Imam – wer oder was ist das?

Artikel 29.08.2017 Redaktionsteam

Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit der Frage, was ein Imam ist. Dieses Thema gewinnt besondere Relevanz dadurch, dass die islamische Seelsorge mittlerweile gerade in Europa ein bisher nicht dagewesenes Gewicht im Rollenspektrum von Imamen und dadurch auch in Hinsicht auf den Einflussbereich der Imame auf die Gemeindemitglieder einnimmt. Im traditionellen sunnitischen Verständnis geht das weit über die Aufgabe und Wirkung dieser Funktion hinaus. Bei den Schiiten wird der Begriff gänzlich anders verstanden und mit viel größerer Bedeutung belegt.


Sunnitischer Kontext

Ursprünglich leitet sich das Wort Imam wohl ganz einfach aus dem Arabischen amām, was so viel wie "vorne" heißt, ab. Diese Wortbedeutung weist damit auch schon auf die eigentliche Funktion, zumindest im sunnitischen Kontext, hin: Beim Imam handelt es sich eigentlich zunächst nur um die Person, die beim Gebet, welches mehr als eine Person verrichtet, als Vorbeter fungiert. Die Rolle des Vorbeters kann dabei jedeR einnehmen, der/die das islamische Gebet kennt und seine Bestandteile korrekt für andere wiedergeben kann, d. h. ein Gebet leiten kann. Handelt es sich bei einer solchen Gruppe von Betenden um eine rein männliche oder gemischtgeschlechtliche Zusammensetzung der Betenden, kann die Funktion des Imams klassisch-theologisch nur von einem Mann übernommen werden, ist es eine weibliche Gruppe, kann das Gebet auch eine Frau anleiten.

Es gibt mittlerweile jedoch Beispiele für andere Vorgehensweisen: Bereits 2005 leitete die US-amerikanische Islamprofessorin Amina Wadud ein traditionelles Freitagsgebet vor einer gemischtgeschlechtlichen Gemeinde in New York, was viel Aufsehen erregte. In Köln gibt es seit einiger Zeit eine deutschsprachige Moscheegemeinde, die eine Vorbeterin (Rabeya Müller) für ein gemischtgeschlechtliches Freitagsgebet hat. Größtenteils werden diese wenigen Initiativen von muslimischen Gelehrten als nicht-islamisch abgelehnt. Eine weitere Besonderheit stellen Moscheen, die rein weibliches Publikum haben, dar und auch von weiblichen Gelehrten bzw. Vorbeterinnen geleitet werden: Traditionell gibt es sie bereits seit dem 18. Jahrhundert bei den muslimischen Minderheiten in China (Hui-Chinesen und Uiguren). In Europa hat ein solches Projekt noch Alleinstellungscharakter: Eine erste rein "weibliche Moschee" gibt es seit 2016 in Kopenhagen. Dieses Modell der weiblichen Gleichberechtigung im Hinblick auf das Vorbeten gerät jedoch nicht unbedingt mit der klassisch-islamischen Auffassung und Tradition in Konflikt, da die Gebete, die von Frauen geleitet werden, nur weibliche Betende betreffen. Dies ist bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen anders.

Abgesehen von diesen genderbasierten Einschränkungen ist die Rolle des Imams oder der Imamin traditionell nicht an ein Amt oder eine besondere Ausbildung gebunden, sondern folgt, wenn es sich nicht um eine feste Gebetsgemeinschaft handelt, auch situativen Gesichtspunkten und kann spontan ausgeübt werden. Es gehen mit dieser Funktion auch keine weiteren Privilegien, Rechte oder Pflichten der jeweiligen betenden Gruppe gegenüber einher. Anliegen von Gläubigen, seien es Fragen soziale Probleme betreffend oder auch die Suche nach theologischem Spezialwissen, gehören zu den klassischen Aufgaben der islamischen Rechtsgelehrten, die sich mit Auslegungsschwierigkeiten auskennen, oder der islamischen Geschichtswissenschaftler, die sich mit der Hadithforschung beschäftigen - beides sehr wichtige und angesehene Fächer innerhalb der islamischen Wissenschaften. Theologen sind es traditionell auch, die die Predigt beim Freitagsgebet oder an hohen Feiertagen (Eid) halten sollten. Sind die Gebetsleiter keine studierten Theologen, sollten sie von Auslegungsvorschlägen oder speziellen theologischen Problemen absehen, da sie dafür als nicht qualifiziert gelten.

Situation in kleinen Gemeinden oder in der Diaspora

Mit dem Anwachsen der Gemeinden und der Institutionalisierung von größeren Moscheen, die nicht über den Zugang zu speziell ausgebildeten Rechtsgelehrten verfügen, welche alltägliche oder spezifische Belange und Fragen der Gläubigen qualifiziert beantworten können, entwickelte sich für Imame gerade in der Diaspora eine größere Rollenvielfalt. Anstatt nur noch das Gebet zu leiten, mussten sie immer stärker auch auf Seelsorgefragen in den Gemeinden, auf rechtliche oder soziale Dilemmata der Gemeindemitglieder (Streitschlichtungsanfragen, Eheschwierigkeiten, Fragen der religiösen Erziehung, Glaubensfragen allgemeiner Natur etc.) reagieren. So wurde nicht selten in Diasporagemeinden die ursprünglich ehrenamtlich übernommene Aufgabe des Vorbetens zu einer sehr zeitintensiven Angelegenheit, die sowohl professionell als auch emotional in eine Überforderungssituation führte. Die Leistung dieser Imame der ersten und zweiten Einwanderergeneration darf nicht unterschätzt werden, stand ihnen doch oft gar keine Unterstützung geschweige denn finanzielle Entlohnung für ihre Arbeit zur Verfügung.

Mit Blick auf die europäischen Diasporagemeinschaften muss hier noch einmal differenziert werden zwischen denjenigen, denen oftmals v. a. in der ersten Migrationsgeneration aus Mangel an Strukturen in den Heimatländern kein ausgebildetes Personal zur Verfügung stand und denjenigen, die die Möglichkeit hatten, qualifiziertes Personal mit einem vergleichsweise geringen Aufwand für die Migrationsgemeinden zu organisieren. So kann man bei migrantisch geprägten muslimischen Gemeinden mit türkischem Hintergrund oder Wurzeln in einem der muslimisch geprägten Balkanstaaten wie etwa Mazedonien, Kosovo oder Montenegro davon ausgehen, dass qualifiziertes Personal kontinuierlich oder zeitweise zugänglich war/ist. In Anlehnung an Herkunftsstrukturen war auch die Organisation der Gemeinden in verbandlichen Strukturen und einer damit einhergehenden besseren Ausstattung mit haupt- oder ehrenamtlichem Personal in der Einwanderungssituation schneller möglich. V. a. in Österreich kann sogar auf eine sehr lange Tradition von muslimischen Strukturen verwiesen werden, die bereits zu Zeiten des Kaiserreiches staatlich gewollt und unterstützt worden waren durch die Einbindung muslimischer Regionen in den Großflächenstaat Österreich/Ungarn.

Ein größeres Problem stellte sich für Gemeinden mit Wurzeln in Ägypten, Marokko, Pakistan, Afghanistan oder afrikanischen Ländern der Subsahara-Regionen: Für die heimischen religiösen Autoritäten gibt es zwar eigene und häufig hochwertige Ausbildungsstrukturen, jedoch gab es strukturell wenig Möglichkeiten, sie auch für Diasporagemeinden zu nutzen. Im Vergleich zu etwa türkischen Strukturen, die sich nach dem Ende des Kalifats 1924 sukzessive unter dem Dach einer eigens dafür eingerichteten Religionsbehörde für den sunnitischen Islam entwickelten und eine Großzahl geschulten Personals für neue Gemeinden verfügbar machen konnten, ist der Institutionalisierungsgrad nicht sehr hoch und trifft nur für die tatsächlich an höheren Institutionen (wie etwa der Al-Azhar-Universität in Kairo/Ägypten) ausgebildeten Gelehrten zu.

Im Moment kann davon ausgegangen werden, dass sunnitische Gemeinden, was ihre Imame angeht, sich in Europa in einer Übergangszeit befinden: Es gibt für einige genannte Gemeinden z. T. theologisch ausgebildetes Personal, das dann jedoch Theologie im Ausland studiert hat. Für dieses Personal ist oftmals die Lebensrealität der Gemeindemitglieder, v. a. von Kindern und Jugendlichen, relativ unbekannt, was zu großen Schwierigkeiten gerade in der Begleitung von lebenspraktischen Fragen führt. Hinzu kommt oftmals eine Sprachbarriere. Andere Gläubige nutzen immer noch eine Notlösung und wechseln sich mit dem Vorbeten innerhalb des Vorstands von kleinen Vereinen ab oder treffen sich spontan mit anderen Gläubigen zum vorgeschriebenen Pflichtgebet am Freitag - hier kommt die traditionelle Funktion des Vorbeters wieder zum Tragen. Nun gibt es seit einiger Zeit Lehrstühle an europäischen Universitäten, für den deutschsprachigen Raum sind das vier Zentren in Deutschland und zwei Institute in Österreich. Auch andere europäische Länder bauen eigene universitäre Strukturen auf. So steigt die Chance, dass zukünftige Imame in für sie relevanten theologischen Inhalten sowie Fertigkeiten für den Umgang mit Gemeindemitgliedern und ihren Bedürfnissen bzw. der Gemeindeorganisation ausgebildet werden. Diese Imame, die dann selbst oft hier geboren sind, die Sprache beherrschen und in der Lage sind, lebensweltliche Belange ihrer Mitglieder einzuschätzen, würden dann theologisch fundiert eine adäquate Begleitung der mittlerweile fest in europäischen Gesellschaften verankerten gläubigen Muslime leisten können.

Schiitischer Kontext

Zwar werden auch bei den Schiiten Vorbeter für das tägliche Gebet1 eingesetzt, die dann im alltagspraktischen Gebrauch mit Imam bezeichnet werden können, und die Gemeinden in der Diaspora sind häufig mit ähnlichen Problemen konfrontiert wie sunnitische. Betrachtet man jedoch die theologischen Implikationen, die der Begriff für schiitische Gruppierungen mit sich bringt, eröffnet sich ein gänzlich anderes Verständnis davon, was mit Imam gemeint ist. Obwohl man allgemein davon ausgehen kann, dass die Spaltung in Schiiten und Sunniten eher eine politische Frage als eine tatsächlich glaubenspraktische war, ist die schiitische Imamatsauffassung der wohl größte grundlegende Unterschied im Glaubensverständnis der beiden großen islamischen Gruppen. Dies spiegelt sich auch in einem spezifisch schiitischen Zusatz zum allgemein verbindenden Text der Schahada, des islamischen Glaubensbekenntnisses. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass ca. 10 %2 der gesamten muslimischen Gemeinde weltweit schiitisch orientiert sind. Die größte schiitische Gruppe glaubt an zwölf Imame als rechtmäßige Nachfolger Muhammads und wird deshalb Zwölferschiiten genannt. Schon in dieser Formulierung und Bezeichnungspraxis wird deutlich, wie zentral der Begriff des Imams für die schiitische Frömmigkeit und Gelehrsamkeit ist. Der Anlass des islamischen Schismas war die Uneinigkeit über die Nachfolgeregelung nach dem Tod Muhammads. Während die Sunniten den ersten vier "rechtgeleiteten" Kalifen folgten, gehen die Schiiten bis heute davon aus, dass die rechtmäßige (und ihrer Auffassung zufolge von Muhammad gewünschte) Nachfolge des Propheten sein Cousin Imam 'Ali war (deshalb auch die Bezeichnung schi'at 'Ali - die Partei Alis). Er gilt sunnitisch als der vierte der ersten Kalifen. Schiiten erkennen zur Überlieferung der Prophetentradition (Sunna) auch noch die Tradition der Imame an, dies unterscheidet die Hadithwissenschaft und die Glaubenspraxis grundlegend vom sunnitischen Kontext.

Besonders prägend für die Bestimmung, wer als Imam gilt, war der heute als sechster Imam bezeichnete in der Reihe der 12: Ja'afar as-Sadiq (gest. 765 n. u. Z.)3. Nach ihm ist die schiitische Rechtsschule benannt und er einte die bis dahin sehr heterogenen, proto-schiitischen Gruppierungen zu einer größeren konfessionell einheitlicheren Gemeinschaft, indem er einige religiöse Prinzipien und Lehren für die Schiiten als verbindlich und verbindend ausformulierte und festschrieb. Hatten die Anführer der schiitischen Gruppen bis zum Imamat des Vaters und Vorgängers von Ja'afar as-Sadiq noch (erfolglos) versucht, die Führung aller Muslime und somit das Kalifat militärisch zurückzuerobern, wurde nun mehr und mehr der Fokus auf die spirituell-religiöse Führung der schiitischen Gemeinde verschoben. Die Doktrin des Imamats4 wurde zum zentralen Glaubensinhalt.

Ein Imam wird in der Schia, zumindest in den nach-ja'afaritischen Zweigen, als einerseits der göttlich inspirierte und geleitete, lebendige Beweis Gottes auf Erden5 angesehen. Andererseits fungiert er für die Gläubigen als eine ebenso göttlich inspirierte Leitfigur. In der Konsequenz heißt das auch, dass das Erkennen und An-Erkennen des jeweiligen Imams religiöse Pflicht ist und das Nicht-Erkennen/-Anerkennen den eigenen Ausschluss aus der wahrhaft gläubigen Gemeinschaft der (schiitischen) Muslime zur Folge hat. Die imamitischen Schiiten sehen sich selbst folglich als eine religiöse Elite aufgrund des spirituellen Erkennens. Als spirituellem Führer werden dem Imam bestimmte Attribute zugeschrieben, die ihn als Imam auszeichnen: Er gilt beispielsweise als sündenfrei und unfehlbar, ma'sūm6. Zurückgehend auf den Glauben der schiitischen Muslime, dass Muhammad selbst ausdrücklich 'Ali zu seinem Nachfolger ernannt und berufen habe, wird in der Doktrin vom Imamat auch die Ernennung7 des Imams von seinem Vorgänger als zwingend für die Anerkennung des Imamstatus vorausgesetzt. Da Muhammad, 'Ali, Fatima (seine Frau und Muhammads Tochter) und ihre Söhne (Hasan und Husain)8 als das Herzstück des schiitischen Islams gelten, muss die Herkunft der Imame immer über die Blutlinie zurückzuverfolgen sein. Letztendlich ist es Gott, der den Nachfolger bestimmt, bei ihm liegt letztlich die Entscheidung und die Berufung. Um diese Ernennung durch Gott selbst vernehmen und befolgen zu können, muss der Imam mit einem weiteren Attribut versehen sein, das ihn befähigt, in der Ernennung göttlich inspiriert zu handeln.

Dieses Charakteristikum des Imams wird durch 'ilm beschrieben, was sowohl allgemeines, äußeres als auch religiöses, inneres Wissen meint. Obwohl auch das Konzept des 'ilm in Bezug auf die Imame schon früher existierte, war es auch hier Ja'afar, der es mit dem Prinzip der Ernennung unmittelbar verknüpfte und sie als sich gegenseitig bedingend formulierte. 'Ilm wird unterteilt in zwei Arten von Wissen: zāhir ("äußerliches" Wissen) und bātin ("innerliches", esoterisches Wissen). Während zāhir als Wissen gilt, das sich jeder lerneifrige Mensch aneignen kann bzw. teilweise auch beschränkt wird auf "erlernbares" religiöses Wissen - wie beispielsweise das des religiösen Rechts - ist mit bātin das Wissen gemeint, welches der Natur des Imams immanent ist. Da der Imam in dieser Eigenschaft als einzigartig von Gott geführte Person zu sehen ist, stellt er auch die Entität im Leben eines schiitischen Muslims dar, die den rechtgeleiteten Weg im Alltagsleben und in der religiösen Praxis aufzeigen kann.

Alle Imam-Attribute erklären sich und reproduzieren sich aus der besonderen Nähe des Imams zu Gott, welche ihn auch als spirituelle und weltliche Führung der Gläubigen legitimiert. Diese Nähe wird beschrieben mit wilāya oder walāya9. Die oben beschriebenen Attribute sind bis zum Verschwinden10 des 12. Imams von großer Bedeutung gewesen. In der Zwölferschia ist dies der Zeitpunkt, an dem der Imam zu einem eschatologischen Wesen wird. Die Rückkehr des Imam Mahdi am Ende der Zeiten ist mit dem Tag des Jüngsten Gerichtes verbunden.

1 In Bezug auf das allgemein übliche Gebet unterscheiden sich die sunnitische und die schiitische Gebetspraxis minimal in einigen kleinen Äußerlichkeiten (Benutzung eines Gebetssteins, den die Stirn bei der Niederwerfung berührt) und rechtlichen Auslegungsfragen (etwa betreffend die Möglichkeit des Zusammenlegens von Gebetszeiten) - auch innerhalb der sunnitischen Rechtsschulen sind hier geringfügige Unterschiede beobachtbar.

2 Vgl. www.pewforum.org/2011/01/27/future-of-the-global-muslim-population-sunni-and-shia/, zuletzt eingesehen: 02.01.2017.

3 Momen, Moojan (1985): An Introduction to Shi'i Islam. The History and Doctrines of Twelver Shi'ism. New Haven/London: Yale University Press. S. 38 f. Das Geburtsjahr ist umstritten - es wird entweder das Jahr 699, 702 oder 705 n.u.Z. angegeben (ebd.).

4 Ebd., S. 147-160; S. 176f.

5 Arab.: Hujjat Allah.

6 Arab.: abgeleitet vom term 'isma.

7 Die Designation wird im Arabischen mit dem Terminus nass ausgedrückt.

8 Im Arabischen mit ahl al-bait bezeichnet (wörtlich die "Leute des Hauses", d. h. die Blutsfamilie).

9 Es gibt zahlreiche Übersetzungsmöglichkeiten und offenbar eine große Schwierigkeit, den Terminus überhaupt angemessen zu übersetzen. Ein wohl erster Ansatz wäre, den Begriff zurückzuführen auf das verwandte Wort walī. Wörtlich übersetzt wäre es "der, der jemandem oder etwas nahe ist", also in diesem Falle "der, der Gott nahe ist".

10 Im Arabischen mit ghayba umschrieben; für die Zwölferschiiten ist dieser Punkt im Jahr 869 erreicht.

Aslan, Ednan / Ersan Akkilic, Evrim / Kolb, Jonas (2015): Imame und Integration. Wiener Beiträge zur Islamforschung. Wiesbaden: Springer VS.

Halm, Heinz (2015): Die Schiiten. 2. aktualisierte Neuauflage. Beck'sche Reihe. München: C.H.Beck.

www.deutschlandfunk.de/islam-in-china-frauen-moscheen-im-reich-der-mitte.724.de.html, zuletzt abgerufen: 13.02.2017.

de.qantara.de/inhalt/portraet-der-theologin-rabeya-mueller-gleichberechtigung-im-namen-des-islams, zuletzt abgerufen: 13.02.2017.

X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.