Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsīr

Artikel 18.06.2021 Redaktionsteam

Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit sich Geschlechterrollenvorstellungen in Tafsīrwerken (Korankommentaren) widerspiegeln. Der Text stützt sich dabei hauptsächlich auf die Veröffentlichung der deutschen Islamwissenschaftlerin Kathrin Klausing mit dem Titel Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsīr (2014). Im Anschluss wird der Blick auf islamische Frauenkatechismen gerichtet, welche ihrerseits tradierte Geschlechterbilder vermitteln.


Einleitung

Wann immer das Thema Rollenbilder bzw. Geschlechterrollenvorstellungen im Islam angesprochen wird, bezieht sich dies üblicherweise auf die muslimische Frau, ihre vermeintlichen Eigenschaften und Fähigkeiten sowie die Rolle, die daraus abgeleitet wurde oder werden kann. Was den muslimischen Mann ausmacht oder ausmachen könnte, wird hingegen selten thematisiert. Es gibt bisher auch nur wenig Literatur dazu, welche zudem üblicherweise einen soziologischen Bezug aufweist. Religiöse Texte wurden hinsichtlich Männerbilder bisher kaum untersucht. Hier besteht also noch Forschungsbedarf für die Zukunft.1 Doch selbst wenn der Fokus auf das Frauenbild gerichtet ist, repräsentiert dieses wenigstens implizit auch „den Entwurf einer bestimmten Auffassung von dem […], was der jeweilige Autor unter „Mannsein“ versteht.“2

Die muslimische Frau betreffend kann man im aktuellen innermuslimischen Meinungsspektrum weit auseinandergehende Positionen ausmachen: Während den einen „die Frau als Verkörperung von fitna (Versuchung) und als alleinige Trägerin der Verantwortung für den Schutz des Mannes und somit der Gesellschaft vor eben dieser Versuchung“3 gilt, sehen die anderen „die Frau als an gesellschaftlicher Verantwortung gleichberechtigt Teilhabende.“4

Geschlechterrollen im Tafsir

Die deutsche Islamwissenschaftlerin Kathrin Klausing beschäftigt sich in ihrer 2014 veröffentlichten Dissertation5 mit der Frage, ob und in welcher Weise bestimmte Geschlechterrollenvorstellungen in die verschiedenen Tafsīrwerke Eingang gefunden haben. Sie analysiert dazu 21 vormoderne und moderne Korankommentare hinsichtlich ausgewählter Koranverse mit Geschlechterrollenbezug. Die Auswahl der Tafsīre umfasst sowohl zeitlich gesehen als auch hinsichtlich der theologischen und rechtsschulischen Ausrichtung ein breites Spektrum, nämlich sunnitische und schiitische, ašʿaritische, einen muʿtazilitischen sowie ṣufische und salafitische Tafsīre, beginnend mit dem wohl ältesten überlieferten Kommentar von Muqātil b. Sulaimān (gest. um 767) und abschließend mit jenem des 2016 verstorbenen Ḥasan at-Turābī6. Dabei geht Klausing unter anderem den Fragen nach,

  • ob es im Lauf der Zeit unterschiedliche Deutungen gegeben hat und ob sich Einflüsse durch den zeitlichen, örtlichen, politischen oder kulturellen Kontext nachweisen lassen,
  • ob männliche und weibliche Exegeten unterschiedliche Ansätze verfolgen und inwiefern sich diese inhaltlich oder methodisch zeigen und
  • ob veränderte Frauen- und Männerbilder in einem Zusammenhang mit allgemeinen Vorstellungen von Gesellschaft stehen.7

Zudem untersucht Klausing die Charakteristika eines „modernen“ Tafsīrs hinsichtlich einer möglichen Abgrenzung zu „vormodernen“ Werken, der Rolle der Tradition und wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie methodischer Neuerungen.8 Sie geht ebenso auf Versuche von geschlechtergerechten Neulesungen aus der jüngeren Vergangenheit ein.9

Fünf ausgewählte Koranstellen (2:228, 4:3, 4:34, 4:128 und 2:282) thematisieren verschiedene Aspekte von Ehe und Scheidung, wechselseitige Pflichten der Ehepartner, Scheidungsmodalitäten, die Vorrangstellung des Ehemannes, gerechtes Verhalten des Ehemannes im Fall einer Mehrehe, Konfliktlösungsmöglichkeiten zwischen Ehepartnern sowie die Zeugenschaft im Kontext von Schuldscheinen.10 Klausing begründet ihre Auswahl der Verse folgendermaßen:

„[…] bei der Sichtung von Korankommentaren war auffallend, dass hier die ausführlichsten exegetischen Diskussionen zu Geschlechterrollen stattfinden, unabhängig von der historischen Epoche, in der ein Kommentar geschrieben wurde. […] Q 2:282 hat den Hintergrund der Bezeugung von Schuldscheinen und wurde […] ausgewählt, weil in den Kommentaren dazu explizit die Unterschiedlichkeit von Mann und Frau aufgegriffen wird, und um zu überprüfen, ob ein Vers ohne Ehebezug eventuell andere Vorstellungen zum Geschlecht beim Kommentator auslösen würde.“11

Schlüsselbegriffe zu Geschlechterrollen

Klausing führt mehrere Schlüsselbegriffe an, die in den genannten Koranstellen vorkommen und in Relation zu Geschlechterrollenvorstellungen stehen. Zwei davon sollen im Folgenden kurz herausgegriffen werden, da sie in Diskursen zur Geschlechterrollenverteilung üblicherweise Erwähnung finden:

Faḍl (in Koran 4:34)

Das Verb faḍḍala „beschreibt einen Vorgang, der, wenn er von Gott ausgeht, einen Menschen im Vergleich zu einem anderen auszeichnet oder unterscheidet.“12 Manche Kommentatoren deuten den Begriff als Vorzug des Mannes aufgrund seines größeren Verstandes im Vergleich zur Frau. Nach anderer Ansicht beschreibt er eine Auszeichnung des Mannes durch Gott, woraus sich eine Überlegenheit gegenüber der Frau ergibt. Die dritte Deutungsmöglichkeit bietet eine Ibn ʿAbbās (gest. um 688) zugeschriebene Überlieferung, wonach faḍl sich auf die Überlegenheit bezieht, die ein Mann erst durch die Großherzigkeit erlangen würde, die er seiner Frau gegenüber zeigt.13

Qiwāma (in Koran 4:34)

Das Wort qawwāmūn kann die Bedeutung haben, für etwas oder jemanden „verantwortlich zu sein“, für etwas „zu sorgen“ oder auf etwas „achtzugeben“. Auch „stehen über“ oder „einstehen für“ sind mögliche Begriffsdeutungen. Bei den klassischen Kommentatoren findet sich die Verbindung von Autorität und Verantwortung, indem Männer als von Gott bevorzugt gegenüber den Frauen erachtet und für diese finanziell verantwortlich gesehen werden.14 Als koranische Begründung für die „Fürsorge des Ehemannes über die Frau (qiwāma)“15 werden im Vers selbst „materielle Ausgaben und ein nicht näher beschriebener Vorzug (faḍl) durch Gott“16 genannt.

In ihrer Analyse stellt Klausing einige konstante und neue Strömungen des 20. und 21. Jahrhunderts mit Bezug auf Geschlechterrollenvorstellungen fest, auf einige davon wird nun näher eingegangen.

Strömungen des 20. / 21. Jahrhunderts

1. Die Suche nach dem übergeordneten Sinn des Textes

In den sehr frühen Kommentaren wird die Frage nach dem Warum nicht gestellt, konkret die Frage, warum Männer in finanzieller bzw. rechtlicher Hinsicht eine Vorrangstellung innehätten. Bereits bei as-Samarqandī (gest. ca. 985) lässt sich dann mit dem Versuch, den übergeordneten Sinn eines Verses zu finden, ein beginnender Wandel in der Methode der Interpretation feststellen, wodurch sich diese auch inhaltlich ändert. As-Samarqandī und nach ihm Faḫr ad-Dīn ar-Rāzī (gest. 1210) bieten eine aus Sicht ihrer Zeit wissenschaftliche Erklärung für die männliche Vormachtstellung, indem sie die heiße, kräftige biologische Natur des Mannes jener kalten, schwachen der Frau entgegensetzen, woraus sich eine naturgemäße Überlegenheit ableiten lässt. Moderne Kommentatoren greifen diese Vorgangsweise wieder auf und suchen verstärkt nach den Gründen für eine Bevorzugung des Ehemannes.17

2. Komplementarität

Für fast alle klassischen Kommentatoren stellt die sexuelle Verfügbarkeit der Frau die Gegenleistung für ihre Versorgung durch den Mann dar. In der Moderne hingegen finden wir – so bei Muḥammad ʿAbduh (gest. 1905) und Rašīd Riḍā (gest. 1935) – die „Aufgabenverteilung in Erwerbsarbeit (Mann) und Hausarbeit (Frau) [, die] der natürlichen Ordnung entspreche“.18 Diese stellt somit eine nicht hinterfragbare Ordnung dar, welche schließlich auf die gesamte Gesellschaft ausgeweitet wird, sodass letztlich „Männer in allen Bereichen den Frauen überlegen seien und sie beaufsichtigen müssten.“19 Klausing spricht von einer „Art Neotraditionalismus, der andere Vorstellungen von Sexualethik aufzeigt als vormoderne Gelehrte. Moderne Autoren rekurrieren generell weniger auf materielle als vielmehr ideelle exegetische Muster.“20

Nur wenige Kommentatoren sehen die weiblich – männliche Aufgabenteilung rein auf die Familie bezogen. Muḥammad Ḥusain Faḍlallāh (gest. 2010) stellt insofern eine Ausnahme dar, als er die unterschiedliche Rollenverteilung von Frau und Mann auf die Elternschaft beschränkt und Hausarbeit nicht als verpflichtende Lebensaufgabe der Frau definiert.21 Hausarbeit dürfe nicht „als Argument missbraucht werden, um sie von anderen Zielen in ihrem Leben abzuhalten.“22 Er gesteht beiden Geschlechtern die Fähigkeit zu, dieselben Aufgaben zu übernehmen. Ein Abhängigkeitsverhältnis der Frau vom Mann als „Versorger“ stellt für ihn nicht das Ideal einer Mann-Frau-Beziehung dar.23 Faḍlallāh wurde aufgrund der von ihm vertretenen Ansichten zum Geschlechterverhältnis als einziger der 21 von Klausing analysierten Autoren „zu Lebzeiten von verschiedenen Seiten als (islamischer) Feminist bezeichnet“.24

3. Rationalität und Naturwissenschaften

Bis in die Zeit von Abū Ǧaʿfar aṭ-Ṭabarī (gest. 923) findet sich bei den Kommentatoren das Argument einer eingeschränkten Rationalität von Frauen nicht. Mit as-Samarqandī beginnt sich diese Ansicht langsam zu verbreiten, um schließlich im Zusammenhang mit Koran 2:228, 2:282 und 4:34 in fast jeden vormodernen Kommentar Eingang zu finden.25 Moderne Kommentatoren ersetzen „die mangelhafte Rationalität der Frau durch ihre vermeintlich ausgeprägtere Emotionalität“26, wodurch sie etwa für die Ausübung einer juristisch relevanten Zeugenschaft weniger, für ihre Rolle als Mutter dafür umso mehr geeignet sei. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass „das Verständnis von Rationalität – unabhängig von Geschlechterkonzeptionen – einem Wandel unterliegt.“27 Das aristotelische Verständnis von Vernunft als „Fähigkeit zu logischem Denken“28 bei vormodernen Kommentatoren steht der „Vernunft in einem positivistischen und (natur-)wissenschaftlichen Sinn“29 in der Moderne gegenüber. Ab dem 20. Jahrhundert wurde der „Einklang von Naturgesetzen und Scharia“30 formuliert. Darüber hinaus breitete sich nun die Überzeugung aus, der Koran (allein) biete Antworten auf alle Fragen in politischer, sozialer und familiärer Hinsicht. Diese Ansicht, vertreten von Muḥammad ʿAbduh und Ǧamāl ad-Dīn al-Afġānī (gest. 1897), führte zu einer Ideologisierung des Islamverständnisses. Inzwischen kann man jedoch auch eine „Rückbesinnung auf das Jenseits, verbunden mit einem Diesseits-Pragmatismus, der die koranischen Regelungen nicht als perfekte Lösung für jedes Problem ansehe“,31 beobachten.32

4. Familie und Nation

Die Pflicht des Mannes zur Versorgung der Familie wird weder in vormodernen noch modernen Texten angezweifelt. Vormoderne Kommentare argumentieren mit der bevorzugten Stellung des Mannes und der intellektuellen und religionspraktischen Mangelhaftigkeit der Frau.33 Moderne Kommentatoren fokussieren auf die „ideale […] Rollenverteilung innerhalb einer (monogamen) Ehe.“34 Frausein wird über die Kategorien Mutter und Ehefrau definiert. Im Zusammenhang mit der Bildung von Nationalstaaten erlangte die Stabilität der bürgerlichen Familie eine zentrale Bedeutung.35 Die Frau wird zur Verantwortlichen „für die Reproduktion und Erziehung neuer Mitglieder des nationalen Kollektivs.“36 Diese starke Verbindung von Familie und Nation findet sich besonders bei ʿAbduh, Riḍā und Saiyid Quṭb (gest. 1966), wo „die Familie der Grundbaustein für das reformerische Projekt einer neuen Gesellschaft“37 ist.38

Seit den 1980er Jahren kam es innermuslimisch – ausgehend vor allem von Frauen – zu Versuchen, Koranverse mit Geschlechterbezug neu auszulegen bzw. vorhandene Interpretationen zu überprüfen. Insbesondere in Bezug auf Koran 4:34 ist dies der Fall. Amina Wadud und Asma Barlas sind bekannte Namen in diesem Zusammenhang. In den letzten zwanzig Jahren trat das Anliegen einer geschlechtergerechten Neuauslegung von als problematisch eingestuften Koranversen, die das Verhältnis zwischen den Geschlechtern und die Stellung der Frau zum Inhalt haben, verstärkt in den Vordergrund.39 In diesem Kontext stellt sich die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, „moderne Standards von Geschlechternormen (in denen beispielsweise das Schlagen der Frau als illegitim klassifiziert wird) an vormoderne Kommentatoren anzulegen.“40

Fazit

Nach Untersuchung der verschiedenen Tafsīrwerke auf Geschlechterrollenvorstellungen ergibt sich für Klausing die Schlussfolgerung, dass sich keine „geradlinige Chronologie der Entwicklung von Geschlechterrollenvorstellungen“41 feststellen lässt. In den genannten Koranversen wird eine „hierarchische Ehebeziehung“42 zumindest beschrieben, wenn nicht normiert. Ibn Kaṯīr (gest. 1373) steht mit seiner Formulierung „Männer sind besser als Frauen“43 für die vormoderne Einstellung der absoluten Überlegenheit des Mannes. Bei modernen Autoren lässt sich diesbezüglich ein „erhöhte[r] Diskussions- und Reflexionsbedarf“44 ausmachen.45 An modernen Kommentaren zeigt sich in besonderer Intensität der starke Einfluss des historischen Kontextes, der durch „Kolonialisierung, konkurrierende Geschlechterrollenmodelle, westliche Dominanz, Religionsskepsis und politische Ideologien“46 gekennzeichnet ist. Dieser Einfluss scheint „in Bezug auf Vorstellungen von Geschlechterrollen […] eine viel größere Rolle zu spielen als religiöse Texte dies tun.“47

Bezüglich der künftigen Tafsīrforschung sieht Klausing die Notwendigkeit, Korankommentare auch hinsichtlich ihrer Rezeption zu eruieren.48 Besonderes Augenmerk sei auf die Frage zu richten, „welche Werke in welcher Auflage und mit welcher Intention publiziert und somit einer breiten Masse zugänglich gemacht wurden, wie dies im Fall des Tafsīr Ibn Kaṯīr mit Sicherheit zutrifft.“49

Geschlechterbilder in Frauenkatechismen

Abschließend soll in Relation zur Frage, ob und welche Geschlechterrollenvorstellungen sich aus dem Koran ableiten lassen, daran erinnert werden, dass es sich bei Geschlechterbildern und -rollen um Konstrukte handelt, die abhängig vom jeweiligen kulturellen Kontext variieren.50 Auch der Islam ist in solch einem Kontext entstanden und die koranische Offenbarung kann nicht losgelöst vom „Entstehungsmilieu, zu dem die gesamte Zuhörerschaft um den Propheten Muhammad herum sowie die Ideen- und Gedankenwelt der paganen Araber, sprich der Spätantike, zählt“51, betrachtet bzw. interpretiert werden.

Bedenklich stimmt der Blick auf türkisch-islamische Frauenkatechismen (türk. Kadın İlmihalleri), welche als Religionshandbücher in der privaten häuslichen Bildung sowie im Moscheeunterricht in der Türkei und in Europa stark verbreitet und somit sehr einflussreich im Hinblick auf das Religionsverständnis der Rezipientinnen sind.52 Diese Frauenkatechismen enthalten das für Gläubige als notwendig geltende Wissen, wie etwa Lehrinhalte zu Glauben und Gottesdienst sowie den Alltag betreffende religionsrechtliche Regelungen. Zusätzlich wird aus frauenspezifischer Sicht ein breites Spektrum von Themen behandelt, welches die gesamte „Gestaltung des familiären, sozialen, politischen, ökonomischen und alltäglichen Lebens“53 umfasst. Beispielsweise gehören dazu die Themen künstliche Befruchtung und Abtreibung, Schöpfung, Stellung, Rechte und Freiheiten der Frau, aber auch kognitive Differenzen von Mann und Frau oder Gehorsam, Versuchung und Unheil der Frau.54 Es zeigt sich,

„dass die Frauenkatechismen teilweise gravierende inhaltliche, methodische und formale Defizite aufweisen, die ihre Eignung als Religionshandbücher für eine zeitgemäße und gendergerechte religiöse Erziehung massiv in Frage stellen.“55

Die in den Frauenkatechismen vermittelten Frauenbilder geben die „restriktiven Auslegungen der klassischen Gelehrten wider […], gemäß denen eine gleichberechtigte Teilhabe der Frau am gesellschaftlichen Leben nur bedingt zulässig ist. […] [Diese Frauenbilder] sind geprägt von patriarchalischen und misogynen Elementen. […] [Zudem] bildet der willkürliche Umgang mancher Katechismusautoren mit den religiösen Quellen zur Legitimierung ihrer restriktiven Meinungen ein weiteres Problemfeld.“56

Islamische Theologie und islamische Religionspädagogik europäischer Prägung stehen somit unter anderem vor der dringenden Aufgabe, tradierte Geschlechterrollenvorstellungen zu hinterfragen und zu revidieren, welche auf den Auslegungen patriarchalisch geprägter Gelehrter basieren.57 Diesbezügliche Erkenntnisse müssen notwendigerweise an die breite Basis weitervermittelt werden.58 In diesem Zusammenhang gilt es beispielsweise, „an theologisch fundierten und religionspädagogisch begründeten, zeitgemäßen Religionskatechismen zu arbeiten, welche ihre Rezipienten als Subjekte wahrnehmen und ihre Lebensrealitäten berücksichtigen.“59

1 Vgl. ebd., S. 30; Tuba Isik: »Muslim Feminity and Muslim Masculinity. Geschlechterbilder im Umbruch«, in: Klaus v. Stosch/Ann-Christin Baumann (Hg.), Ehe in Islam und Christentum, Paderborn: Ferdinand Schöningh 2016, S. 161-177, hier S. 163.

2 K. Klausing 2014, S. 79.

3 Ebd., S. 13f.

4 Ebd.

5 Kathrin Klausing: Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsir (= Reihe für Osnabrücker Islamstudien, Band 13), Frankfurt: Peter Lang Edition 2014.

6 Vgl. ebd., S. 33, S. 75.

7 Vgl. ebd., S. 14, S. 17.

8 Vgl. ebd., S. 14.

9 Vgl. ebd., S. 16.

10 Vgl. ebd., S. 18.

11 Ebd., S. 80.

12 Ebd., S. 83.

13 Vgl. ebd.

14 Vgl. ebd., S. 85.

15 Ebd., S. 86.

16 Ebd.

17 Vgl. ebd., S. 223.

18 Ebd.

19 Ebd.

20 Ebd.

21 Vgl. ebd., S. 224.

22 Ebd.

23 Vgl. ebd.

24 Ebd., S. 74.

25 Vgl. ebd., S. 225.

26 Ebd.

27 Ebd., S. 226.

28 Ebd.

29 Ebd.

30 Ebd.

31 Ebd., S. 227.

32 Vgl. ebd.

33 Vgl. ebd., S. 227f.

34 Ebd.

35 Vgl. ebd., S. 228.

36 Ebd.

37 Ebd., S. 229.

38 Vgl. ebd.

39 Vgl. ebd., S. 32.

40 Ebd., S. 31.

41 Ebd., S. 221.

42 Ebd., S. 222.

43 Ebd.

44 Ebd.

45 Vgl. ebd.

46 Ebd., S. 221.

47 Ebd., S. 246.

48 Ebd., S. 247.

49 Ebd.

50 Vgl. T. Isik 2016, S. 165.

51 Ebd.

52 Vgl. Fatima Cavis: »Islamische Frauenkatechismen in der religiösen Erwachsenenbildung: eine kritische Analyse«, in: Zekirija Sejdini (Hg.), Islamische Theologie und Religionspädagogik in Bewegung. Neue Ansätze in Europa, Bielefeld: transcript Verlag 2016, S. 147-161, hier S. 147, S. 149.

53 Ebd., S. 148.

54 Vgl. ebd., S. 148f.

55 Ebd., S. 149.

56 Ebd., S. 161.

57 Vgl. Irene Schneider: Der Islam und die Frauen (= Beck'sche Reihe, Band 6011), München: Beck 2011, S. 57f.

58 Vgl. F. Cavis 2016, S. 161.

59 Ebd.

Kathrin Klausing: Geschlechterrollenvorstellungen im Tafsir (= Reihe für Osnabrücker Islamstudien, Band 13), Frankfurt: Peter Lang Edition 2014.

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