Die Abschiedspredigt des Gesandten Muhammad

Artikel 27.12.2022 Redaktionsteam

Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit der Abschiedspredigt des Gesandten Muhammad. Nach einer allgemeinen Einführung werden einzelne überlieferte Passagen der letzten Predigt Muhammads anhand verschiedener islamischer Quellen näher erläutert.


Muhammads berühmte Abschiedspredigt stellt bis in die Gegenwart zweifellos eine der wichtigsten Reden in der gesamten (islamischen) Geschichte dar, weil sie nicht nur als Erinnerung und Mahnung an die muslimischen Gläubigen angesehen wird, sondern zugleich das Ende seiner gottgewollten Mission als Gesandter und Prophet Gottes kennzeichnet. Sie ist von großer Bedeutung für das gegenwärtige Verständnis des Islams, weil in ihr mehrere der gewichtigsten islamischen Grundsätze sowie Neuerungen und Reformen gegenüber der vorislamischen Zeit zusammengefasst sind.1 Diese sogenannte Abschiedspredigt (ḫuṭbat al-wadāʿ) ist bekanntermaßen die letzte öffentliche Ansprache, die der Prophet und Gesandte Muhammad kurz vor seinem Ableben im Jahre 632 n. Chr. gehalten hat. Die einleitenden Worte seiner Ansprache lassen den Schluss zu, dass er sein bevorstehendes Ableben womöglich bereits erahnte: „Oh ihr Menschen! Hört auf mein Wort, denn ich weiß nicht, ob ich euch nach diesem meinem Jahr jemals wieder an diesem Ort treffen werde.“2 Dementsprechend kommt es immer wieder vor, dass die Abschiedsrede des Gesandten Muhammad im wahrsten Sinne des Wortes als eine Art Testament angesehen wird.

Die  Abschiedspredigt erfolgte im Laufe der Abschiedswallfahrt (ḥiǧǧat al-wadāʿ) am 9. Tag des letzten islamischen Monats Ḏū l-ḥiǧǧa im Uranah-Tal beim Berg Arafat (ǧabal ʿarafāt) in der Nähe von Mekka.3 Diese Abschiedswallfahrt stellte zugleich Muhammads erste und letzte Pilgerfahrt (ḥaǧǧ) dar, obwohl er seit seiner Auswanderung (hiǧra) bereits zehn Jahre in Medina gelebt hatte. Laut mehreren Berichten sollen am Tag der Abschiedsrede zwischen 100.000 und 130.000 Gläubige präsent gewesen sein.4 Um sich in dieser Menschenmasse Gehör zu verschaffen, wurden allseits Rezitatoren aufgestellt, welche die Worte Muhammads wiedergaben, sodass weiter entfernt befindliche Anwesende sie ebenso hören und verstehen konnten.5

Bezüglich der Quellen zur Abschiedspredigt sollte angemerkt werden, dass es nicht nur eine einzelne, einheitliche Überlieferung der Ansprache gibt.6 Es existiert vielmehr eine Fülle von Berichten, die entweder die ganze Predigt oder nur Abschnitte davon enthalten. Die Abschiedsrede Muhammads ist sowohl in der Hadithliteratur als auch in klassischen islamischen historiographischen Werken enthalten. In einem längeren Hadith, der in den bekannten kanonischen Hadithsammlungen von Muslim (gest. 875), Ibn Māǧa (gest. 887) und Abū Dāwūd (gest. 888) enthalten ist, wird näher auf die Einzelheiten von Muhammads letzter Pilgerreise und Predigt vor seinem Tod eingegangen.7 Gemäß den Historikern Ibn Hišām (gest. 833) und aṭ-Ṭabarī (gest. 923) wurden Teile der Abschiedspredigt ebenso vom frühen Hagiographen Ibn Isḥāq (gest. 767) gesammelt und in der Biographie Muhammads (as-sīra an-nabawīya, Abk. sīra) verschriftlicht. Die Beschreibung der Abschiedspredigt nach al-Wāqidī (gest. 823) ist besonders erwähnenswert, weil sie detaillierter ist als jene von Ibn Isḥāq. Die verschiedenen, uns erhaltenen Versionen, die gelegentlich auch Unterschiede und sogar Widersprüche in sich tragen, zeigen auf, dass sich eine akribische Rekonstruktion der ursprünglichen Abschiedspredigt unter diesen Umständen äußerst schwierig gestaltet.8 Nichtsdestotrotz herrscht zwischen den unterschiedlichen Varianten eine große inhaltliche wie wörtliche Übereinstimmung, sodass sie in ihrem wesentlichen Kernbestand und ihren Motiven nahezu ident sind. Laut dem französischen Orientalisten Régis Blachère (gest. 1973) werden in der Abschiedspredigt insgesamt siebzehn verschiedene Themen behandelt.9 Im Folgenden wird auf die wichtigsten Motive und die daraus resultierenden Grundprinzipien in Muhammads letzter Predigt eingegangen.  Hierfür wird die Überlieferung aus dem Kitāb al-Maġāzī - dem Buch der Feldzüge von Ibn Isḥāq – verwendet, die nur in der Redaktion von Ibn Hišām vorhanden ist.10

Die Abschiedspredigt Muhammads

„Oh ihr Menschen, wahrlich, euer Blut und euer Besitz sind euch unverletzlich bis dass ihr euren Herrn trefft, so wie die Unverletzlichkeit dieses euren Tages und wie die Unverletzlichkeit dieses euren Monats. Und wahrlich, ihr werdet euren Herrn treffen, dann wird er euch nach euren Taten fragen! Und ich habe es gewiss mitgeteilt. Wer also ein anvertrautes Gut bei sich hat, der soll es dem zurückgeben, der es ihm anvertraut hat.“

Im ersten Abschnitt der Abschiedspredigt fällt unmittelbar auf, dass gleich mehrere ineinandergreifende Thematiken angesprochen werden: Unverletzlichkeit von Leben und Besitz, Verantwortung für die eigenen Taten und Gerechtigkeit. Bereits der allererste Satz enthält eine immense Bedeutung: Jedem Menschen werden universelle Menschenrechtsaspekte wie das Recht auf Leben, der Schutz der Würde und des Eigentums zugesprochen, die als unantastbar gelten. Sie gebühren jedem Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Glaubensrichtung und jeweiligen anderen Umständen. Sie können weder verloren gehen, noch müssen sie sich verdient werden.11 Diese unentbehrlichen Rechte finden sich ebenfalls unter Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Solidarität), Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit) und Artikel 17 (Recht auf Eigentum) in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.12

Die Unverletzlichkeit im nächsten Satz bezieht sich explizit auf den damaligen heiligen Monat (Ḏū l-ḥiǧǧa), Ort (Berg Arafat) und Tag (Tag von Arafat), in welchem die obligatorische Pilgerfahrt (ḥaǧǧ), die fünfte Säule des Islams, ausgeführt wird.13 Wie bereits erwähnt, ist dies Muhammads einzige Pilgerfahrt, in welcher er darüber hinaus selbst die Führung der Rituale übernahm und folglich als bestes Vorbild für den korrekten Vollzug der Pilgerriten (manāsik) fungierte.14 Diese Abschiedswallfahrt ist besonders bedeutsam, da der ursprünglich heidnischen Wallfahrt erstmals nur muslimische PilgerInnen beiwohnen durften. Es wurden zudem neue Wallfahrtsformen und -rituale festgelegt, um sie von den heidnischen Bräuchen unterscheiden zu können und hervorzuheben.15

Im nächsten Absatz der Abschiedspredigt wird an das Pflichtbewusstsein der Menschen appelliert. Jeder Mensch trägt die Verantwortung für sein eigenes Handeln und wird dementsprechend auch von Gott zur Rechenschaft gezogen. So heißt es in Koran 74:38: „Ein jeder haftet für das, was er (in seinem Erdenleben) begangen hat."16 Die Verantwortung des Menschen gegenüber seiner Umgebung und seiner Umwelt stellt einen wichtigen Aspekt des koranischen Menschenbilds dar. Nach islamischen Verständnis wurde dem Menschen die gesamte Schöpfung Gottes als anvertrautes Gut (amānāh) übergeben, welche es zu bewahren gilt.17 Zum verantwortungsvollen und gerechten Umgang mit seinen Mitmenschen gehört ebenso die hier angeführte Rückgabe von fremden Besitztümern an  rechtmäßigen Eigentümer. Das Zurückgeben des anvertrauten Gutes wird auch in Koran 2:283 gefordert: „[…] Und wenn einer von euch einem anderen (einen Vermögenswert) anvertraut, soll der Empfänger (w. derjenige, dem anvertraut worden ist) das ihm anvertraute Gut (nach Ablauf der verabredeten Frist dem Eigentümer wieder) aushändigen […].“18 

Der nächste Abschnitt der Abschiedspredigt lautet wie folgt: „Und wahrlich, jeder Zins (ribā) ist aufgehoben, aber euer Kapital gehört euch. Ihr tut kein Unrecht und euch wird kein Unrecht angetan. Gott hat festgesetzt, dass kein Zins (erlaubt) ist. Und wahrlich, der Zins von ʿAbbās bin ʿAbd al-Muṭṭalib ist vollkommen aufgehoben.“

Es wird den AdressatInnen klar und deutlich das Zinsverbot eingeschärft, jede Art und Form von Wucher und Zins ist von nun an verboten (ḥarām).19 Gemäß Koran (2:278, 3:130, 4:161) und Sunna ist es MuslimInnen weder erlaubt, Zinsen zu zahlen noch zu verlangen. Dies galt insbesondere für die Familienmitglieder des Gesandten Muhammad. Der hier erwähnte al-ʿAbbās b. ʿAbd al-Muṭṭalib (gest. 653) war ein Gefährte und zugleich wohlhabender Onkel Muhammads, der dafür bekannt war, Geld zu verleihen und im Gegenzug Zinsen einzufordern.20 Interessanterweise ist der erste Betroffene dieser Neuregelung also ein naher Verwandter des Gesandten selbst. Muhammad möchte hiermit ein klares Zeichen der Gerechtigkeit setzen und die auf Blutsverwandtschaft und Sippenverband basierende beduinische Ordnung durch ein neues allgemeines Rechts- und Wertesystem ablösen.21

„Und wahrlich, jede Blutschuld (dam) aus der Zeit der Unwissenheit ist aufgehoben. Und wahrlich, die erste eurer Blutschulden, die aufgehoben wird, ist die Blutschuld von Ibn Rabīʿa b. al-Ḥāriṯ b. ʿAbd al-Muṭṭalib. Er wurde bei den Banū Layṯ aufgezogen, dann haben ihn die Huḏayl getötet. Und das ist die erste der Blutschulden der Zeit der Unwissenheit, mit der(en Aufhebung) ich beginne.“

Jede Art von Blutschuld, die in der Zeit der Unwissenheit (ǧāhilīya) entstanden ist, wurde aufgehoben und war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt. Muhammad tilgte als allererstes die Blutschuld seines Cousins Ibn Rabīʿa (gest. 640), der als Rache für den tragischen Mord an seinem Sohn Adam Ibn Rabīʿa durch die Huḏayl Wiedervergeltung (qiṣāṣ) in Form von Blutgeld (diya) oder einer Gegentötung forderte.22 Die Einführung dieser neuen Vorschrift sorgte zu Beginn für großes Aufsehen, da die Blutrache unter den arabischen Stämmen zu Lebzeiten des Gesandten äußerst weit verbreitet war.

Oh ihr Menschen: Wahrlich, das Verschieben eines Monats (nasīʾ) ist eine Steigerung im Unglauben. Diejenigen, die ungläubig sind, werden damit in die Irre geführt. Sie erklären ihn für nicht heilig in einem Jahr und sie erklären ihn für heilig (ḥarām) in einem (anderen) Jahr, damit die Anzahl mit dem, was Gott für heilig erklär hat, übereinstimmt. […] Die Zeit hat ihren Umlauf beendet und es ist wieder die Konstellation, die an dem Tag war, an dem Gott die Himmel und die Erde erschuf. Und wahrlich, die Zahl der Monate bei Gott ist zwölf. Von ihnen sind vier heilig (ḥurum): drei aufeinander folgende und der Raǧab der Muḍar, welcher zwischen Ğumādā und Šaʿbān ist.

Vor dem Aufkommen des Islams wurde in weiten Teilen der Arabischen Halbinsel der altarabische Kalender verwendet. Dieser vorislamische Kalender war ein Lunisolarkalender (Mond-Sonnen-Kalender), der grundlegend zwölf Mond-Monate enthielt und welchem ein Schaltmonat – nach dem gleichen Zyklus wie der jüdische Kalender – eingefügt wurde.23 In diversen Notsituationen, wie beispielsweise Krieg, war es im altarabischen Kalender üblich, einen heiligen Monat zu verschieben, um die Sicherheit der PilgerInnen zu gewährleisten.24 Im Rahmen der Abschiedspredigt wurde jedoch das endgültige Verbot dieses altarabischen Schaltmonats ausgesprochen, welches auch in Koran 9:37 zu finden ist. Schließlich wurde auch der islamische Lunar- bzw. Mondkalender (at-taqwīm al-hiǧrī) eingeführt, der bis heute die islamische Zeitrechnung prägt. Außerdem wurden die Monate Ḏū l-qaʿda, Ḏū l-ḥiǧǧa, Muḥarram und Raǧab im islamischen Kalender für heilig erklärt und durften demnach nicht mehr verschoben werden.25

[…] Des Weiteren, ihr Menschen: Ihr habt gewiss Rechte gegenüber euren Frauen und sie haben gewiss Rechte gegenüber euch. Ihr habt das Recht ihnen gegenüber, dass sie niemanden euer Lager betreten lassen, den ihr verabscheut. Und (ihr habt das Recht ihnen gegenüber), dass sie keine offenbare Abscheulichkeit begehen. […] Und meint es gut mit den Frauen, denn sie sind bei euch Gefangene (ʿawān), die nichts für sich besitzen. Und ihr habt sie wahrlich als ein anvertrautes Gut von Gott angenommen und ihr haltet ihre Scham durch Gottes Worte für erlaubt.“

Dieser Absatz hebt den Status von Frau und Mann im Islam hervor. Beide sind vor Gott gleich und daher auch gleichberechtigt. Gemäß des ersten Koranverses in der Sure Die Frauen (an-nisāʾ) erschuf Gott sowohl Männer als auch Frauen als gleichwertige Wesen aus derselben Seele (an-nafs al-wāḥida), die gemeinsam als Statthalter über die Erde walten sollen.26 Dementsprechend werden auch beide Geschlechter gleichermaßen am Jüngsten Tag von Gott für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen. Im Folgenden werden ausdrücklich die Männer angesprochen und gleichzeitig ermahnt, Frauen gut und würdevoll zu behandeln. Das Verhalten ihnen gegenüber sollte stets durch Güte und Freundlichkeit geleitet sein. Sie sind ein Geschenk Gottes, das es unter allen Umständen zu beschützen gilt.

Schluss

Der Gesandte und Prophet Muhammad hielt kurz vor seinem Tod während der Abschiedswallfahrt seine letzte Predigt, in welcher er sich gebührend von seinen AnhängerInnen verabschiedete. Er fasste darin nicht nur den Inhalt seiner 23-jährigen Verkündigung kompakt zusammen, sondern nutzte die Gelegenheit auch dazu, seinen AnhängerInnen die letzten umfassenden Botschaften Gottes mitzugeben. Er bekräftigte den Eingottglauben sowie die Unantastbarkeit des Lebens, des Eigentums und der Menschenwürde.27 Er schaffte Zinsen bzw. Wucher und die Blutrache ab, da diese im direkten Widerspruch zur Bewahrung der unantastbaren Menschenwürde stehen. Auch erinnerte er seine AnhängerInnen an die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute und ermahnte die Männer explizit, stets die Rechte der Frauen zu achten. Im weiteren Verlauf seiner Predigt hob Muhammad die Gleichwertigkeit jedes einzelnen Menschen vor Gott hervor. Zudem betonte er, dass alle Gläubigen untereinander Geschwister sind und keinem etwas vom Besitz seines Bruders zustehe, außer dem, was dieser ihm aus gutem Willen geben möchte. Da die Verlautbarungen nicht nur für die anwesenden Gläubigen von Relevanz seien, bat er diese darum, den Abwesenden von der Abschiedspredigt zu berichten, um die Universalität seiner Botschaft ein für alle Mal zu sichern.

1 Vgl. Tim Sievers: »Die Abschiedspredigt Muḥammads: Ein kritischer Vergleich dreier Versionen«, in: Ayşe Başol/Ömer Ozsoy (Hg.), Geschichtsschreibung zum Frühislam. Quellenkritik und Rekonstruktion der Anfänge, Berlin: EB-Verlag 2014, S. 299-322.

2 Ebd.

3 Vgl. Monika Tworuschka/Udo Tworuschka: Die Welt der Religionen: Geschichte, Glaubenssätze, Gegenwart, Gütersloh/München: Wissenmedia 2006, S. 247.

4 Vgl. Muhammed Mertek: Der Islam. Glaube. Leben. Geschichte, Frankfurt am Main: Main Donau Verlag 2013, S. 172

5 Vgl. Muhammad Mertek: Die Abschiedspredigt des Propheten, Mörfelden-Walldorf: Fontäne Verlag 2005.

6 Vgl. T. Sievers 2014, S. 299.

7 Vgl. ebd.

8 Vgl. ebd.

9 Vgl. ebd.

10 Vgl. Muḥammad Ibn Isḥāq: Das Leben des Propheten. As-sīra an-nabawīya, Dali/Nikosia: Spohr 2008, S. 249-251.

11 Vgl. Muhammad Sammak: »Menschenwürde aus der Perspektive des Islam«, in: Klaus Krämer/Klaus Vellguth (Hg.), Menschenwürde. Diskurse zur Universalität und Unveräußerlichkeit, Freiburg: Herder 2016, S.297-314.

12 Vgl. amnesty.de: Deine Rechte auf einen Blick. Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte, abgerufen am 10.09.2022.

13 Vgl. islamportal.at: Die Reise ins Innere - Spirituelle Dimensionen der islamischen Pilgerfahrt, https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/die-reise-ins-innere-spirituelle-dimensionen-der-islamischen-pilgerfahrt, abgerufen am 11.09.2022.

14 Vgl. M. Ibn Isḥāq 2008, S. 249.

15 Vgl. Abu-'l-Walīd Muḥammad Ibn-ʿAbdallāh Ibn-Aḥmad al-Azraqī: »Kitāb Aḫbār Makka«, in: Ferdinand Wüstenfeld (Hg.), Die Chroniken der Stadt Mekka, Leipzig: F. A. Brockhaus 1857.

16 Rudi Paret: Der Koran. Übersetzung von Rudi Paret, Stuttgart: Kohlhammer 1979.

17 Vgl. islamportal.at: Koranische Zugänge zum Menschsein, https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/koranische-zugaenge-zum-menschsein, abgerufen am 15.09.2022.

18 R. Paret 1979.

19 Vgl. T. Sievers 2014, S. 306.

20 Vgl. en-academic.com: `Abbas ibn `Abd al-Muttalib, https://en-academic.com/dic.nsf/enwiki/246471, abgerufen am 15.09.2022.

21 Vgl. T. Sievers 2014, S. 322.

22 Vgl. ebd., S. 307.

23 Vgl. Hideyuki Ioh: »The Calendar in Pre-Islamic Mecca«, in: Arabica 61 (2014), S. 471-513.

24 Vgl. ebd., S. 471.

25 Vgl. T. Sievers 2014, S. 309.

26 Vgl. Koran 4:1.

27 Vgl. Richard Heinzmann (Hg.): Lexikon des Dialogs. Grundbegriffe aus Christentum und Islam (= Im Auftrag der Eugen-Biser-Stiftung, Bd. 2), Freiburg-Basel-Wien: Herder 2013, S. 26.

Brown, Jonathan A. C.: Muhammad. A Very Short Introduction, New York: Oxford University Press 2011.

Ibn Isḥāq, Muḥammad: Das Leben des Propheten. As-sīra an-nabawīya, Dali/Nikosia: Spohr 2008.

Sievers, Tim: »Die Abschiedspredigt Muḥammads: Ein kritischer Vergleich dreier Versionen«, in: Ayşe Başol/Ömer Özsoy (Hg.), Geschichtsschreibung zum Frühislam. Quellenkritik und Rekonstruktion der Anfänge, Berlin: EB-Verlag 2014, S. 299-322.

X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.