Bid’a – Religiöse Erneuerung

Artikel 16.05.2022 Redaktionsteam

Dieser Beitrag befasst sich mit dem Konzept der bidʿa, welches eine religiöse Erneuerung im Islam bezeichnet. Nach einer allgemeinen Einführung wird der bidʿa-Begriff anhand diverser Hadithe erklärt und es werden auch der Ursprung und die geschichtliche Entwicklung näher beleuchtet. Darüber hinaus werden die Beurteilungskategorien von bidʿa erörtert und einige Beispiele solcher Neuerungen angeführt.


Einleitung

Der Begriff bidʿa ist in den letzten Jahrzehnten aufgrund seiner Wiederbelebung durch salafistische Bewegungen und andere muslimische Randgruppen immer mehr zum Gegenstand heftiger Debatten geworden. Die Anhänger der jeweiligen Gruppierungen machen sich das Konzept der bidʿa zu eigen, indem sie es als Instrument benutzen, um psychologischen Druck auszuüben und gezielt Meinungen und Positionen anderer zu diskreditieren. Bidʿa wird vor allem in extremistischen Kreisen wahllos für die Durchsetzung eigener Ziele missbraucht. Zugleich werden keine handfesten, theologischen Argumente für negative Beurteilungen genannt, weil es oftmals an theologischem Basiswissen mangelt. Bidʿa wird deshalb von einer großen Zahl von muslimischen Gelehrten, Theologen, Wissenschaftlern, Philosophen sowie Individuen als bösartiges Geschwür in der islamischen Gesellschaft empfunden.

Doch was genau bedeutet bidʿa überhaupt? Woher stammt dieses Konzept und welche Unterscheidungen gibt es bezüglich der Beurteilungskriterien? In diesem Artikel wird versucht, einige dieser Aspekte zu beleuchten, um die Thematik besser verstehen zu können.

Das Wort bidʿa (Pl. bidaʿ) leitet sich im Arabischen von der trikonsonanten Wurzel b-d-ʿ ab und bedeutet schlichtweg „Neuerung“, „Erneuerung“ oder „Innovation“. Unter bidʿa versteht man folglich in der islamischen Theologie und Jurisprudenz sowohl praktische Neuerungen – „jede Sache, welche ohne entsprechendes Beispiel aus älterer Zeit ausgeübt wird“1, – als auch dogmatische Erneuerungen, die nicht in den traditionellen Quellen des Islams ihren Ursprung haben. Bidʿa ist dementsprechend eine religiöse Erneuerung, für die uns keine entsprechenden Präzedenzfälle aus der Zeit des Propheten vorliegen.2 Sie ist somit der Gegensatz zu dem arabischen Begriff sunna, welcher die vom Gesandten Muhammad (gest. 632) eingeführte und bestätigte Praxis beinhaltet.3 Der Begriff bidʿa kommt sowohl in einer Stilfigur (Parallelismus)4 der altarabischen Dichtung vor, als auch als Lobpreisung für herausragende Prosa- und Gedichtkompositionen in der klassischen arabischen Literatur (adab).5

Zudem muss bidʿa von Ketzerei unterschieden werden. Falls Neuerungen eingeführt werden, die im Widerspruch zu dem stehen, was der Prophet gesagt hat, so wird tradiert, dass dies nicht als eine Rebellion gegen ihn angesehen werden soll, sondern durch Verwirrung und Missverständnisse entstanden ist.6 Diese Erneuerer, welche unerlaubte bidʿa-Handlungen betreiben, werden ahl al-bidaʿ und ahl al-ahwāʾ genannt. Die Schlussfolgerung ist, dass der Erneuerer (mubtadiʿ) jemand ist, der etwas nach einem völlig willkürlichen Prinzip einführt, ohne die wichtigsten Quellen des Islams als Grundlage zu Hilfe zu ziehen.7

Geschichtlicher Überblick

Seit der Frühzeit des Islams – insbesondere nach dem Tod des Gesandten Muhammad – herrschte eine große innerislamische Uneinigkeit über die Beurteilung und Handhabung von religiösen Neuerungen. Während auf der einen Seite stetige Veränderungen als normale Entwicklung angesehen wurden, gab es andererseits jedoch jene, die alle Neuerungen zwangsläufig für unzulässig und eine Verfälschung der wahren Religion hielten.8 Es existieren zahlreiche historische Belege, die aufzeigen, dass sich einstmalige ultrakonservative muslimische Personenkreise jeder einzelnen Erneuerung, wie beispielsweise der Einnahme von Kaffee und Buchdruckerei, aufgrund dieser beharrlichen Überzeugung widersetzten.9 Bis heute gibt es noch einzelne muslimische Gruppen und Individuen, die den Gebrauch jeglicher Art von Besteck als bidʿa einstufen und weitgehend darauf verzichten, weil dieses ihrer Ansicht nach eine Erneuerung des Westens bzw. Fremden verkörpert. Diese salafistischen und wahhabitischen Strömungen eifern ihren Vorbildern der ersten drei Generationen, den „Altvorderen“ (salaf), in einer Weise nach, indem sie nicht nur dasjenige als bidʿa brandmarken, welches dem Geist der Sunna widerspricht, sondern alles, was in derselben nicht enthalten oder nachzuweisen ist.10

Nichtsdestotrotz entbehrt die ablehnende Haltung gegenüber sämtlichen Erneuerungen nicht jeglicher Grundlage, sondern hat ihre Wurzeln tief in der Anschauung rigoristischer Vorläufer verankert, welche sich eisern auf explizite Aussagen des Gesandten berufen, die sich gegen bidʿa wenden.11 Der Gesandte hielt an einem hohen islamischen Feiertag (ʿīd) eine weitverbreitete Predigt (ḫuṭba), in der es heißt: „Wen Gott leitet, den kann niemand irre führen, wen er irre leitet, den kann niemand auf den richtigen Weg führen. Fürwahr, die wahrhafteste Mittheilung (aṣdaq al-ḥadī) ist das Buch Allāhs, die beste Leitung ist die Leitung Muhammed’s, das schlechteste der Dinge sind die Neuerungen, jede Neuerung ist Ketzerei und jede Ketzerei ist Irrthum und jeder Irrthum führt in die Hölle.“12

In einer späteren Ermahnungsrede soll der Gesandte folgende Worte gesprochen haben: „[…] Denn wer von euch mich überleben wird, wird viel Meinungsverschiedenheit sehen. Euch obliegt denn meine Sunna und die Sunna der gerechten wohlgeleiteten Chalifen, beisset sie (diese Sunna) mit den Zähnen (d. h. haltet unverbrüchlich fest an ihr). Ich warne euch vor den Neuerungen, denn jede Neuerung ist Bidʿa (Variante: denn jede Bidʿa ist Irrthum).“13

Der Gefährte Muhammads und Überlieferer ʿAbdallāh ibn Masʿūd (gest. 652) sagte in diesem Zusammenhang: „Befolget (ittabiʿū) und machet keine willkürlichen Neuerungen (walā tabtadiʿū), denn ihr habt euer Genügen (an der Sunna).“14 Dieser Anschauungsweise entspricht auch die von dem Korangelehrten aṯ-Ṯaʿlabī (gest. 1035/1036) zitierte Exegese (tafsīr) zu Sure 1:7, wonach unter denen, welchen Gottes Zorn auf sich ziehen, jene Individuen zu verstehen sind, „bei denen Bidʿa’s zur Herrschaft gelangen und die Irrenden jene seien, welche von der Sunna abweichen.“15

Wie man anhand dieser Beispiele unschwer erkennen kann, gab es seit der Frühzeit des Islams einige muslimische Gelehrte, die religiösen Neuerungen insgesamt feindselig gegenüberstanden. Diese äußerst strenge Deutung des bidʿa-Begriffes stellte die damaligen MuslimInnen und insbesondere die Theologen vor eine gewaltige Zerreißprobe, weil deren weiterführende Ausübung die freie Bewegung der gesamten Gesellschaft vollkommen unmöglich gemacht hätte.16 Bei der konsequenten Durchsetzung dessen, was man als Erneuerung ansah, wäre ein normales Dasein in den ersten drei Jahrzehnten seit dem Auftreten des Islams in Medina und Umgebung schier undenkbar gewesen. Demzufolge musste theoretisch alles, was man seinerzeit nicht kannte, als bidʿa abgestempelt und somit vermieden werden.17 In diesen Bereich fielen alle erdenklichen Hilfsmittel des alltäglichen Lebens. Die Benutzung von Sieben, die Verwendung von alkalischen Stoffen (ushnān) zur Reinigung von Kleidung, sogar der Gebrauch von Tischen und vielen anderen banalen Utensilien sind uns als die ältesten Arten von bidʿa bekannt, die nach dem Ableben des Gesandten Muhammad auftraten.18

Es musste offensichtlich eine gewisse Rücksicht auf die sich allerorts permanent ändernden Umstände genommen werden. Alsbald machten es sich muslimische Gelehrte zur Aufgabe, die teils absurden Vorstellungen dieses Konzepts abzumildern und den bidʿa-Begriff optimal an den Anforderungen des praktischen Lebens anzupassen.19 So wurde die Unterscheidung zwischen guter (ḥasana) bzw. lobenswerter (maḥmūda) und schlechter (sayyiʾa) bzw. verwerflicher (maḏmūma) Neuerung eingeführt.20 Diese religiösen Unterscheidungskriterien sind in muslimisch geprägten Kulturkreisen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Gebrauch.

Der islamische Rechtsgelehrte aš-Šāfiʿī (gest. 820) legte das unzweideutige Prinzip fest, dass jede Neuerung, die im Widerspruch zu Koran, Sunna, iǧmāʿ21 oder aṯar22 steht, eine irreführende bzw. schlechte Innovation darstellt; wohingegen jede Erneuerung, die keiner dieser religiösen Quellen zuwiderläuft, lobenswert und nicht verwerflich ist.23 Die nun festgelegte Unterscheidung zwischen guter und schlechter bidʿa verankerte sich bald im Allgemeingut der gesamten islamischen Welt, die sogar in der Volkspoesie einen festen Platz einnahm.24 Interessanterweise hielten die Vertreter der hanbalitischen Rechtsschule – auf die sich salafistische und wahhabitische Strömungen beziehen – am hartnäckigsten an der strengen Beurteilung der bid‘a fest, während die anderen sunnitischen Rechtsschulen (maḏāhib) bereits früh damit anfingen, etliche Neuerungen auch rechtmäßig anzuerkennen.25

Auf dieser Grundlage des bidʿa-Verständnisses werden religiöse Erneuerungen indessen in fünf Beurteilungskategorien (al-aḥkām al-ḫamsa) der islamischen Rechtswissenschaft (fiqh) untergliedert, welche zur Bewertung menschlicher Handlungen dienen.26 Diese fünf Einstufungen zeigen den jeweiligen Grad der religiösen Verpflichtung (taklīf) im Islam an und heißen wie folgt: „verpflichtend“ (farḍ, wāǧib), „empfohlen“ (mandūb, mustaḥabb, sunna), „erlaubt“ (mubāḥ, ḥalāl), „verpönt“ (makrūh) und „verboten“ (maḥẓūr, ḥarām).27 Zu den für die Gemeinschaft obligatorischen Pflichten (farḍ kifāya) zählen Arten von bidʿa wie das Studium der Grammatik und Rhetorik, um ein besseres Verständnis von Koran und Sunna zu erlangen, aber auch das Hadithstudium, um zwischen gesunden und schwachen Überlieferungen zu unterscheiden.28 Ein Beispiel für empfohlene Neuerungen (mandūba) ist die Gründung von Schulen und Hospizen. Zur erlaubten bidʿa (mubāḥa) gehört der freie Gebrauch von genussvollen Speisen, Getränken und Kleidung. Verbotene Neuerungen (maḥẓūra) umfassen die Lehren und Denkrichtungen derjenigen, die sich der Sunna widersetzen.29 Zusätzlich gibt es noch einige Formen von bidʿa, die als stark umstritten gelten. Hierzu gehört die Zelebrierung des Geburtstags des Gesandten Muhammad (maūlid an-nabī), welcher zu den gesegneten Nächten im Islam gehört und in einigen islamischen Ländern sogar als Staatsfeiertag gilt.30 Einer der Gründe, warum diese Feierlichkeit bis dato kontrovers diskutiert wird, ist, dass die ersten Generationen von MuslimInnen den Geburtstag nicht festlich inszeniert haben. Des Weiteren werden auch bestimmte Gebetspraktiken als problematisch angesehen, wie beispielsweise das Wünsche-Gebet (ṣalāt ar-raġāʾib), welches üblicherweise zwölf Gebetszyklen enthält und in der Nacht der Wünsche (laīlat ar-raġāʾib) im siebten Monat Raǧab des islamischen Mondkalenders verrichtet wird.31

Letztendlich ist eine allgemeingültige Bewertung und Einordnung dieser Neuerungen heikel, weil MuslimInnen untereinander teilweise äußerst divergierende Auffassungen diesbezüglich vertreten. Grundsätzlich kann jedoch behauptet werden, dass Innovationen, die keine religiöse Substanz besitzen, als unproblematisch eingestuft werden.32

Schluss

Wie aus diesem Beitrag herauszulesen ist, stellt bidʿa keineswegs ein neuzeitliches Phänomen dar. Die Ursprünge sind vielmehr tief in der islamischen Theologie verwurzelt. Muslimische Gelehrte haben relativ früh erkannt, dass die Bewertung von Neuerungen große Missstände hervorrufen, zu Uneinigkeit führen und letztendlich erheblich ausufern kann. Aus diesen Gründen haben verschiedene Rechtsgelehrte wie aš-Šāfiʿī versucht, durch klare Beurteilungskriterien und eine Unterteilung in gute und schlechte Neuerung die strikte Interpretation von bidʿa abzumildern, um eine uneingeschränkte Handlungsfähigkeit in der Lebenswirklichkeit garantieren zu können.33

Gegenwärtig gewinnt unter all diesen Umständen die Aussage des Gesandten bezüglich der Einführung von neuen Traditionen mehr denn je an Bedeutung: „Wer im Islam eine gute Sunna (s. ḥasana) einrichtet, welche man nach ihm befolgt, der geniesst den Lohn aller derer, die diese Sunna befolgen, ohne Einbusse an ihrem eigenen Lohn, wer aber im Islam eine schlechte Sunna einführt u. s. w.“34

Aus diesem Ausspruch, der gegen den immer wieder aufkeimenden, übertriebenen bidʿa-Wahn appelliert, wird deutlich, dass man dementsprechend bis ans Ende der Zeiten neue Sunna-Innovationen, welche auf menschlicher Überlegung und individueller Einsicht beruhen, einführen dürfe, solange sie mit den obigen anerkannten vier Autoritäten des religiösen Lebens – Koran, Sunna, iǧmāʿ und aṯar – im Einklang stehen.35

1 Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien II. Zweiter Theil, Halle: Max Niemeyer 1890, S. 23.

2 Vgl. James Robson, “Bidʿa”, in: Encyclopaedia of Islam, Second Edition, Edited by: P. Bearman, Th. Bianquis, C.E. Bosworth, E. van Donzel, W.P. Heinrichs.

3 Vgl. islam-ist.de: Bid’a, https://islam-ist.de/islamische-begriffe/bida/, abgerufen am 01.03.2022.

4 Der Parallelismus ist eine rhetorische Figur, die in jeder literarischen Gattung vorkommen kann. Er bezeichnet die Abfolge von mindestens zwei Sätzen mit gleicher Struktur (Subjekt, Prädikat, Objekt, …). Hierbei werden auch des Öfteren mehrere Wörter wiederholt, um die Parallelität zu bestärken.

5 Vgl. I. Goldziher 1890, S. 23.

6 Vgl. EI2 Vol. 1 s. v. “Bidʿa”.

7 Vgl. ebd.

8 Vgl. islam-ist.de: Bid’a, abgerufen am 03.03.2022.

9 Vgl. I. Goldziher 1890, S. 23.

10 Ebd.

11 Vgl. ebd.

12 Ebd., S. 23 f.

13 Ebd., S. 24.

14 Ebd.

15 Ebd., S. 25.

16 Vgl. ebd.

17 Vgl. ebd.

18 Vgl. ebd.

19 Vgl. ebd., S. 25 f.

20 Vgl. EI2 Vol. 1 s. v. “Bidʿa”.

21 Siehe auch Beitrag „Iǧmāʿ - Konsens als Methode der islamischen Rechtsfindung“, abgerufen am 05.05.2022.

22 Aṯar (Pl. āṯār) bedeutet Spur oder Zeichen im Arabischen. Es handelt sich hier vor allem um Überlieferungen, die nicht auf Muhammad, sondern auf die Gefährten (ṣaḥāba) oder deren Nachfolger (tābiʿūn) zurückgeführt werden.

23 Vgl. EI2 Vol. 1 s. v. “Bidʿa”.

24 Vgl. I. Goldziher 1890, S. 26.

25 Vgl. Ignaz Goldziher: »Review of Aḥmed ibn Ḥanhal and the Miḥna. A Biography of the Imâm including an account of the Moḥmedammedan inquisition called the Miḥna, by W. M. Patton«, in: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft 53 (1899), S. 155-160.

26 Vgl. EI2 Vol. 1 s. v. “Bidʿa”.

27 Vgl. I. Goldziher/J. Schacht, “Fiḳh”, in: Encyclopaedia of Islam, Second Edition, Edited by: P. Bearman, Th. Bianquis, C.E. Bosworth, E. van Donzel, W.P. Heinrichs. 

28 Vgl. EI2 Vol. 1 s. v. “Bidʿa”.

29 Vgl. ebd.

30 Vgl. Norbert Hofmann: Der islamische Festkalender in Java und Sumatra. Unter besonderer Berücksichtigung des Fastenmonats und Fastenbruchfests in Jakarta und Medan, Bad Honnef: Bock und Herchen Verlag 1978, S. 67.

31 Vgl. Raquel Margalit Ukeles: Innovation or Deviation. Exploring the Boundaries of Islamic Devotional Law. Fassung von: Harvard University, Diss., Cambridge 2006, S. 244.

32 Vgl. Mark Sedgwick: Islam & Muslims. A Guide to Diverse Experience in a Modern World, Boston/London: Intercultural Press 2006, S. 9.

33 Vgl. EI2 Vol. 1 s. v. “Bidʿa”.

34 I. Goldziher 1890, S. 26.

35 Vgl. ebd.

Goldziher, Ignaz: Muhammedanische Studien II. Zweiter Theil, Halle: Max Niemeyer 1890.

Keller, Nu Ha Mim: The Concept of Bid'a in the Islamic Shari'a, Cambridge: Muslim Academy Trust 1995.

X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.