MuslimInnen aus aller Welt besucht.

Auch die Stadt Jerusalem ist für MuslimInnen von zentraler Bedeutung. Dort befindet sich die Al-Aqsa-Moschee (al-masǧid al-ʾaqṣā), die als erste Gebetsrichtung für die MuslimInnen fungiert hat.

Im Islam sind die Menschen angehalten, auf ihre spirituelle, emotionale und körperliche Gesundheit zu achten. Dazu gibt es verschiedene Mittel, wie u. a. eine gesunde Ernährung und körperliche Bewegung. Der menschliche Körper ist als ein anvertrautes Gut (amana) zu verstehen, wofür der Mensch Verantwortung hat. Daher sollte der Körper nicht missbraucht oder vernachlässigt, sondern in gutem Zustand erhalten werden.
In Koran und Hadithen findet man keine konkreten Aussagen zu sportlicher Betätigung entsprechend unserem heutigem Verständnis von Sport. Erwähnenswert ist jedoch eine Empfehlung des Propheten Muhammad, sich die Zeit in drei Abschnitte zu je acht Stunden aufzuteilen, wovon acht Stunden für die Freizeit vorgesehen sind, zu der auch körperliches Training gehört. Geschichtlich gesehen war es für die ersten Muslime natürlich wichtig, dass ihnen eine gesunde und physisch wie psychisch starke Generation folgte, die Kämpfe und Krankheiten überstehen konnte. Dieses Bewusstsein hat sich jedoch mit der Zeit gewandelt und heute verstehen wir Sport vor allem zur Erhaltung der Gesundheit und als Freizeitaktivität. Das Gesundheitsbewusstsein ist in den letzten Jahrzenten immer mehr gestiegen und Musliminnen und Muslime sind gleichermaßen dazu aufgerufen, ihre Gesundheit durch Bewegung und Sport zu stärken, um so ihren Körper, welchen sie von Gott anvertraut bekommen haben, zu schützen und zu bewahren.

Die letzte Volkszählung, bei der die Religionszugehörigkeit erfasst worden ist, ist jene vom Jahre 2001, bei der 338.988 Musliminnen und Muslime vermerkt worden sind. Seither gibt es lediglich Schätzungen von unterschiedlichen Institutionen. So lebten laut der Studie „Demographie und Religion in Österreich“ im Jahre 2016 ca. 700.000 Musliminnen und Muslime in Österreich. Die muslimische Bevölkerung bildet keinen einheitlichen Block, sondern setzt sich aus Angehörigen unterschiedlicher religiöser Strömungen mit vielfältigen kulturellen Hintergründen zusammen.

Durch das Islamgesetz von 1912 wurde den Musliminnen und Muslimen in Österreich eine rechtliche Grundlage gegeben, ihre Religion frei auszuüben und eine Religionsgemeinschaft zu gründen, die ihre Interessen nach außen vertritt.

Mit der staatlichen Anerkennung als Religionsgesellschaft ist u. a. das Recht verbunden, konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen anzubieten. Der islamische Religionsunterricht wird durch das Schulamt der IGGÖ über die Fachinspektorinnen und Fachinspektoren koordiniert und wird seit dem Schuljahr 1982/83 abgehalten. Die Lehrpläne werden von der IGGÖ erlassen und sind in §2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes (RUG) verankert. Sie enthalten genaue Bestimmungen, wie der Religionsunterricht für die jeweiligen Schulstufen und Schultypen gestaltet werden soll. Neben seiner Kernaufgabe, den SchülerInnen das islamische Glaubensgut zu vermitteln, verfolgt der islamische Religionsunterricht festgesetzte Ziele. Den Lehrplänen zufolge, sind die Inhalte des Religionsunterrichts aus den authentisch islamischen Quellen heraus zu begründen, sowie auf Österreich und die österreichische Gesellschaft zu beziehen.

Ja, in der islamischen Geschichte gab es zahlreiche weibliche muslimische Gelehrte. Sie leisteten bedeutende Beiträge zur Gelehrsamkeit im Islam und waren in verschiedenen Wissensbereichen wie Hadith, Rechtswissenschaft und Theologie anerkannt. Eine dieser herausragenden und hoch angesehenen Gelehrten war Umm ad-Dardāʾ al-Ṣuġrā, eine namhafte Juristin des siebten Jahrhunderts. Sie lehrte sowohl Frauen als auch Männer in den Moscheen von Damaskus und Jerusalem. Zu ihren berühmtesten Schülern gehörte der damalige Umayyaden-Kalif ʿAbd al-Malik ibn Marwān (gest. 705), der höchstpersönlich ihre Vorträge in Damaskus besuchte, um von ihr in islamischer Normenlehre (fiqh) unterrichtet zu werden.

Eine weitere bemerkenswerte Persönlichkeit war Zaynab bint al-Kamāl (gest. 1339), die vorwiegend durch ihre außergewöhnlich hohe Anzahl an erhaltenen iǧāzat – sprich Lizenzen zur Weitergabe von Wissen – große Aufmerksamkeit erregte. Trotz einer Augeninfektion entwickelte sie sich zu einer bedeutenden muḥaddithah und überlieferte berühmte Hadithsammlungen. Sie erhielt den ehrenwerten Titel musnidat al-Šām, der sie als eine der angesehensten Überliefererinnen in der islamischen Geschichte auszeichnete.

Weitere berühmte und respektierte Gelehrte waren Umm Huḏayl Ḥafṣah bint Sirīn (gest. 719), Fāṭima bt. Muḥammad al-Fihrī (gest. 880) und Rābiʿa al-ʿAdawiyya al-Qaysiyya (gest. 801). Diese Frauen sind jedoch nur einige Beispiele für die zahlreichen berühmten weiblichen Gelehrten im Islam, die sich insbesondere durch ihre Hingabe, ihre intellektuelle Schärfe und ihr Engagement für den Dienst an der Gemeinschaft auszeichneten. Sie haben dabei des Öfteren ihre männlichen Zeitgenossen übertroffen und Leistungen erbracht, die bis heute das Bewusstsein für die bedeutende Rolle muslimischer Frauen in der Gelehrsamkeit stärken. Sie trugen dazu bei, die Grenzen der traditionellen Geschlechterrollen im Islam zu erweitern und die gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung für weibliche Gelehrte zu stärken.

Mehr zu weiblichen muslimischen Gelehrten: https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/gelehrte-frauen-im-islam

Islamische Seelsorge, auch muslimische Seelsorge oder islamische spirituelle Beratung, ist ein spezielles Fachgebiet innerhalb des Islams, dass sich mit der psychologischen, emotionalen und spirituellen Unterstützung muslimischer Menschen befasst. Sie wird von islamischen SeelsorgerInnen, geistlichen Führern, Imamen und anderen religiösen LehrerInnen angeboten. Sie zielt vor allem darauf ab, Menschen in beschwerlichen Lebenssituationen zu helfen, seelische Belastungen zu bewältigen, spirituelle Fragen zu klären und ein ganzheitliches Wohlbefinden zu fördern. Islamische Seelsorge ist insofern kein neues Phänomen, als sie ihre Wurzeln in der Frühzeit des Islams hat. Bereits zu Lebzeiten des Gesandten Muhammad spielte die Unterstützung von Gläubigen in schwierigen Lebenssituationen und Herausforderungen eine bedeutende Rolle.

Die Aufgaben der islamischen Seelsorge sind vielfältig und umfassen Beratung, seelsorgerische Unterstützung, Gebetsunterstützung, spirituellen Beistand sowie Ehe- und Familienberatung. In Österreich bietet die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) verschiedene Formen der Seelsorge an, darunter Gefängnis-, Krankenhaus-, Militär- und Telefonseelsorge. Darüber hinaus gibt es auch Online-Plattformen, die islamische Seelsorge anbieten, um Menschen in verschiedenen Regionen Österreichs besser zu erreichen. Die Seelsorgearbeit wird des Weiteren in Moscheegemeinden und islamischen Zentren, in Krankenhäusern, Justizanstalten, Militärkasernen, Universtäten sowie anderen öffentlichen und privaten Beratungseinrichtungen betrieben. Islamische Seelsorge wird in Österreich in der Regel von speziell ausgebildeten SeelsorgerInnen ehrenamtlich ausgeführt, die über ein fundiertes Wissen im Bereich des Islams verfügen und die Bedürfnisse der österreichischen Gläubigen unterstützen können.

Als älteste Form islamischer Seelsorge in Österreich gilt die Militärseelsorge, entstanden im Zuge der Okkupation Bosnien-Herzegowinas 1881 durch Österreich-Ungarn. Dadurch lebten etwa 600.000 MuslimInnen in der Monarchie, viele davon dienten in der österreichisch-ungarischen Armee. Die islamische Gefängnisseelsorge hingegen besteht für muslimische InsassInnen seit 1998 und seit 2001 wird die islamische Krankenhausseelsorge erfolgreich ausgeübt.

Mehr zu Islamischer Seelsorge: https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/islamische-seelsorge

Nach dem islamischen Glauben ist Gott der alleinige Schöpfer des Universums und der Menschen. Er hat dem Menschen „Würde“ (Koran 17:70) verliehen und ihmdurch das Einhauchen des göttlichen Geistes (arab. rūḥ) eine Sonderstellung auf Erden zugeteilt. Das Leben und die Gesundheit sind Geschenke Gottes und müssen folglich fürsorglich behandelt werden. Der Mensch gilt daher nicht als Eigentümer, sondern als Nutznießer des Körpers, weswegen die islamische Glaubenslehre Suizid explizit verbietet. Der Mensch darf somit nicht frei über seinen Tod entscheiden – der Zeitpunkt des Todes soll dem natürlichen Verlauf überlassen werden.

Beziehungen jeglicher Art sollten mit Zuneigung, Ehrlichkeit und Solidarität verbunden sein, denn sie erhöhen damit das Selbstwertgefühl eines Menschen und helfen gegen Zurückgezogenheit und Einsamkeit. Freundschaften haben auch im Islam einen großen Stellenwert und bilden zusammen mit der Familie die Basis für eine glückliche Gesellschaft. Grundlage dafür sind sowohl Koranverse als auch überlieferte Aussprüche des Gesandten Muhammad. So heißt es in eine Hadith (aus Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 65, Ḥadīṯ-Nr. 5534):

„Das Gleichnis eines guten und eines schlechten Menschen im geselligen Beisammensein ist wie der Moschus-Händler und der Arbeiter am Blasebalg (eines Schmieds): Vom Moschus-Händler kannst du entweder eine Duftprobe bekommen, etwas kaufen oder einen angenehmen Geruch vorfinden. Was du aber von dem Arbeiter am Blasebalg erlebst, ist das, dass er entweder deine Kleidung verbrennt oder du bei ihm einen üblen Geruch vorfindest.“

In Koran 19:119 steht des Weiteren, dass man sich mit treuen und ehrlichen Menschen umgeben sollte: „Oh ihr, die ihr Glauben erlangt habt! Bleibt euch Gottes bewußt und seid unter denen, die ihrem Wort treu sind!“

Diese Frage wird unter MuslimInnen unterschiedlich beantwortet: Manche sehen es als verpönt oder verboten an, da sie im Koran und in den Aussprüchen und Handlungsweisen des Gesandten Muhammad keine Grundlage für die Legitimation von Geburtstagsfeiern finden. Daher stufen sie Geburtstagsfeiern als neu eingeführten und verwerflichen Brauch (arab. bid’a) ein, der nicht Teil der islamischen Tradition ist, sondern von anderen Religionen und Kulturen stammt.

Andere MuslimInnen wiederum sehen im Feiern von Geburtstagen kein Problem. Viele begründen es damit, dass das Feiern des Geburtstags nichts mit der Religion zu tun hat, sondern ein Brauch ist, die Geburt eines Menschen zu feiern und ihm damit Zuneigung und Liebe zu zeigen. Viele MuslimInnen, insbesondere muslimische Eltern in Europa und anderen westlichen Ländern, feiern außerdem Geburtstage, um sich oder ihre Kinder nicht aus der Gesellschaft auszuschließen. 

Letzten Endes bleibt die Entscheidung, Geburtstage zu feiern, allen MuslimInnen selbst überlassen. Ein Verbot lässt sich jedoch aus den religiösen Quellen nicht ableiten. 

Die Ästhetische Chirurgie ist ein Teilbereich der Plastischen Chirurgie und betrifft chirurgische Veränderungen am Körper, die aus rein ästhetischen Gründen erfolgen, ohne dass eine Deformation oder ein medizinischer Grund vorliegen. Die Rekonstruktive Chirurgie hingegen befasst sich mit der Wiederherstellung von Funktionsstörungen, verursacht durch Unfälle, Krankheiten oder angeborene Defekte. Ziel von rekonstruktiv-chirurgischen Eingriffen sind demnach Heilung oder Milderung körperlichen Leidens.

Für die Mehrheit muslimischer Gelehrter ist lediglich die Rekonstruktive Chirurgie aus islamischer Sicht akzeptabel, weil diese dem medizinischen Wohl der PatientInnen dient. Die Ästhetische Chirurgie hingegen wird kritisch gesehen, weil sie als grundloser Eingriff in den von Gott gegebenen Körper betrachtet wird. 

In konkreten Fällen ist freilich die fachliche Meinung der Ärzte gefragt. Sie können Patient:innen dabei helfen, zu einer für sie richtigen Entscheidung zu gelangen.

Sterbehilfe ist die Begleitung von PatientenInnen, die sich im Sterbeprozess befinden. Es wird zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe unterschieden. Während unter passiver Sterbehilfe der Abbruch oder die Reduktion von lebensverlängernden Behandlungsmaßnahmen oder der Verzicht darauf verstanden wird, ist aktive Sterbehilfe die gezielte Herbeiführung des Todes eines Patienten/einer Patientin durch eine andere Person. Die aktive Sterbehilfe ist ethisch und islamisch sehr umstritten und wird von allen Gelehrten und anerkannten Gutachtern abgelehnt. Argumentiert wird dahingehend, dass dem Menschen Leben und Gesundheit von Gott geschenkt und anvertraut wurden. Zudem gilt im Islam der Mensch nicht als Eigentümer seines Körpers, sondern als Nutznießer, weswegen er nicht frei über seinen Tod entscheiden darf.

Bei der Frage der passiven Sterbehilfe werden mehrere Meinungen vertreten: Die erste Position stellt es frei, passive Sterbehilfe anzuwenden – hier sollen die Wünsche der PatientInnen bzw. ihrer Angehörigen entscheidend sein. Zudem sollte geklärt sein, dass die medizinischen Maßnahmen nur noch der kurzfristigen Verzögerung des Todeseintritts dienen und nicht der Heilung. Unter diesen Umständen wird der Abbruch dieser lebensverlängernden Maßnahmen als erlaubt angesehen.

Die zweite Position lehnt sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe strikt ab; die VertreterInnen dieser Position fordern eine Therapiepflicht bis ans Lebensende, auch wenn die Heilungschancen sehr gering sind.

8) Interreligiöser Dialog

Die Herausforderungen, die sich im Zusammenleben von Menschen verschiedener Religionen und Herkunft ergeben, führen unter anderem zu einer Polarisierung in der Gesellschaft. Dabei haben die drei Weltreligionen Islam, Christentum und Judentum mehr gemeinsam als man denkt. Vor allem der Aspekt, dass das Christen- und Judentum wie der Islam monotheistische Religionen sind, erleichtert die interreligiösen Beziehungen, was sich beispielsweise an der Möglichkeit der Eheschließung eines Muslims mit einer Christin oder Jüdin zeigt.

Bereits in der Frühzeit des Islams wurden Juden und Christen als Teilhaber einer gemeinsamen Tradition mit Abraham (arab. Ibrahim) als Stammvater anerkannt und im Koran als "ahl-ul-kitāb", die Leute der Schrift, bezeichnet. Alle drei Religionen glauben an einen einzigen allwissenden und allmächtigen Gott und halten sich an Gebote und Verbote ihrer heiligen Schriften. Der Islam beinhaltet viele Elemente, die bereits in diesen Religionen bekannt waren. So findet man im Koran Erzählungen über Propheten, die den Prophetenerzählungen in der Bibel sehr ähneln. Im islamischen Recht gibt es eine Regelung, wonach – für den Fall, dass keine passenden islamischen Rechtsquellen vorhanden sind – man sich zur Urteilsfindung an den „Normen derer vor uns“ (šarʿ man qablanā), also Normen aus den Schriften der Christen und Juden, orientieren kann.

Vor allem der Sufismus repräsentiert in besonderer Weise die Ideale des Humanismus im Islam, denn für die Sufis ist eine zentrale Gottes- und Menschenliebe sowie Wertschätzung anderer Religionen stark von Bedeutung, was zu einer toleranten Haltung Nicht-MuslimInnen gegenüber führte.

Abraham ist im Koran der am häufigsten erwähnte Prophet und gilt als einer der 5 erhabenen Gesandten im Islam (Ulu l-azm). Der Status des Gesandten ist der höchste, den ein Mensch erlangen kann.

Abraham gilt als ein Gottesgesandter, der den Auftrag hatte, das Volk des Stammes Israel zu ermahnen und es zum Glauben an den einzigen Gott einzuladen. Der Koran beschreibt Abraham als "Gottesfreund" und "Vater der Gläubigen". Weiters wird er als "Imam für die Menschen" bezeichnet und sein Glaube besonders hervorgehoben, da er durch die Beobachtung der Natur und auf dem Wege der Vernunft zu der Überzeugung von der Existenz Gottes gekommen ist. Er gilt als der Stammvater der Gläubigen und wird von den MuslimInnen bei jedem rituellen Gebet zusammen mit dem Namen Muhammads genannt.

Abraham stellt, auch aus der Sicht des Koran, wichtige Gemeinsamkeiten zwischen den drei monotheistischen Religionen her und kann als ein Bindeglied und wichtiger Faktor für den interreligiösen Dialog dienen.

Im Koran, der wichtigsten islamischen Quelle, wird Jesus in fünfzehn der 114 Suren mehrmals erwähnt. Er wird in 90 Versen namentlich genannt und ist auch einer der 5 erhabenen Gesandten im Islam (Ulu l-azm). Der Status des Gesandten ist der höchste, den ein Mensch erlangen kann.

Jesus wird im Koran als ʿĪsā ibn Maryam erwähnt, was soviel wie Jesus, Sohn der Maria bedeutet. Er wird im Koran auch als Prophet (nabī), Gesandter Gottes (rasūlu ʾllāh), Diener Gottes (ʿabd-ullāh) und Messias (Der Gesalbte - masīḥ) sowie Wort Gottes (kalimat-ullah) bezeichnet. Trotz der enormen Bedeutung der Person Jesus im Koran wird eine Gottessohnschaft ausdrücklich abgelehnt. Wie alle anderen Gesandten ist auch er ein Überbringer der göttlichen Botschaft. Weiters erkennt der Koran auch die Wundertaten an, die Jesus mit Hilfe Gottes und als Bestätigung seiner Prophetie zustande brachte. Dazu heißt es im Koran: "Ich bin zu euch gekommen mit einer Botschaft von eurem Erhalter. Ich werde für euch aus Ton sozusagen die Gestalt (eures) Schicksals schaffen und dann ihr einhauchen, auf dass sie mit Gottes Erlaubnis (euer) Schicksal werden möge; und ich werde die Blinden und die Aussätzigen heilen und die Toten zum Leben zurückbringen mit Gottes Erlaubnis: und ich werde euch wissen lassen, was ihr essen mögt und was ihr in euren Häusern aufspeichern sollt. Siehe, in all diesem ist fürwahr eine Botschaft für euch, wenn ihr (wahrhaft) Gläubige seid." (3:49)

Maria (arab. Maryam) wird im Islam hoch geehrt, im Koran wird sie als einzige Frau namentlich genannt und Sure 19 ist sogar nach ihr benannt; eine besondere Ehre angesichts der Tatsache, dass nur fünf weitere Suren Personennamen tragen. In mindestens siebzig Koranversen wird auf Maria Bezug genommen, in vierunddreißig davon wird sie namentlich erwähnt. Die Sure Maryam ist eine der schönsten Textpassagen des Korans, weil es inhaltlich um Gefühle wie Zuneigung, Gnade und Segen geht, weshalb sie (nicht nur von Frauen) besonders gerne gelesen wird. 

Der Koran berichtet über Marias Geburt und Kindheit, ihre Eigenschaften sowie die Empfängnis und Geburt Jesu. Folgendermaßen wird Maria charakterisiert: Sie ist wahrhaftig, keusch, von Gottes Geist empfangend, ein Zeichen für die Welten, an die Worte Gottes glaubend, Gott demütig ergeben, rein und auserwählt. Betont wird auch, dass sie, wie ihr Sohn Jesus, Speisen zu sich nimmt und somit menschlich ist. Maria nimmt sowohl als Frau als auch als Mutter einen ganz besonderen Stellenwert im Glauben der MuslimInnen ein. Sie verkörpert ein ideales Frauenbild: Sie ist rein, keusch, Gott gegenüber demütig und gehorsam, aus gutem Hause, einen reinen Sohn gebärend, auserwählt von allen Frauen, aber auch leidend, verstoßen und missverstanden.

Diese Eigenschaften sprechen sowohl Männer als auch Frauen an, die sich in schwierigen Situationen an Maria erinnern und sich mit ihr identifizieren können. Maria vereint nicht nur die Geschlechter, sondern auch Menschen verschiedener Herkunft und Religion.

Mose (arab. Mūsā) ist ein Gesandter Gottes, so wie es Jesus und Muhammad waren. Er gilt als die am häufigsten genannte Person im Koran sowie als Anführer der Juden und Empfänger der Thora. Mose wird im Koran vor allem in Bezug auf die Auseinandersetzung mit dem Pharao erwähnt. Allerdings werden auch seine Geburt, die ersten Lebensjahre und seine Flucht nach Midian thematisiert. Im heiligen Tal Ṭuwan wird Mose auf seine Berufung vorbereitet; an einem brennenden Busch spricht Gott direkt zu Mose und fordert ihn auf, seine Sandalen auszuziehen und seinen Stab zu Boden zu werfen, der sich in eine Schlange verwandelt. Nach der Ernennung zum Gesandten Gottes fürchtet Mose, seiner Aufgabe allein nicht gewachsen zu sein, weswegen ihm Gott seinen Bruder Aaron (arab. Hārūn) als Helfer zuteilt, der ihm Kraft und Stärke verleihen soll. Sein Ehrentitel kalīm Allāh („der, zu dem Gott spricht“) verweist darauf, dass Gott mit Mose – im Unterschied zu den anderen Gesandten – ohne Vermittlung direkt kommuniziert hat.

Im Islam geht man davon aus, dass alle Menschen mit einer natürlichen Veranlagung (fiṭra) geboren werden: "Und so richte dein Gesicht standhaft zu dem (einen immer wahren) Glauben hin und wende dich ab von allem, was falsch ist, in Übereinstimmung mit der natürlichen Veranlagung, die Gott dem Menschen eingegeben hat, ..." (30:30).

Dieses Konzept besagt, dass jeder Mensch in der Lage ist, von Natur aus Gott zu erkennen. Daher werden Kinder nicht getauft, da man davon ausgeht, dass sie von Geburt an gottergeben sind. Einem Neugeborenen wird lediglich der Adhan (Gebetsruf) ins Ohr geflüstert.

Der Islam ruft die Menschen zum Guten auf und will sie vom Schlechten abhalten. Eine klare Aufzählung der 10 Gebote, wie wir sie aus der jüdisch-christlichen Tradition kennen, gibt es im Islam nicht. Jedoch findet sich einiges der 10 Gebote in der einen oder anderen Art und Weise auch im Islam wieder. Dazu gibt es genügend Beispiele im Koran: "Wisse denn (o Mensch), dass es keine Gottheit gibt außer Gott, ..." (47:19); "Und tue (deinen Eltern) Gutes" (17:23) oder "Und überdeckt nicht die Wahrheit mit Falschheit, und unterdrückt nicht wissentlich die Wahrheit" (2:42).

Aus der prophetischen Tradition ist uns der Aufruf zur guten Nachbarschaft bekannt: "Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der soll seinen Nachbarn ehren" (Prophet Mohammed). Eine weitere Aussage des Propheten lautet: "Der beste von euch ist derjenige, der der Gesellschaft am nützlichsten ist".

Es gibt sie also im Koran, nicht aber in einer aufgelisteten Form wie die 10 Gebote, sondern vielmehr als allgemeine Gebote, die für das Gemeinwohl der Menschen bestimmt sind und im Alltag umgesetzt werden sollten.

Im islamischen Jahr, das sich nach dem Mondkalender richtet, gibt es zwei große Feste, die sich im Islam etabliert haben und von allen MuslimInnen weltweit gefeiert werden. Diese sind das Fest des Fastenbrechens (ʿīd ul-fiṭr) und das Opferfest (ʿīd ul-aḍḥā). Neben diesen Festen gibt es besondere Nächte, wie die Nacht der Geburt des Propheten, die Nacht der Himmelfahrtoder die Nacht der Bestimmung, die für MuslimInnen besondere Bedeutung haben.

Weihnachten gilt hingegen nicht als islamisches Fest. Auch wenn MuslimInnen selbst Weihnachten nicht feiern, so ist es dennoch im Islam erlaubt und erwünscht, unseren Nachbarn, Freunden und Bekannten zu ihren Festen und Feierlichkeiten zu gratulieren und diese zu beglückwünschen, weil dies zu einem friedlichen Zusammenleben aller in unserer Gesellschaft vertretenen Religionen und Kulturen beiträgt.

Bibel und Thora gelten innerhalb ihrer Religionsgemeinschaften, Christentum und Judentum, als zentrale Religionsbücher und sakrale Schriftquellen. Auch im Islam werden sie neben dem Koran als „heilige Schriften“ bezeichnet, deren Bedeutung im Koran mehrmals angedeutet wird; so werden Juden und Christen oft als „Schriftbesitzer“ (arab. ahl al­kitāb) erwähnt.

Die Thora (arab. taurāh) ist die Bezeichnung für die Heilige Schrift des Judentums. Der Koran verweist mehrmals auf die Thora (ausführlich in Sure 5:44-46). Die Bibel wird im Gegensatz zur Thora im Koran nicht direkt erwähnt, jedoch ihre Bestandteile: die Psalmen (arab. az-­zabūr) und die Evangelien (arab. al-­inǧīl).

Bibel, Thora und Koran teilen sich viele Gemeinsamkeiten: die Beschreibung Gottes als den Schöpfer und Richter der Welt, die zahlreichen, ähnlichen Prophetengeschichten und die Ermahnung zu einer guten Lebensführung sind nur einige davon. Bibel und Thora gelten als „Vorgängerbücher“ des Korans. Dadurch, dass sich der Koran als Fortsetzung dieser beiden Quellen sieht, spielen Bibel und Thora auch in der islamischen Lehre eine große Rolle. So können sie etwa als Quellen herangezogen werden, sofern die islamischen Schriftquellen keine Informationen beinhalten und die aus Bibel und Thora gewonnen Informationen nicht islamischen Normen widersprechen. Mit Bezug auf Bibel und Thora als Rechtsquellen wird von den „Normen derer vor uns“ gesprochen. Die Basis für die Legitimation dieser Rechtsquellen liefert Sure 10:94:

„Wenn du über das, was Wir zu dir hinabgesandt haben, im Zweifel bist, dann frag diejenigen, die (bereits) vor dir das Buch lesen […].“

9) Menschenrechte / Demokratie / Säkularismus

Diese Frage würden wir problemlos mit ja beantworten. Trotzdem muss festgehalten werden, dass eine explizite Staats- oder Regierungsform in den islamischen Quellen nicht vorzufinden ist, was leider einige Menschen nicht davon abhält, dies trotzdem zu behaupten. Werden politische Systeme als islamisch eingestuft, beruht das auf persönlichen Meinungen und Auslegungen der islamischen Quellen durch bestimmten Personen, die wiederum entweder vom eigenen Kontext oder den persönlichen Vorstellungen geprägt sind. Neben vielen unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Frage gelten in der islamischen Theologie der Schutz des Glaubens, des Lebens, des Eigentums, der Vernunft und der Nachkommen als wichtigste Grundlagen, auf denen ein politisches System basieren muss. Da all diese Rechte sich am besten in einer rechtsstaatlichen Demokratie verwirklichen lassen, darf die Kompatibilität des Islam mit demokratischen Werten eigentlich nicht in Frage gestellt werden.

Leider gibt es heutzutage, mit ein paar Ausnahmen, wenige mehrheitlich muslimisch-bevölkerte Länder, die als rechtsstaatlich-demokratisch bezeichnet werden können, was natürlich auch der Grund für die ständige Infragestellung der Kompatibilität des Islam mit der Demokratie nach sich zieht. Doch zu versuchen diese eindeutigen Fehlentwicklungen durch monokausale Erklärungsversuche allein dem Islam zuzuschreiben wäre jedoch genauso falsch, wie die Teilschuld bestimmter Islaminterpretationen völlig auszublenden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang klar und deutlich zu unterstreichen, dass der vermeintliche Widerspruch zwischen dem Islam und der Demokratie als solcher nicht vorhanden ist, sondern Produkt einer bestimmten Islamauslegung ist, der zwar aktuell sehr präsent, aber auf keinen Fall repräsentativ für alle MuslimInnen ist. Daher besteht aktuell die größte Herausforderung darin, demokratisch orientierte Islamauslegungen, die es überall gibt, zu unterstützen, um eine weitere Geiselnahme des Islam durch Fundamentalisten zu verhindern.

Die Frage nach dem freien Willen des Menschen und der Vorherbestimmung Gottes beschäftigt die islamischen Theologen schon seit der Frühzeit des Islam. Auch wenn in der islamischen Theologie unterschiedliche Meinungen zu der Thematik vorhanden sind, hat sich die eher deterministische Sicht durchgesetzt. Aus der islamischen Perspektive betrachtet ist der Mensch in seinen Handlungen grundsätzlich frei. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Mensch eine unbegrenzte Freiheit besitzt, und daher von Verantwortung befreit ist. Der menschliche Wille ist, wie es Hans Daiber beschreibt, „zugleich frei und gebunden“. Die begrenzte Freiheit des Menschen ist auch kein Angriff auf die Allmacht Gottes oder keine Eingrenzung derselben, da diese Freiheit durch ihn ermöglicht und gewollt ist. Somit kann die Freiheit des Menschen als seine einzige „Vorherbestimmung“ betrachtet werden.

Grundsätzlich kann diese Frage bejaht werden. Andererseits entspricht die Vorstellung von gleichen Rechten, wie wir sie heute verstehen, nicht unbedingt dem Verständnis der heiligen Schriften, die in einem ganz anderen Kontext entstanden sind. Anders gesagt: sind aus islamischer Perspektive Frau und Mann als Menschen vor Gott gleichberechtigt. Denn es kommt nicht auf das Geschlecht an, sondern um die Haltung an, die man einnimmt. Im Koran heißt es diesbezüglich: "O Menschen! Siehe, Wir haben euch alle aus einem männlichen und einem weiblichen erschaffen, und haben euch zu Nationen und Stämmen gemacht, auf dass ihr einander kennenlernen möget. Wahrlich, der edelste von euch in der Sicht Gottes ist der, der sich seine am tiefsten bewusst ist. Siehe, Gott ist allwissend, alle gewahr." (Koran 49:13). In einem weiteren Koranvers heißt es: "Ich werde nicht die Mühe irgendeines von euch aus der Sicht verlieren, der sich müht (auf Meinem Weg), sei es Mann oder Frau: jeder von euch ist ein Abkömmling des anderen ...". (Koran 3:195) Die Ungleichbehandlungen, die auch heutzutage bekannt sind, hängen mit einigen rechtlichen Vorschriften zusammen, die in einem anderen Kontext entstanden und auf die heutige nicht übertragbar sind. Diese werden heutzutage von vielen modernen Gelehrten und feministischen Strömungen abgelehnt. Grundsätzlich sind die Quellen des Islam offen, um die Gleichstellung von Frau und Mann zu legitimieren.

Wie in fast allen großen Religionen, ist die Homosexualität auch im Islam ein sehr ambivalentes Thema. Auch wenn Muslime in der Vergangenheit mit diesem Thema relativ gelassen umgegangen sind, kann aktuell in manchen Regionen unter Musliminnen und Muslimen eine wachsende Aversion gegenüber Homosexualität beobachtet werden. Ein Grund dafür sind vor allem die unreflektierten konservativen Strömungen, die Homosexualität nicht nur verbannen, sondern dafür eine Strafe vorsehen. Neue theologische Ansätze lassen die Hoffnung auf eine theologische Rehabilitierung aufkommen, sind aber immer noch in der Minderheit. Angesicht der Tatsache, dass die wichtigsten islamischen Quellen diesbezügliche keine verbindliche Aussage beinhalten, steht einer theologischen Position, die die Homosexuellen mit anderen Menschen gleichstellt, nichts entgegen.

Nach der Annexion Bosniens und der Herzegowina durch die Österreichisch-Ungarische Monarchie 1908 zählten zahlreiche Musliminnen und Muslime zur Bevölkerung des Habsburgerreichs. In der Folge wurde im Jahre 1912 das erste Islamgesetz verabschiedet, welches sich zunächst an die hanafitische Rechtsschule richtete. Angesichts des wirtschaftlichen und sozialen Wandels, unter anderem durch die Anwerbung von Gastarbeitern, wurde dieses Gesetz 1988 erweitert. Zu einer Erneuerung des Islamgesetzes kam es im Jahre 2015, in deren Rahmen sowohl für die Islamische als auch für die Alevitische Glaubensgemeinschaft neue Rechte und Pflichten festgelegt wurden, darunter Regelungen für muslimische SeelsorgerInnen sowie das Verbot ausländischer Finanzierungen. Zu einer Novellierung des Islamgesetzes von 2015 kam es 2021 als Folge des Anti-Terrorpaketes nach dem Terroranschlag in Wien am 2. November 2020. Für Kritik sorgten unter anderem die verstärkten Kontrollrechte, die dem Kultusamt über die Islamische Glaubensgemeinschaft gewährt werden.

Weder der Koran noch die Hadithe bieten konkrete Anordnungen für die Organisation der politischen Macht. Aus diesem Grund wurde die Frage, ob der Islam im Widerspruch zu Säkularität stehe, stets unterschiedlich beantwortet. Hinzu kommt, dass in der Realität weder von „dem Islam“ noch von „der Säkularität“ gesprochen werden kann. Es gibt unterschiedliche Verständnisse beider Themenkomplexe. So haben sich im Laufe der Jahre diverse Ansätze durchgesetzt. Einige davon lehnen die Vereinbarkeit des Islams mit der Säkularität vehement ab, während andere diesbezüglich keinen Widerspruch erkennen. Dennoch lässt sich festhalten, dass Säkularität im Sinne einer Trennung von Staat und Religion dem Islam nicht widerspricht. In der Geschichte des Islams wurde diese Trennung immer vollzogen. Eine Trennung ist sowohl für die Religionen als auch für den Staat von Vorteil, weil sie die gegenseitige Einmischung verhindert und somit weltanschaulich-religiöse Vielfalt möglich macht.   

10) Gewalt und Religion

Der Koran erlaubt den Männern nicht, Frauen zu schlagen, wie oftmals behauptet wird. In diesem Kontext wird stets Koran 4:34  mit dem Wortlaut „wa-ḍribū-hunna“ („und schlagt sie“) zitiert. Dieser Vers dient seit Jahrhunderten als Grundlage hitziger Debatten. Zwar gehen traditionelle Lesarten des Verses davon aus, dass Männer Frauen überlegen seien und es ihnen daher unter anderem erlaubt sei, ungehorsame Ehefrauen durch Schlagen zu disziplinieren, jedoch gibt es diesbezüglich unter den muslimischen Gelehrten bereits sehr früh divergierende Meinungen und Deutungen. Besonders seit dem 20. Jahrhundert hat sich berechtigterweise starker Widerstand gegenüber solchen Interpretationen geregt.

Der genannte Koranvers ist, unserer Auffassung nach, unter Berücksichtigung seines historischen Kontextes als ein Vorschlag zu verstehen, der einer Gesellschaft unterbreitet wurde, in der die Stellung der Frau völlig anders und weitaus schlechter war, als sie nach unserem aktuellen Verständnis zu sein hat. Diesen Vers als eine zeitlos gültige Anordnung zu verstehen – wie es oft in klassischen Quellen, aber auch in manchen konservativen Kreisen noch heute der Fall ist – bedeutet, die wortwörtliche Bedeutung zu favorisieren, den Sinn der Aussage hingegen zu ignorieren. Die Gleichstellung von Frau und Mann wird im Koran auffällig oft erwähnt, sodass es geradezu unverantwortlich scheint, diesen einzelnen Vers als Argumentation zur Legitimierung von Gewalt oder auch nur jeglicher Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau heranzuziehen. 

Der Begriff Dschihad kommt im Koran in unterschiedlichen Kontexten vor. In erster Linie ist damit eine individuelle Anstrengung beziehungsweise der persönliche Kampf mit sich selbst gemeint. Bei vielen Koranversen, in denen der Begriff genannt wird, ist es nicht möglich zu bestimmen, um welche Art von Anstrengung es sich handelt. Das Verständnis von Dschihad als Kriegsführungskonzept, das häufig auch medial in den Vordergrund gerückt wird, bildet nur einen geringen Teil des Bedeutungsspektrums dieses Begriffs.

Es gibt viele Gründe, die zu einer Radikalisierung, insbesondere von Jugendlichen, führen können. Jugendliche, die anfällig für jegliche Art von Extremismus und Radikalisierung sind, sind meistens mit der aktuellen Lebenssituation unzufrieden und befinden sich auf der Suche nach Perspektiven, einem Sinn und Halt im Leben. Ein Radikalisierungsprozess kann sich beschleunigen, wenn Jugendliche eine positiv besetzte Bezugsperson finden, die Nähe zu ihnen zeigt und mit der man sich identifizieren kann. So werden Jugendliche in der Gruppe vorgestellt, im nächsten Schritt Teil der Gruppe. Dieser Platz in einer Gruppe wirkt als eine Alternative, da meist ein Gefühl des Ausgestoßenseins von der Gesellschaft oder ein mangelndes Zugehörigkeitsgefühl vorherrschen. Diskriminierungserfahrungen im Alltag - oft aufgrund von Migrationshintergrund - erzeugen Minderwertigkeitsgefühle und der Jugendliche gerät in eine Art von Opfermentalität.

Radikale Moscheevereine, "coole" Prediger auf Youtube und professionelle Seiten in sozialen Netzwerken, die extremistisches Gedankengut verbreiten, tragen maßgeblich zu Radikalisierungen bei. Viele Menschen beschäftigen die Fragen: "Was bin ich? Wer bin ich? Wo ist mein Platz auf dieser Welt?" Der Erfolg der radikalen Rhetorik liegt darin, dass sie Menschen klare und einfache Orientierung bieten und eindeutige Antworten auf die genannten Fragen geben, unterteilt in richtig und falsch, gut und böse. Besonders anfällig und manipulierbar sind daher Menschen mit schwachem Selbstwertgefühl, die über keinerlei religiös-theologisches Vorwissen verfügen.

Wir leben in einer Zeit, die durch Terror, Angst, Bedrohung und Kriege im Nahen Osten geprägt ist. In den letzten Jahren haben sich viele terroristische Organisationen gebildet. Eine davon ist auch der sogenannte "Islamische Staat", der unter dem Deckmantel der Religion seine Verbrechen gegen die Menschlichkeit religiös zu legitimieren versucht. Klar ist, dass die religiösen Quellen aller Religionen ambivalente Aussagen beinhalten, die sowohl friedensstiftend als auch gewaltfördernd sein können. Daher stellt sich in diesem Kontext die Frage, welchen Zugang wir zu religiösen Texten und Aussagen in ihnen haben müssen, um den friedensstiftenden Aspekt der Religion in den Vordergrund zu stellen. Der IS und andere terroristische Organisationen versuchen genau das Gegenteil und betonen Verse aus dem Koran, die auf den ersten Blick zu Gewalt aufrufen mögen oder die man für die Propagandamaschinerie benutzen kann. Dabei stellt man sie jedoch in einen falschen Zusammenhang und überträgt ohne Kontextualisierung alles einfach in die Gegenwart: So gibt es Beispiele, die dezidiert auf eine bestimmte historische Situation bezogen sind, welche jedoch unerwähnt bleibt, oder allzu oft eine wortwörtliche Interpretation der Offenbarung.

Deshalb ist es wichtig zu unterstreichen, dass der Islam die Menschen ebenso dazu aufruft, in Frieden miteinander zu leben und zugleich sogar jede Form von Gewaltanwendung oder Krieg verbietet. Es heißt im Koran, dass wenn man einen Menschen tötet, sei es so, als habe man die ganze Menschheit getötet, während, wenn irgendeiner ein Leben rettet, so sei diese Tat zu werten, als habe man der ganzen Menschheit das Leben gerettet (5:32).

Mit Ehrenmord sind Morde gemeint, mit Hilfe derer der Mörder glaubt, die Familienehre wiederherstellen zu können. Leider werden Ehrenmorde oft mit dem Islam in Verbindung gebracht, obwohl dahinter eigentlich patriarchale Gesellschaftsstrukturen stehen. Ehrenmorde haben ihren eigentlichen Ursprung in archaischen, von Stammestraditionen bestimmten Gesellschaften, weswegen die Mehrheit der islamischen Theologen der Meinung ist, dass das Aufkommen des islamischen Ordnungssystems eher dazu beigetragen habe, die Zahl von Ehrenmorden zu vermindern. Somit gelten Ehrenmorde vor allem als Phänomen aus vorislamischer Zeit. Nach den islamischen Quellen und dem islamischen Recht finden sich keine Bestimmungen, die Ehrenmorde vorschreiben oder legitimieren würden. Gewaltanwendungen und Morde jeglicher Art sind im Islam strikt verboten und werden als eine große Sünde angesehen. In Koran 5:32 heißt es, dass, wenn man einen Menschen tötet, es so sei, als habe man die ganze Menschheit getötet, während, wenn ein Leben gerettet würde, diese Tat zu werten sei, als habe man der ganzen Menschheit das Leben gerettet.

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