Zakāt – der soziale Grundpfeiler des Islam

Artikel 01.10.2018 Redaktionsteam

Der vorliegende Text befasst sich mit dem Begriff zakāt, der oft mit Almosensteuer oder Sozialabgabe übersetzt wird. Neben dem islamischen Glaubensbekenntnis (šahāda), dem Gebet (ṣalāt), dem Fasten im Monat Ramadan (ṣaum) und der Pilgerfahrt nach Mekka (ḥāǧǧ) gehört die Abgabe der zakāt zu den fünf Säulen des Islams.


Der Unterschied zwischen zakāt, ṣadaqa und zakāt al-fiṭr

Obgleich die Abgabe der zakāt oftmals als soziale Abgabe verstanden wird, handelt es sich hierbei nicht um eine Spende im herkömmlichen Sinne, da die Abgabe zu den grundlegenden Pflichten eines jeden Muslims/einer jeden Muslimin gehört und einmal im Jahr durchzuführen ist. Die zakāt-Abgabe weist somit einen obligatorischen Charakter auf und unterscheidet sich hiermit von der freiwilligen Almosengabe, die als ṣadaqa bezeichnet wird.1 Obwohl auch im klassischen Recht zwischen diesen beiden Begriffen differenziert wird, lässt sich aus Sure 9, Vers 103 entnehmen, dass es in der Frühzeit des Islams noch keine klare Trennung gegeben hat:2 Nimm aus ihrem Vermögen eine Almosengabe [ṣadaqa], um sie damit rein zu machen und zu läutern, und sprich den Segen (oder: das Gebet) über sie! Dein Segen (oder: Gebet) ist eine Beruhigung für sie! Gott hört und weiß (alles).3

Vor dem Auszug des Propheten Muhammad im Jahre 622 war die Abgabe der zakāt demnach nicht von obligatorischem Charakter. Die Verpflichtung zur Abgabe erfolgte laut dem Islamwissenschaftler Olaf Farschid, der eine umfangreiche Dissertation zum Thema zakāt verfasst hat, erst zwischen dem zweiten und neunten Jahr nach der hiǧra, was sich an den entsprechenden Suren bemerkbar macht.4 Der enorm hohe Stellenwert der zakāt wird auch dadurch deutlich, dass die Abgabe im Koran meist im Zusammenhang mit dem Verrichten des Gebets erwähnt wird: Die Kultstätten Gottes sollen (vielmehr) von denen instandgehalten [...] werden, die an Gott und den jüngsten Tag glauben, das Gebet verrichten, die Almosensteuer geben und niemand fürchten außer Gott. Vielleicht gehören (eben) sie zu denen, die rechtgeleitet sind.5 (9:18)

Hierdurch wird deutlich, dass nicht nur der Glaube im Islam von hoher Bedeutsamkeit ist, sondern auch das Hand-in-Hand-gehende aktive Handeln, welches sich dadurch kennzeichnet, den Bedürftigen ihren Anteil zu geben.6 Ein weiterer Begriff, der ebenfalls im Zusammenhang mit Almosen in Verbindung gebracht wird, ist die sogenannte zakāt al-fiṭr. Bei dieser Abgabe handelt es sich um einen kleinen Betrag, der im Laufe des Monats Ramadan (vor dem Fest ʿĪd al-Fiṭr) übergeben wird. Auch die zakāt al-fiṭr ist für MuslimInnen verpflichtend. Sie hat unter anderem den Zweck bedürftigen MuslimInnen eine Feier des ʿĪd al-Fiṭr-Festes, die dem Fastenmonat Ramadan folgt, zu ermöglichen.7

Zur Wortherkunft von zakāt und ṣadaqa

Olaf Farschid geht sehr genau auf die Wortherkunft und Bedeutung von zakāt ein. Das Wort lässt sich aus dem arabischen Verb zakā ableiten, welches unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Zum einen könnte die Übersetzung des Verbs wachsen oder zunehmen bedeuten. Andererseits könnte es auch rein, gerecht oder gut sein heißen. Folglich bedeutet die Übersetzung von zakāt Reinheit. Hierbei ist die Vorstellung der Reinigung des Besitzes von der Gier materieller Dinge zentral.8 Dieser Grundsatz ist auch bei den beiden vorangegangenen monotheistischen Religionen Judentum und Christentum vorhanden. Was die Wortherkunft selbst anbelangt, so gibt es auch Meinungen, dass der Begriff zakāt ursprünglich aus der jüdisch-aramäischen Sprache stammen könnte, da es hier den ähnlich klingenden Ausdruck zekôth gibt, welcher Almosen, Verdienst bzw. Gerechtigkeit bedeutet.9 Die Verbform des Wortes ṣadaqa wiederum bedeutet so viel wie aufrichtig sein oder die Wahrheit sprechen. Um eine klare Trennung zwischen den beiden Begriffen zu gewährleisten, führten die Juristen später die Zusatzbezeichnung ṣadaqat at-taṭawwuʾ (Almosen aus eigenem Antrieb) ein, was nochmals verdeutlicht, dass es sich hierbei um eine freiwillige Abgabe handelt.10

Voraussetzung für die Zahlung von zakāt

Obwohl die Zahlung der zakāt die einzige Säule des Islams ist, bei der Menschen direkt voneinander profitieren, handelt es sich dennoch um eine Handlung zu gottesdienstlichen Zwecken (ʿibāda). Die Absicht (nīya) des zakāt-Gebers spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Ohne die Intention religiöser Verehrung bleibt die Abgabe eine herkömmliche Steuer, von der lediglich der Empfänger der Abgabe einen Vorteil hat.11 Des Weiteren gibt es gewisse Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um diese religiöses Gebot auszuführen. Zum einen muss der zakāt-Zahler selbstverständlich volljährig und zurechnungsfähig sein. Geistig Behinderte, Minderjährige, aber auch Schuldner sind folglich von der Zahlung ausgenommen.12 Eine weitere Voraussetzung ist "der vollgütige Besitz (milk tāmm) von anwachsendem Vermögen, das einen Mindestsatz (niṣāb) erreichen muss, um von der zakāt besteuert zu werden."13 Besitz, über welchen keine vollständige Besitzgewalt ausgeübt wird, wird demzufolge nicht von der zakāt besteuert. Allerdings sind nicht alle Gegenstände, die sich im Eigentum befinden, von der zakāt-Zahlung betroffen. Laut klassischem Verständnis sind beispielsweise Dinge wie Kleidung, Haus, Bücher und Werkzeuge ausgenommen. Dinge die "zum Überfluss" gehören und deren Wert zunimmt, werden hingegen besteuert. Hierzu gehören "die Edelmetalle Gold und Silber, zu Zuchtzwecken oder zur Milchproduktion gehaltene Weidetiere sowie Handelswaren [...]."14 Hierbei gibt es allerdings bei den jeweiligen Rechtsschulen Abweichungen, welche Tierarten im Detail betroffen sind. Die Höhe der zakāt beträgt im Jahr für die genannten Güter 2,5 Prozent. Allerdings muss auch bei den Weidetieren der Mindestsatz, das heißt eine bestimmte Anzahl von der jeweiligen Tierart, vorhanden sein. Bei Gold wiederum beträgt der Mindestsatz 20 miṯqāl und bei Silber 200 dirham. Miṯqāl und dirham sind Gewichtseinheiten, die jedoch je nach Zeit und Ort in den islamischen Ländern variieren. Laut Olaf Farschid hat ein miṯqāl heute ein Gewicht von etwa 4,68 Gramm und ein dirham ca. 3,12 Gramm (Stand: 2012).15

Meinungsunterschiede zu zakāt

Die Abgabe der zakāt muss nicht unbedingt in Form von Geld durchgeführt werden. Die Möglichkeit dies zu tun wird jedoch explizit in Sure 92, Vers 18 erwähnt: "[...] wer sein Geld hergibt, um sich (durch Wohltätigkeit) zu reinigen [...]".16 Was die Art der Zahlung betrifft, gibt es auch innerhalb der jeweiligen Rechtsschulen relativ starke Meinungsverschiedenheiten. Eine solche Frage, die von den Juristen unterschiedlich beantwortet wird, ist beispielsweise, ob der zu zahlende Betrag direkt an den Empfänger eingereicht werden soll, oder an einer öffentlichen Institution, die das Geld sammelt und anschließend entsprechend verteilt, einzuzahlen ist.17 In der Regel sind sich die klassischen Gelehrten jedoch einig, dass ausschließlich MuslimInnen von den zakāt-Einnahmen profitieren sollen. Im Kontrast zu dieser Lehrmeinung gibt es allerdings eine Überlieferung des zweiten Kalifen ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb (gest. 644 n. Chr.), in der er einem alten jüdischen Bettler aus seinem Haus eine Spende gab und ihn daraufhin bat zur Staatskasse (bayt al-māl; hier wurde auch die zakāt verteilt) zu gehen, um dort weitere Unterstützung zu erhalten.18 Im Koran wird ebenfalls beschrieben welche Personen ein Anrecht an den zakāt-Abgaben haben (9:60):

Die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen [...] (bestimmt), (ferner für) diejenigen, die damit zu tun haben, (für) diejenigen, die (für die Sache des Islam) gewonnen werden sollen (w. diejenigen, deren Herz vertraut gemacht wird), für (den Loskauf von) Sklaven, (für) die, die verschuldet sind, für den heiligen Krieg (w. den Weg Gottes) und (für) den, der unterwegs ist (oder: (für) den, der dem Weg (Gottes) gefolgt (und dadurch in Not gekommen) ist; w. den Sohn des Wegs). (Dies gilt) als Verpflichtung von Seiten Gottes. Gott weiß Bescheid und ist weise.19

Der Koran ermöglicht folglich durchaus einen gewissen Spielraum, was die Zielgruppen anbelangt, die Anspruch auf Almosen haben. Beim Thema ṣadaqa wird eher die Meinung vertreten, dass diese auch Nicht-MuslimInnen erhalten können.

Die enorm hohe Wichtigkeit des sozialen Stellenwerts manifestiert sich folglich durch diese grundlegende Säule des Islams. Laut islamischer Auffassung besteht der Konsens, dass Gott allein der eigentliche Besitzer aller Dinge ist. Nichts auf der Welt gehört uns demnach wirklich.20 Demzufolge sind alle Gegenstände, Rohstoffe usw., die uns zur Verfügung stehen, lediglich für eine bestimmte Zeit anvertraut worden. Die Abgabe der zakāt hat folglich den Zweck das Eigentum Gottes gerecht zu verteilen. Die Absicht spielt hierbei eine entscheidende Rolle, denn diese unterscheidet die zakāt von herkömmlichen Steuern. Durch das Verrichten der religiösen Absicht trennt sich der Muslim/die Muslimin von Habgier, wodurch er/sie mit der Abgabe der zakāt moralische Reinheit erlangt.

1 Werner Ende (Hg.): Der Islam in der Gegenwart, München: Beck 2005, S. 158.

2 Mathias Rohe: Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart, München: Beck 2011, S. 162.

3 Der Koran, Stuttgart: Kohlhammer 2014, S. 142.

4 Olaf Farschid: 'Zakāt' in der Islamischen Ökonomik. Zur Normenbildung im Islam. (= Beiruter Texte und Studien, Band 87), Würzburg: Ergon-Verl. 2012, S. 52.

5 Der Koran, S. 134.

6 Amy Singer: »Giving Practices in Islamic Societies«, in: Social Research 80 (2013), S. 341-358, hier S. 344.

7 Ebd., S. 347.

8 O. Farschid, S. 51.

9 Ebd.

10 Ebd., S. 54.

11 A. Singer, S. 348.

12 O. Farschid, S. 55.

13 Ebd.

14 Ebd., S. 56.

15 Ebd., S. 56-58.

16 Der Koran, S. 431.

17 O. Farschid, S. 61.

18 Ahmad Ziauddin: »Zakat and Economic Wellbeing«, in: Islamic Studies 20 (1981), S. 23-45, hier S. 40-41.

19 Der Koran, S. 138.

20 W. Ende (Hg.), S. 157.

Farschid, Olaf: 'Zakāt' in der Islamischen Ökonomik. Zur Normenbildung im Islam (= Beiruter Texte und Studien, Band 87), Würzburg: Ergon-Verl. 2012.

Rohe, Mathias: Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart, München: Beck 2011.

Singer, Amy: »Giving Practices in Islamic Societies«, in: Social Research 80 (2013), S. 341-358.

Ziauddin, Ahmad: »Zakat and Economic Wellbeing«, in: Islamic Studies 20 (1981), S. 23-45.

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