Über die Musik und den Islam

Artikel 16.08.2017 Redaktionsteam

Dieser Beitrag befasst sich mit dem Thema Musik, die einerseits seit jeher ein konstanter Teil der muslimischen Lebenspraxis ist, andererseits schon ebenso lange bezüglich der Frage nach ihrer Legitimität Gegenstand von Disputen unter Gelehrten ist. Im Zusammenhang mit der Beurteilung verschiedener Arten von Musik wird die Definition derselben untersucht. Weiters wird das Vermächtnis des Islam an den Westen in Form von Musikinstrumenten und musiktheoretischen Werken thematisiert. Danach geht es kurz um die Bedeutung von Musik im Sufismus in Form des samāʿ, woraufhin abschließend das Potential von Musik als menschenverbindende "Sprache" in der heutigen Zeit betont wird.


"Es gibt keinen anderen Zugang zum Herzen als über das Vorzimmer der Ohren. Musikalische Töne, rhythmisch und gefällig, bringen ans Licht, was im Herzen ist, und offenbaren seine Schönheiten und Unvollkommenheiten [...] wenn die Seele der Musik und des Gesangs in das Herz dringen, regt sich im Herzen das, was darin überwiegt." (al-Ġazzālī, gest. 1111)1

In der gesamten islamischen Welt gab es stets Musik in unterschiedlichen Formen, auch wenn die Religionsgelehrten diese Kunst mehr oder weniger stark missbilligten.2 Doch anders als etwa in der katholischen Kirche, wo Musik in Form von Gesängen oder als Orgelmusik eine zentrale Stellung in der Liturgie innehat,3 spielt sie im Islam eine gänzlich andere Rolle. Klang und Melodie sind auch hier durchaus von Bedeutung, so bei der Koranrezitation und dem Gebetsruf (Adhan), der seit Jahrhunderten fünfmal täglich von den Minaretten erklingt, seit modernen Zeiten auch aus Fernsehen, Radio, Smartphones und Tablets. Der Adhan wird teilweise sehr melodiös vorgetragen, aber - wie die Koranrezitation auch - nicht von Instrumenten begleitet. Doch es existiert keine islamische Sakralmusik, wobei der Sufismus hier eine Ausnahme bildet. Regional unterschiedliche, traditionelle Formen von Volksmusik hatten hingegen immer Bestand im Alltag der Menschen und bei feierlichen Anlässen.4

An den Kalifenhöfen in Damaskus und später in Bagdad, an welchen gefeierte Sänger und Instrumentalisten auftraten, entwickelten sich von frühislamischer Zeit an Formen von Kunstmusik mit byzantinischen und persischen Einflüssen, die sich schnell überall in der islamischen Welt ausbreiteten.5 In dieser für gewöhnlich mündlich, also ohne Notenschrift, tradierten klassischen weltlichen Musik stand der Gesang in seiner Bedeutung meist über den Instrumenten. Charakteristisch ist der Dreiviertelton, der für westliche Ohren ungewohnt klingt.6

Beschäftigt man sich mit dem Thema Musik im Zusammenhang mit Islam, stößt man unweigerlich auf die Frage der Legitimität sowie danach, wie Musik eigentlich definiert werden soll. Das arabische Wort mūsīqā ist vom Griechischen abgeleitet und wurde in Werken zur Musiktheorie verwendet. Erstmals soll al-Kindī (gest. 873) diesen Terminus benutzt haben.7 Während im heutigen westlichen Sprachgebrauch der Begriff Musik umfassend verstanden wird - der Duden definiert Musik als "Kunst, Töne in bestimmter [...] Gesetzmäßigkeit hinsichtlich Rhythmus, Melodie, Harmonie zu einer Gruppe von Klängen und zu einer stilistisch eigenständigen Komposition zu ordnen"8 bzw. einfach als "Tonkunst"9 - bezieht er sich im Arabischen nur auf einen Ausschnitt dieses breiten Spektrums, der zudem oft negativ behaftet ist.

In neuerer Zeit wurde der Ausdruck handasah al-ṣawt (übersetzbar mit Klangkunst10) geprägt.11 Unter diesem Überbegriff werden verschiedene Musikgenres hierarchisch geordnet. So zählen etwa die (ganz oben in dieser Hierarchie stehende) Koranrezitation (qirā'ah) und religiöse Gesänge nicht zur mūsīqā, ebenso Musik verbunden mit feierlichen und familiären Anlässen wie Hochzeitslieder oder Schlaflieder und "Arbeitsmusik" wie Schäferlieder und die Militärmusik. Diese werden alle als eindeutig halal (legitim, erlaubt) eingestuft. Andere Vokal- und Instrumentalmusik gehört der Kategorie mūsīqā an und wird je nach Auffassung, z. T. auch regional unterschiedlich, als halal, mubāh (indifferent), makrūh (verpönt) bis hin zu haram (illegitim, verboten) klassifiziert. Sinnliche Musik, die zusätzlich mit moralisch inakzeptablen Kontexten verbunden ist, steht auf der untersten Stufe und gilt als haram.12

Die islamischen Theologen disputierten die Jahrhunderte hindurch über die Zulässigkeit von Musik.13 Im Koran finden sich bezüglich Musik weder ein Verbot noch konkrete Hinweise. So stützte man sich auf teils widersprüchliche, teils unzuverlässige Überlieferungen des Propheten (Hadithe). Ein Grund für die zahlreichen Stellungnahmen und Schriften zum Thema liegt vielleicht darin, dass man sich der Wirkung und Mächtigkeit von Musik immer bewusst war. Kermani (geb. 1967) erinnert an die Erzählungen von Tausend und einer Nacht, in welchen der Gesang einer weiblichen Stimme oder das Lautenspiel die Hörerinnen und Hörer bewusstlos werden lassen.14

Nicht nur al-Ġazzālī erkannte Musik als eine starke Kraft über das Herz des Menschen (vgl. das eingangs erwähnte Zitat) und daher die Notwendigkeit, diese zu kontrollieren. Die Zulässigkeit von Musik richtet sich ihm zufolge nach dem Zweck, den diese erfüllen soll. So sei etwa Musik legitim, die die Liebe zu Gott weckt oder den Menschen zum Nachdenken über die eigenen Sünden bringt. Unanständige Texte, die Begierden wecken, seien verboten.15 Blas- und Saiteninstrumente würden "mit Trinkern oder Weichlingen in Zusammenhang gebracht."16

Zu Musikinstrumenten ist zu sagen, dass sie einerseits aus den Moscheen verbannt und in unterschiedlichem Ausmaß als verboten eingestuft wurden. Andererseits entwickelte sich der Instrumentenbau in der islamischen Welt "zu einer hochentwickelten Kunst, für die bestimmte Städte, namentlich Sevilla, berühmt waren."17 Neuartige Instrumente wurden erfunden, bestehende verändert und verbessert.18 So soll das Saiteninstrument qānūn auf al-Fārābī (gest. 950) zurückgehen.19 Mit der Ausdehnung des islamischen Einflussgebiets und über die Handelswege gelangten diese Instrumente als musikalisches Erbe nach Europa, Afrika und Asien. Es handelt sich dabei um gezupfte Saiteninstrumente (z. B. Laute, Gitarre, Mandoline, Psalterium) und gestrichene Saiteninstrumente (z. B. Rehab, Rubebe), außerdem Blasinstrumente (z. B. Querflöte, Schnabelflöte, Schalmei, Trompete, Horn) sowie Schlaginstrumente (z. B. Zimbel, Tamburin, Tambour, Kastagnetten).20 Diese fanden ihren Niederschlag auch in den jeweiligen Sprachen, so etwa im Spanischen mit den Begriffen guitarra morisca, atabal oder laúd21 oder im Deutschen mit der Laute.

Nach der Rückeroberung Andalusiens im Jahr 1492 durch die katholischen Könige Ferdinand und Isabella wanderten die Mauren in den Maghreb aus, wohin sie die Musik der Andalusischen Schule, einst begründet vom berühmten Ziryāb in Córdoba, mitnahmen.22 Ziryāb (gest. 852), dessen Name "Amsel" bedeutet, war als Dichter, Musiker, Sänger und ausgezeichneter Lehrer eine einflussreiche und zentrale Gestalt in Andalusien und für seinen besonderen musikalischen Aufführungsstil berühmt.23 Der ursprünglich viersaitigen Ud - die Saiten standen auch symbolisch für die vier Körpersäfte bzw. Temperamente des Menschen Galle, Blut, Phlegma und schwarze Galle - fügte Ziryāb eine fünfte Saite hinzu als Symbol für die Seele.24

Europa erbte von der islamischen Welt nicht nur Musikinstrumente, sondern wurde durch die zahlreichen Werke zur Musiktheorie beeinflusst, die einen Teil der mathematischen Wissenschaften bildeten.25 Griechische Quellen trugen zu den Studien islamischer Gelehrter bei, die sich u. a. mit technischen Eigenschaften wie dem melodischen (Maqam) und rhythmischen Modus (īqāʿ) befassten sowie mit der kosmologischen Verbindung von Musik26 und ihrer heilenden Wirkung.27

Al-Kindī (gest. 873) gilt als der erste große Musiktheoretiker der arabisch-islamischen Welt und befasste sich auch mit der therapeutischen Wirkung von Musik.28 Er wandte die Darstellung des griechischen Tonsystems auf die Laute an und benutzte eine alphabetische Notenschrift.29 Al-Fārābī (gest. 950) wird als "größter Theoretiker der arabischen Musikgeschichte"30 bezeichnet und verfasste Schriften zu Klangtheorie, Harmonielehre, Intervallgattungen, Rhythmus- und Kompositionslehre und Musikinstrumenten.31 Er sah Musik "im Bedürfnis des Menschen Gefühle auszudrücken"32 begründet. Al-Iṣfahānī (gest. 967) soll 50 Jahre an seinem Hauptwerk kitāb al-aġānī (Das Buch der Lieder) geschrieben haben. Diese Kulturgeschichte in 21 Bänden mit dem Schwerpunkt Dichtkunst und Musik stellt eine unserer wichtigsten Quellen dar. Viele weitere Gelehrte wie Ibn Sīnā (gest. 1037) und Ibn Rušd (gest. 1198) befassten sich in ihren Werken ebenfalls mit Musik.33

Ein Text über Musik und Islam kann nicht enden, ohne auf den Sufismus Bezug zu nehmen, wo der samāʿ, das "Hören", eine zentrale Stellung im Ritus einnimmt. Er bezeichnet "alle Praktiken, im Umgang mit künstlerischen Ausdrucksformen oder allgemein in der Erfahrung ästhetischer Phänomene in einen Zustand der Ekstase zu geraten und, wenn möglich, zur eigenen Entwerdung (fanāʾ) oder unio mystica zu gelangen [...]."34 Der samāʿ bezieht sich auf Vokal- und Instrumentalmusik, auch auf das Hören von Koran und Dichtung, aber darüber hinaus auf das Sehen ästhetischer Erscheinungen, indem das Hören als inneres Sehen verstanden wird.35 In den Sufi-Ritualen fanden Instrumente wie Trommel, Ud und Nay ebenso Platz wie teilweise der Tanz. Weltbekannt wurde diesbezüglich der Mevlevi-Orden.36 Diese Bruderschaft der "drehenden Derwische" geht auf Ǧalāl ad-Dīn ar-Rūmī (gest. 1273) zurück, der Musik und Tanz zu einem "Ausdrucks-, ja Fortbewegungsmittel auf dem mystischen Weg" gemacht hat.37

Abschließend kann man sagen, dass das Thema Musik seit der Frühzeit des Islam bis in die Gegenwart für Kontroversen sorgt, ohne dass die Gelehrten je zu einem abschließenden Ergebnis in Form eines Konsenses gelangt wären. Dies, weil aus den Quellen kein allgemeingültiger Standpunkt in Form eines Verbots ableitbar ist. Und so reicht das muslimische Spektrum von strikter Ablehnung jeder Form von Musik durch konservative Gruppierungen bis hin zu musikalischen Aktivitäten, wobei die Muslime mehrheitlich wohl irgendwo in der Mitte einzuordnen sind und in Bezug auf Kontext und Inhalt differenzieren. In der Praxis war Musik immer Bestandteil der islamischen Welt. Sie bildet eine Form von Unterhaltung, deren Legitimität dort endet, wo sie zu unmoralischem oder verbotenem Verhalten führt bzw. dazu aufruft.38 Wollte man Musik verbieten allein aufgrund der Möglichkeit, durch sie vom rechten Weg abgelenkt zu werden, müsste man heute auch Fernsehen, Internet und den Gebrauch der allgegenwärtigen Smartphones verdammen. Doch Absicht, individuelle Verantwortung und das rechte Maß zu halten, bilden in der islamischen Lebensweise wichtige Größen und müssen auch in Bezug auf Musik gelten. Der einst erfolgreiche Popstar Cat Stevens, der vor Jahrzehnten zu Yusuf Islam wurde und seit einiger Zeit wieder auf die Bühne zurückgekehrt ist, sieht Musik als eine Form von menschlicher Sprache, als Kommunikation zwischen Menschen, die viel zum Verständnis und Frieden beitragen kann.39 Angesichts der Gegenwart mit all dem Terror und Verderben, die trotz der Unvereinbarkeit mit islamischen Werten doch mit dem Islam assoziiert werden, sollte dieses menschenverbindende Potential von Musik genutzt werden.

1 Al-Ġazzālī, zit. nach Albert Hourani: Die Geschichte der arabischen Völker, Frankfurt am Main: S. Fischer 1992, S. 251.

2 Vgl. ebd.

3 Anm.: Jedoch gab es einst auch in der mittelalterlichen Kirche Diskussionen um die Zulässigkeit von Musik. Vgl. John A. Maurer: Music in the World of Islam. handasah al sawt 1998, ccrma.stanford.edu/~blackrse/islam.html, abgerufen am 17.12.2016.

4 Vgl. A. Hourani 1992, S. 251.

5 Vgl. Owen Wright: "Musik", in: Joseph Schacht/Clifford Edmund Bosworth (Hg.), Das Vermächtnis des Islams 2, München: Deutscher Taschenbuch Verlag 1983, S. 272-290, hier: S. 279, sowie Yves Thoraval: Lexikon der islamischen Kultur, Hamburg: Nikol 2005, S. 251.

6 Vgl. Y. Thoraval 2005, S. 252.

7 Vgl. Jim Al-Khalili: Im Haus der Weisheit. Die arabischen Wissenschaften als Fundament unserer Kultur (= Fischer, Band 18358), Frankfurt am Main: Fischer-Taschenbuch-Verl. 2013, S. 219.

8 Duden: Musik, die. Bedeutungsübersicht 2017, www.duden.de/rechtschreibung/Musik, abgerufen am 09.05.2017.

9 Ebd.

10 Anm.: Lois Ibsen al Faruqi (gest. 1986) übersetzt in einem ausführlichen Artikel mit "artistic engineering of sound". Lois Ibsen al Faruqi: Music, Musicians and Muslim Law, in: Asian Music, Vol. 17 (1), 1985, S. 3-36, hier: S. 7, www.jstor.org/stable/pdf/833739.pdf, abgerufen am 23.12.2016.

11 Vgl. J. A. Maurer 1998, ccrma.stanford.edu/~blackrse/islam.html, abgerufen am 17.12.2016.

12 Vgl. L. Ibsen al Faruqi 1985, S. 8, www.jstor.org/stable/pdf/833739.pdf, abgerufen am 23.12.2016.

13 Vgl. Annemarie Schimmel: Künstlerische Ausdrucksformen des Islams, in: Peter Antes u.a. (Hg.), Der Islam (= Die Religionen der Menschheit, III Islamische Kultur - Zeitgenössische Strömungen - Volksfrömmigkeit), Stuttgart: Kohlhammer 1990, S. 267-299, hier S. 297.

14 Vgl. Navid Kermani: Gott ist schön. Das ästhetische Erleben des Koran, München: Beck 2000, S. 371.

15 Vgl. A. Hourani 1992, S. 251.

16 Ebd.

17 O. Wright 1983, S. 285.

18 Vgl. ebd.

19 Vgl. A. Schimmel 1990, S. 297.

20 Vgl. Stefan Engels: Abendländische Musik und Islam, www.uni-salzburg.at/fileadmin/oracle_file_imports/544386.PDF, abgerufen am 30.11.2016.

21 Vgl. O. Wright 1983, S. 286-288.

22 Vgl. S. Engels, abgerufen am 30.11.2016.

23 Vgl. J. Al-Khalili 2013, S. 430f.

24 Vgl. S. Engels, abgerufen am 30.11.2016.

25 Vgl. O. Wright 1983, S. 272.

26 Anm.: Zur Verbindung von Musik mit Tierkreiszeichen und Planeten sowie Korrespondenzen zur Medizin vgl. Johann C. Bürgel: Allmacht und Mächtigkeit. Religion und Welt im Islam, München: Beck 1991, S. 262f. und O. Wright 1983, S. 273.

27 Vgl. Munir Beken: Music, in: Richard C. Martin u.a. (Hg.): Encyclopedia of Islam and the Muslim World (= Volume 1+2, Index), New York u.a.: Macmillan Reference USA 2004, S. 492-496, hier: S. 494, www.sabrizain.org/malaya/library/encislam.pdf, abgerufen am 23.12.2016.

28 Vgl. J. Al-Khalili 2013, S. 219.

29 Vgl. S. Engels, abgerufen am 30.11.2016.

30 Ebd.

31 Vgl. ebd.

32 Ebd.

33 Vgl. ebd.

34 N. Kermani 2000, S. 372f.

35 Vgl. ebd., S. 373.

36 Vgl. M. Beken 2004, S. 496.

37 Felix Körner: Islam und abendländische Kultur, in: Rainer Brunner (Hg.): Islam. Einheit und Vielfalt einer Weltreligion, Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer 2016, S. 527-549, hier: S. 537.

38 Vgl. Unity: A detailed fatwa about music and singing - by Sheikh Abdullah al-Judai 2010, unity1.wordpress.com/2010/02/13/a-detailed-fatwa-about-music-and-singing-by-sheikh-abdullah-al-judai/, abgerufen am 23.22.2016.

39 Vgl. astro AWANI: Why do I still strum the guitar - Cat Stevens (= Agenda AWANI) 2016, english.astroawani.com/videos/show/agenda-awani/why-do-i-still-strum-guitar-cat-stevens-56818, abgerufen am 17.12.2016.

Al-Khalili, Jim: Im Haus der Weisheit. Die arabischen Wissenschaften als Fundament unserer Kultur (= Fischer, Band 18358), Frankfurt am Main: Fischer-Taschenbuch-Verlag 2013.

Hourani, Albert: Die Geschichte der arabischen Völker, Frankfurt am Main: S. Fischer 1992.

Martin, Richard C. (Hg.): Encyclopedia of Islam and the Muslim World (= Volume 1 (A-L), Volume 2 (M-Z; Index)), New York u.a.: Macmillan Reference USA 2004.

Wright, Owen: "Musik", in: Joseph Schacht/Clifford Edmund Bosworth (Hg.), Das Vermächtnis des Islams 2, München: Deutscher Taschenbuch Verlag 1983, S. 272-290.

Onlinequellen:

astro AWANI: Why do I still strum the guitar - Cat Stevens (= Agenda AWANI) 2016, english.astroawani.com/videos/show/agenda-awani/why-do-i-still-strum-guitar-cat-stevens-56818, abgerufen am 17.12.2016.

Beken, Munir: Music, in: Martin, Richard C. (Hg.): Encyclopedia of Islam and the Muslim World (= Volume 1+2; Index), New York u.a.: Macmillan ReferenceUSA 2004, S. 492-496, www.sabrizain.org/malaya/library/encislam.pdf, abgerufen am 23.12.2016.

Engels, Stefan: Abendländische Musik und Islam, www.uni-salzburg.at/fileadmin/oracle_file_imports/544386.PDF, abgerufen am 30.11.2016.

Ibsen Al Faruqi, Lois: Music, Musicians and Muslim Law, in: Asian Music, Vol. 17 (1), 1985, S. 3-36, www.jstor.org/stable/pdf/833739.pdf, abgerufen am 23.12.2016.

Unity: A detailed fatwa about music and singing - by Sheikh Abdullah al-Judai 2010, unity1.wordpress.com/2010/02/13/a-detailed-fatwa-about-music-and-singing-by-sheikh-abdullah-al-judai/, abgerufen am 23.11.2016.

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